Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Bochum - Gesellschaftsrecht
Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht im Umkreis von 25 km
- Anwalt Gesellschaftsrecht Dortmund
- Anwalt Gesellschaftsrecht Essen
- Anwalt Gesellschaftsrecht Gelsenkirchen
- Anwalt Gesellschaftsrecht Hagen
- Anwalt Gesellschaftsrecht Hattingen
- Anwalt Gesellschaftsrecht Herne
- Anwalt Gesellschaftsrecht Lünen
- Anwalt Gesellschaftsrecht Recklinghausen
- Anwalt Gesellschaftsrecht Schwelm
- Anwalt Gesellschaftsrecht Velbert
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Aktiengesellschaft (AG) übernimmt der Aufsichtsrat die Rolle eines Kontrollorgans, welches die Transaktionen des Vorstandes kontrolliert. Doch auch etwaige Beschlüsse dieses Kontrollorgans stehen unter Beobachtung und müssen wirksam sein. Grundsätzlich können zwei Mängel bei Aufsichtsratsbeschlüssen einschlägig sein. Wenn der Beschluss inhaltlich gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt, liegt ein Inhaltsmangel vor. Wenn hingegen der Beschluss zwar inhaltlich ... weiter lesen
1. Notwendigkeit der Möglichkeit eines Gesellschafterausschlusses Der Gesellschafterausschluss ist ein wichtiges Instrumentarium , um “Störfeuer” in der Gesellschaft zu verhindern, gesteigerten Risiken vorzubeugen, Schäden vom Unternehmen abzuwenden und schlimmstenfalls einer Liquidation oder Insolvenz vorzubeugen. Durch den Ausschluss eines Gesellschafters wird sichergestellt, dass dieser nicht mehr in der Lage ist, die Unternehmung durch blockierende und verschleppende Maßnahmen oder sogar durch aktive falsche Entscheidungen und Weisungen zu schädigen. Entsprechende Situationen können sich insbesondere bei hälftiger Stimmverteilung (sog. Pattsituationen) oder entstandenen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Verwendungszweck einer GmbH muss nicht zwangsläufig in der Realisierung erwerbswirtschaftliche Gewinne liegen. Vorstellbar sind noch eine Vielzahl weiterer Bestimmungen. Rechtsanwälte, Steuerberater und Ingenieure können sich mittlerweile auch der GmbH bedienen, der sogenannten "Freiberufler-GmbH". Oft nimmt auch die Finanzverwaltung die Vorteile der GmbH gerne an. So kann diese trotz ausgeschlossener Haftung auf die Geschäfte Einfluss nehmen. Es sind aber nicht alle Verwendungszwecke einer GmbH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Hierdurch soll Freiberuflern bei der Wahl der Rechtsform eine Alternative zur Limited Liability Partnership (LLP) zur Verfügung gestellt werden. Die Bundesregierung plant laut ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ (BT- Drucks. 17/10487) das Hinzukommen einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Haftung für die Angehörigen der freien ... weiter lesen
Der gemeinschaftliche Konsum von Bier kann ebenso angenehm sein wie der Gewinn in einem Kronkorken Gewinnspiel einer Brauerei. Treffen beide Ereignisse aufeinander, kann es jedoch schnell zum Streit kommen, der auch mal bei Gericht landet. So erging es fünf Freunden aus dem Sauerland, die ein gemeinsames Wochenende am Edersee verbrachten. Als sie zusammen saßen und Bier konsumierten, entdeckte einer der Freunde, dass sich in einem der Kronkorken ein Gewinn verbarg. Im Rahmen eines Gewinnspiels der Krombacher Brauerei konnte man den Kronkorken gegen einen Audi A3 eintauschen. Genau das tat der Finder, ohne jedoch die anderen Mitfahrer bzw. Mittrinker am Gewinn teilhaben zu lassen. Gemeinsamer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Essen, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Köln entschied in seinem Urteil vom 02.12.2011 (AZ: 20 U 134/10), dass zwischen einer Fortführung des Handelsgeschäfts unter der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung und der Fortführung unter der bisherigen Firma unterschieden werden müsse. Würde das Handelsgeschäft unter der bloßen Weiterverwendung der Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung fortgeführt, so sei eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB ausgeschlossen