Jan-Martin Weßels

20146 Hamburg (Rotherbaum)
Deutschland
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Rechtsanwalt
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Nach dem Studium an der „Westfälischen Wilhelms-Universität Münster“ und der „Katholieke Universiteit Leuven“ in Belgien absolvierte ich das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Hamm.
Seit dem Jahr 2006 biete ich meine Leistungen als Rechtsanwalt in den Bereichen „Rechtliche Vorsorge, Beratung und Vertretung bei Unfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit“ an.
Ich vertrete ausschließlich Versicherungsnehmer und Versicherte.
Ich berate Sie als Rechtsanwalt in Fragen rund um Versicherungs- und Sozialrecht bei Invalidität, Krankheit oder Berufsunfähigkeit und vertrete überdies Ihre Leistungsansprüche anwaltlich gegenüber diversen Versicherungen in Hamburg und ganz Deutschland.
Haben Sie Ansprüche aus der
Um Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Versicherungsfall in Kenntnis zu setzen, werde ich im Idealfall bereits vor der Beantragung der Versicherungsleistung für Sie tätig. Speziell in den Fällen einer Berufsunfähigkeit oder einer Invalidität ist eine Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten bereits vor Leistungsbeantragung anzuraten.
Leider belegt meine langjährige Berufserfahrung als Anwalt immer wieder, dass Versicherungsnehmer mangels aussagekräftiger medizinischer Unterlagen ihren Leistungsanspruch gegenüber ihrer Versicherung zunächst nicht nachweisen können. Oftmals genügen vorliegende ärztliche Atteste und Berichte nicht, um Ihren Anspruch wegen Berufsunfähigkeit erfolgreich geltend zu machen. Trotz augenscheinlicher Berufsunfähigkeit sind sich oftmals weder die behandelnden Ärzte noch die Versicherungsnehmer selbst im Klaren über die inhaltlichen Vorgaben solcher medizinischen Belege. Als Rechtsanwalt an Ihrer Seite unterstütze ich Sie beim Erwirken adäquater medizinische Berichte.
Ich eruiere die Klauseln Ihrer Versicherungsverträge und erläutere Ihnen, welche Anforderungen für eine Versicherungsleistung bei Berufsunfähigkeit erfüllt sein müssen. Ihre Versicherung selbst ist nicht in der Beweispflicht! Vielmehr sind für die Leistungsüberprüfung zunächst einmal eine ausführliche Beschreibung Ihres bisherigen Berufes, Ihrer gesundheitlichen Beschwerden und deren negativen Auswirkungen auf Ihre Berufstätigkeit erforderlich. Basierend auf Ihrer Eigenbeschreibung muss anschließend die fachärztliche Beurteilung Ihrer Beschwerden erfolgen, in deren Rahmen die Berufsunfähigkeit festgestellt werden muss. Da die Vordrucke der unterschiedlichen Versicherer in der Regel nicht ausreichen, um Ihren Schadensfall ausreichend zu schildern, unterstütze ich Sie als Ihr Rechtsanwalt bei der Ausformulierung Ihres Leistungsantrages.
Neben der umfangreichen Auskunftspflicht gegenüber Ihrer Versicherung sind Sie als Anspruchsberechtigter zudem in manchen Fällen an enge Fristen gebunden, die es unbedingt einzuhalten gilt. Umso wichtiger kann es sein, dass Sie zeitnahe Anträge stellen und ärztliche Gutachten veranlassen.
Auch im Bereich der Unfallversicherung kommt es für Versicherte immer wieder zu finanziellen Verlusten und Negativbescheiden. Grund hierfür sind ebenfalls die oftmals mangelhaften medizinischen Belege. Eine Vielzahl von Ärzten kennt auch die grundlegenden Bedingungen der Invalidität im Sinne der Unfallversicherungsbedingungen nicht, sodass Ihnen Ihr Leistungsanspruch im Zweifelsfall verweigert werden kann. Ich als Rechtsanwalt stehen Ihnen hier zur Seite und leite für Sie die Geltendmachung Ihrer Ansprüche in die Wege.
Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie in meinem anwaltlichen Tätigkeitsbereich nicht nur außergerichtlich, sondern mache Ihre Ansprüche auch im Gerichtsverfahren bundesweit geltend.
Gern berate ich Sie auch bereits vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. In Ihrem Sinne überprüfe ich Versicherungsverträge und Klauseln und weise Sie auf eventuelle Fallstricke im Versicherungsvertrag hin. So umgehen Sie bereits im Vorfeld eine Leistungsverweigerung und wissen im Versicherungsfall über Ihre Rechte und Pflichten Bescheid. Ziel meiner beratenden Tätigkeit ist ferner, Verletzungen Ihrer Anzeigepflicht bei Vertragsabschluss zu vermeiden. Meine Erfahrung zeigt, dass beispielsweise bei Vertragsabschluss verschwiegene Gesundheitsprobleme oftmals die rückwirkende Auflösung des Versicherungsvertrags nach sich ziehen. Für Sie würde das den Verlust des Versicherungsschutzes und der bereits eingezahlten Prämien bedeuten. Gemeinsam können wir diese und andere Probleme bereits im Vorfeld erörtern und umgehen.
Zu guter Letzt: Sie wohnen nicht in Hamburg, sind aber dennoch an meiner Arbeit interessiert? Kein Problem, ich vertrete Sie bundesweit und beschränke meine Mandatsannahme nicht auf Hamburg. Darüber hinaus besuche ich Sie bei Auftragserteilung auch an Ihrem Wohnort, wenn Sie mein Büro in Hamburg beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht aufsuchen können.
Bei Fragen rund um die Berufsunfähigkeit und Ihre Versicherungsverträge erreichen Sie mich in meinem Büro in Hamburg telefonisch unter 040 / 41 91 02 48 . Ich freue mich, von Ihnen zu hören!
Jan-Martin Weßels
Grindelallee 141
20146 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040/41910248
Telefax: 040/41910287
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