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Rechtsanwalt in München - Kirchenrecht
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Karlsruhe (jur). Die Gemeinde der Stadtkirche Wittenberg muss die an der Fassade der Kirche angebrachte Schmähplastik einer „Judensau“ nicht entfernen. Mit einem am Dienstag, 14. Juni 2022, verkündeten Urteil wies der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine entsprechende Klage eines jüdischen Bürgers ab (Az.: VI ZR 172/20). Mit einer 1988 eingeweihten Bodenreliefplatte aus Bronze habe die Gemeinde das „Schandmal in ein Mahnmal“ umgewandelt. Das umstrittene Sandsteinrelief war um 1290 an der Kirche angebracht worden. Es zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch ihre Spitzhüte als Juden identifiziert werden. Ein ebenfalls durch seinen Hut als Jude zu ... weiter lesen