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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 2015 – XII ZR 65/14 . Ausgangslage: Der Vermieter kann nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Wann aber ist ein solcher nicht unerheblicher Teil der Miete erreicht, der zur Kündigung berechtigt? Ist dafür bereits ein Rückstand in Höhe von einer Mietzahlung oder gar noch weniger ausreichend? Urteil: Der BGH stellt zunächst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Schönheitsreparaturen sind die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Abnutzung an der Wohnung durch den Mietgebrauch. Sie umfassen das Streichen der Wände, Innentüren, Fensterrahmen, Heizungsrohre, etc. Ältere Mietverträge (bis in die frühen 2000er) sahen vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Zeiträumen bemessen durchführen musste. Der damals gängigste Zeitraum war, dass Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Viele Vermieter mit säumigen Mietern stecken in einem Dilemma: Da die Mieter nicht zahlen und vielleicht auch trotz erhaltener Kündigung nicht ausziehen, entstehen jeden Monat weitere Ansprüche auf Miete oder – bei gekündigtem Mietverhältnis – Nutzungsentschädigung, die der Vermieter jeden Monat erneut einklagen müsste. Abhilfe schafft hier § 259 ZPO, wonach eine Klage auf zukünftige Leistung erhoben werden kann, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird. Die Voraussetzungen hierfür hat der BGH in seinem Urteil vom 04.05.2011, VIII ZR 146/10, weiter konkretisiert: Die Besorgnis, dass der ... weiter lesen
Der Vermieter haftet für die Folgen einer eigenmächtigen Wohnungsräumung, sogar nach wirksamer Kündigung und bei unbekanntem Aufenthalt des Mieters. Dies hat der BGH in seiner Entscheidung vom 14.07.2010, AZ VIII ZR 45/09 klargestellt. In dem entschiedenen Fall war ein Mieter mehrere Monate mit unbekanntem Aufenthalt ortsabwesend und wurde sogar von Verwandten als vermisst gemeldet. Nachdem er mit zwei Mieten in Rückstand war, kündigte die Vermieterin seine Wohnung fristlos und nahm sie in Besitz. Die Wohnungseinrichtung wurde teilweise entsorgt und teilweise eingelagert. Nachdem der Mieter zurück war, machte er mit Erfolg Schadenersatz wegen der entsorgten, verschmutzten oder beschädigten ... weiter lesen
Kaum ist es mehr als ein Jahr her, dass Sie als Mieter in Ihre neue Mietwohnung gezogen sind, schon finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Mieterhöhung, der Sie zu stimmen sollen. Und immer wieder beruft sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Wenn Sie sich auch fragen, ob Sie verpflichtet sind, zuzustimmen, dann lesen Sie weiter: Der Vermieter ist gesetzlich dazu berechtigt, wenn er keine Staffelmiete oder Indexmiete mit Ihnen vertraglich vereinbart hat, die Nettokaltmiete in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Das ist in § 558 BGB geregelt. Dabei bleiben Mieterhöhungen wegen der Erhöhung der Betriebskosten und Modernisierungen außer Betracht. Bei der Erhöhung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zu den Themen Fusion von Annington und Gagfah, Regierungsprogramm zur Wärmedämmung, Deadline für Betriebskostenabrechnungen und Bundesverwaltungsgericht zum Sonntagsschutz. Heute unter anderem mit folgenden Themen: Deutsche Annington und Gagfah fusionieren zum größten Immobilienkonzern Deutschlands Presseberichten zufolge entsteht gerade der deutschlandweit größte Immobilienkonzern. Der Mieterbund sieht bei der Annington „schwere Mängel“. Was haben die Mieter bei der Gagfah zu erwarten? Besteht akuter Handlungsbedarf durch einen Wechsel des Vermieters? ... weiter lesen
