Franz Sparla
52078 Aachen
Deutschland
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Franz Sparlaberät seit vielen Jahren in arbeitsrechtlichen Fragen und Rechtsgebieten wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht sowie Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Franz Sparla ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Als Syndikus-Anwalt hat er in einem Konzern Tochtergesellschaften in arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen beraten und die Betriebsräte geschult.
Franz Sparla ist Mitglied in folgenden Arbeitsgemeinschaften des Deutschen Anwaltsvereins:
Außerdem ist Franz Sparla Mitglied im Verband Deutscher Arbeitsrechtsanwälte e.V., im Verein Euro-Advo e.V., in Tax Legis, einem Verband für den Mittelstand in Deutschland e.V., wie auch in der Deutschen Anwalts-Corporation.
Die Deutsche Anwalts-Corporation (DAC) ist ein Zusammenschluss von Anwälten in Deutschland und Europa. Alle ausländischen Cooperationspartner des DAC sprechen deutsch. So besteht die Möglichkeit, einem Mandanten bei speziellen Rechtsfragen qualifizierte Anwälte im In- und Ausland zu vermitteln.
Franz Sparla ist ausgebildeter Mediator.
Die Mediation bietet sich in Unternehmen bei Konflikten auf der Führungsebene an, insbesondere im arbeitsrechtlichen Bereich. Dabei ist zu beachten, dass die Mediation Fristen in gerichtlichen Verfahren, gesetzlichen Vorschriften sowie tarifvertragliche und sonstige Ausschlussfristen nicht unterbricht oder hemmt. Diese Fristen sind daher unabhängig von einem Mediationsverfahren unbedingt zu beachten und einzuhalten.
Eine Mediation hat die Vorteile, dass sie im Vergleich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung geringere Kosten erzeugt und dass nichts vom Konflikt in die Öffentlichkeit dringt.
Das Mediationsverfahren bietet sich auch in der Unternehmensnachfolge an. Gerade bei der Nachfolge in Familienunternehmen besteht ein hohes Konfliktpotential.
Im Wirtschaftsrecht lassen sich Wirtschaftskonflikte durch Mediationsverfahren häufig kostengünstig lösen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.hk24.de und www.duesseldorf.ihk.de.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts findet man bei innergesellschaftlichen Konflikten zwischen den Gesellschaftern in der Satzung die obligatorische Vereinbarung, dass ein Mediationsverfahren durchzuführen ist, bevor die ordentlichen Gerichte angerufen werden dürfen.
Der Mediator darf im Rahmen des Mediationsverfahren keine Rechtsberatung erteilen.