und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Ausschluss eines Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft kann nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) aus wichtigem Grund eigentlich nur durch eine gerichtliche Entscheidung erfolgen. Allerdings entschied der BGH nun, dass unter gewissen Voraussetzungen auch Mitgesellschafter einen Ausschluss herbeiführen können. Das ist nach Auffassung des BGH dann möglich, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass über die gesetzliche Möglichkeit des Ausschlusses hinaus, ein Ausschluss eines Gesellschafters auch durch Beschluss der anderen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein gesellschaftsvertraglich eingeräumtes Mehrstimmrecht der Komplementärin einer Publikums-KG, welches auch die Änderung des Gesellschafsvertrages zulässt, soll nach Ansicht des Landgerichts (LG) Freiburg nicht wirksam sein (Az.: 12 O 133/12). Vorliegend habe der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG eine Klausel beinhaltet, welcher der Komplementärin ein Mehrstimmrecht einräumte. Demnach habe der Komplementärin, die nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft partizipiert, sondern eine ... weiter lesen
Ein Gesellschafter hat ggü. der Gesellschaft Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen, die er im Rahmen der Durchführung der Geschäfte der Gesellschaft und zur Erreichung bzw. Erfüllung des Gesellschaftszwecks berechtigterweise macht. Darüber hinaus kann er Erstattung der Beträge verlangen, die er zur Begleichung von gegen die Gesellschaft gerichteten Forderungen aufgewendet hat. Für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stützt sich der Anspruch auf die §§ 713, 669, 670 BGB. Für den OHG-Gesellschafter ergibt sich ein Aufwendungsersatzanspruch gegen die Gesellschaft unmittelbar aus § 110 Abs. 1 HGB. Zu beachten ist, dass sich über dieser Vorschrift auch ein Anspruch auf Erstattung von Verlusten ergibt, die ... weiter lesen
1. Einführung zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Gründungsphase einer GmbH Im Allgemeinen sind die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar. Sie haften nur in Höhe ihrer Einlagen in die Gesellschaft. Dies ist einer der Hauptvorteile der Gründung einer GmbH. Diese vollumfängliche Haftungsbeschränkung gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister. Werden bereits in der Gründungsphase Verträge geschlossen, ergeben sich verschiedene Haftungsszenarien. Eine "geplante" GmbH kann grundsätzlich schon vor ihrer Eintragung ins Handelsregister, ja sogar vor notariellem ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Auf Antrag eines Mitgliedsstaats kann die EU-Kommission den Zusammenschluss von Unternehmen auch dann überprüfen, wenn deren Umsätze unter den für die Fusionskontrolle relevanten Umsatzschwellen liegen. Das hat am Mittwoch, 13. Juli 2022, das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg entschieden (Az.: T-227/21). Es handelt sich um das erste Urteil zu einer neuen Strategie der EU-Kommission bei noch kleinen aber innovativen Unternehmen mit erheblichem Wettbewerbspotenzial. Geklagt hatte das US-Unternehmen Illumina, das Systeme für die Genanalyse entwickelt, produziert und vermarktet. Im September 2020 hatte Illumina angekündigt, es wolle die Kontrolle ... weiter lesen
1. Einführung in das Rechtsinstitut der Unterbilanzhaftung bei der GmbH i. G. Mit Aufhebung des Vorbelastungsverbots ist eine GmbH in Gründung (i. G.) nunmehr auch in der Lage, bereits in der Gründungsphase ihre allgemeine Geschäftstätigkeit aufzunehmen. Durch die Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Eintragung in das Handelsregister kann es zu der Konstellation kommen, dass im Zeitpunkt der Eintragung bereits das Stammkapital nicht mehr ausreicht, um die bereits begründeten Verbindlichkeiten zu decken. Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Rechtsinstitut der Unterbilanzhaftung geschaffen. Diese höchstrichterliche Rechtsfortbildung dient als Ausgleich für den Wegfall des Vorbelastungsverbots. Bei dem ... weiter lesen