Zu den Mieterhöhungen in Berlin. Warum es sich mitunter lohnen kann, ein Mieterhöhungsverlangen unbeantwortet zu lassen und ein Gericht über den Umfang der Mieterhöhung entscheiden zu lassen. Von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck Berlin Viele Berliner erhalten zurzeit Post von Ihren Vermietern. In einem Mieterhöhungsverlangen wird der Mieter aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten seine Zustimmung zur Mieterhöhung zu erklären, sonst – so fahren die oft bereits von einer Anwaltskanzlei versandten Schreiben fort – werde die Mieterhöhung vor Gericht durchgesetzt. Der Mieter sollte folgendes wissen: Nicht alle Mieterhöhungsverlangen sind ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Auch wenn dem Mieter die Haltung eines Haustiers vom Vermieter nicht erlaubt wurde, kann er unter Umständen einen Anspruch darauf haben. Dieses Problem soll aber nicht Gegenstand des folgenden Beitrags sein. Angenommen dem Mieter wurde die Tierhaltung nicht gestattet und es ergibt sich auch kein Anspruch darauf, geht er, wenn er dennoch Tiere in der Wohnung hält, das Risiko ein, eine Unterlassungsklage, eine Abmahnung oder eine Kündigung zu erhalten. Darüber hinaus kann es außerdem dazu kommen, dass der Vermieter zusätzlich Schadensersatz wegen Beschädigungen der ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 27. August 2014 – 41 C 14/14 –, juris. Ausgangslage: Instandsetzungsmaßnahmen des Vermieters müssen vom Mieter in der Regel geduldet werden. Auch der Vermieter hat allerding in dieser Hinsicht einige Pflichten zu beachten. Der Mieter muss von entsprechenden Baumaßnahmen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt werden, es sei denn es sind nur sehr geringfügige Maßnahmen vorzunehmen oder diese dulden keinen Aufschub, etwa um drohende Schäden vom Mietobjekt abzuwenden. Der Mieter kann den Ersatz von Aufwendungen, die sich aus solchen ... weiter lesen
Vielen dürfte es bekannt sein: Wenn man als Mieter mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden ist, muss man dies dem Vermieter binnen Jahresfrist mitteilen. Der BGH hat jetzt in seinem Urteil vom 12.05.2010, AZ VIII ZR 185/09 klargestellt, dass dies auch dann der Fall ist, wenn man inhaltsgleiche Beanstandungen bereits bezüglich der vorherigen Abrechnungen geäußert hatte. In dem entschiedenen Fall bezog der Vermieter auch die Grundsteuer in die Nebenkosten-abrechnung mit ein, obwohl diese laut Mietvertrag nicht umlagefähig und somit nicht anteilig von den Mietern zu erstatten war. Bezüglich des Abrechnungsjahres 2003 ließen die Mieter diesen Einwand durch ihre Anwälte mitteilen und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Wenn Vermieter ihre Wohnung vermieten, wollen sie naturgemäß eine ganze Reihe von Informationen über ihren potenziellen neuen Mieter einholen und haben daran in vielerlei Hinsicht auch ein berechtigtes Interesse. Die politische Überzeugung des Mieters bzw. dessen Mitgliedschaft in einer bestimmten Partei darf dabei grundsätzlich keine Rolle spielen. Nun hat aber das Amtsgericht Göttingen in einem aktuellen Urteil, das sicherlich für Diskussionen sorgen wird, entschieden, dass der Mieter den Vermieter darüber informieren muss, wenn er ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist nach einer Entscheidung des BGH vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09 sogar dann der Fall, wenn die Wohnfläche mit einer „ca."-Angabe versehen ist. Nach dem BGH komme diesem Zusatz keine Bedeutung zu. Dies führt dazu, dass der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen muss, wenn die Wohnfläche die als „ca." angegebene vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschreitet. Hierbei ist auch kein Kulanzabzug wegen der „ca."-Angabe zu machen, wobei schon fraglich ist, wie man diesen berechnen sollte. Für Mieter als auch für Vermieter lohnt es sich jedenfalls, die ... weiter lesen