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In einem Urteil vom 27.3.1996 (Aktenzeichen: 6 C 32/92) entschied das Amtsgericht Schöneberg als erwiesen an, dass eine Geruchsbelästigung durch Lösungsmittel (flüchtige organische Stoffe), die von einer neu renovierten Wohnung in eine darüber liegende Wohnung durch die Decke zogen, die Miete um 90 % minderte. Zudem musste der Vermieter dem Mieter die Kosten eines Gutachters ersetzten, den der Mieter in Sorge um eine Gesundheitsgefahr beauftragt hatte. Das Gericht erkannte einen entsprechenden Schadensersatzanspruch des Mieters an, da der Vermieter sich das Verschulden der Handwerker, übermäßig viel Lösungsmittelgeruch verursacht zu haben, zurechnen lassen musste. Bei dem genannten Fall ... weiter lesen
Ist dem Vermieter bekannt, dass im Mietobjekt infolge von Baumängeln Feuchtigkeitsschäden vorhanden sind, muss eine spätere Ausweitung der Schimmelpilzbildung nicht noch einmal neu vom Mieter angezeigt werden. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, BGH, Beschluss vom 18. März 2014 – VIII ZR 317/13 –, juris.
Die Ausgangslage:
Treten am Mietobjekt Mängel auf, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, kann er wegen des Mangels zum einen nicht die Miete mindern. Unter Umständen macht sich der Mieter sogar schadensersatzpflichtig, ... weiter lesen
Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, wie Sie den richtigen Mieter finden.
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Sie können nicht erwarten, dass jeder Mieter genauso ordentlich mit Ihrem Eigentum umgehen wird, wie Sie selbst. Aus diesem Grund müssen Sie unbedingt vorsorgen.
Diese Vorsorge beginnt bereits vor Abschluss des Mietvertrages. Dazu gehört, dass Sie sich nicht nur die Mietinteressenten ganz genau anschauen und darauf achten, dass diese ein angenehmes Erscheinungsbild abgeben. Vielmehr gehört auch dazu, dass Sie sich mithilfe von Unterlagen ... weiter lesen
In einem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes zu entscheidenden Fall hatte der Kläger einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung geschlossen, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vermietet war. Nach § 570b BGB a.F. steht dem Mieter in diesem Fall, wenn das Wohnungseigentum - wie hier - nach der Überlassung der Wohnung an ihn begründet wurde, ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu. Nachdem der Mieter auf dieses Recht hingewiesen worden war, setzte sich die beklagte Wohnungsbaugesellschaft, die sich schon vorher für die Wohnung interessiert hatte, mit ihm in Verbindung. Beide kamen überein, daß der Mieter sein Vorkaufsrecht zunächst ausüben und die aus dem Vorkaufsrecht erworbenen Ansprüche sodann an die Beklagte abtreten ... weiter lesen
Oft kommen Mieter zu mir, deren im Keller eingelagertes Hab und Gut wie z.B. Schuhe und Taschen verschimmelt ist. Sie fragen mich, ob sie vom Vermieter Schadenersatz verlangen und die Miete mindern können. Die unbefriedigende Antwort auf diese Frage lautet wie so oft: Es kommt darauf an.
Ausschlaggebend ist hier die Frage, wie alt das Gebäude ist und welche Erwartungen der Mieter folglich an die Trockenheit haben durfte. Bei Altbauten muss damit gerechnet werden, dass die Kellerwände durchfeuchtet sind, da früher oft gegen die blanke Erde gemauert oder betoniert, also keine Schutzschicht wie z.B. Bitumen aufgebracht wurde. In solchen Fällen darf der Mieter nicht erwarten, dass er im Keller ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, und Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin.
Markise als Sonnenschutz beliebt:
Wenn sich im Sommer die Sonne zeigt, ist das Sonnenbaden auf dem Balkon bei Mietern natürlich äußerst beliebt. Wem die pralle Sonne zu viel wird, sucht nach einem wirksamen Sonnenschutz. Dafür ist auf dem Balkon vor allem eine Markise gut geeignet. Doch darf ich als Mieter eine Markise einfach anbringen lassen? Muss man dem Vermieter Bescheid geben? Was ist, wenn der Vermieter vom Mieter verlangt, einen Sonnenschirm statt einer Markise zu verwenden? Haben Mieter einen Anspruch auf Sonnenschutz durch eine ... weiter lesen
Üblicherweise ist in Mietverträgen vereinbart, dass auf die Betriebskosten Vorauszahlungen zu leisten sind, über die dann jährlich abgerechnet wird. Nach der Abrechnung kann dann jede Partei eine Anpassung der Vorauszahlungen auf eine angemessene Höhe vornehmen, § 560 Abs. 4 BGB. Der BGH hat die Rechte der Mieter in solchen Fällen bereits in seinem Urteil vom 15.05.2012, VIII ZR 245/11 gestärkt, indem er feststellte, dass diese nur dann höhere Vorauszahlungen auf die Nebenkosten zahlen müssen, wenn die vom Vermieter erstellte Abrechnung inhaltlich richtig ist.
Jetzt ging er sogar noch einen Schritt weiter und gestattete es den Mietern, die falsche Nebenkostenabrechnung des ... weiter lesen
Wird eine vermietete Wohnung veräußert, kann der Käufer ermächtigt werden, bereits vor Eigentumsübergang Erklärungen wie ein Mieterhöhungsverlangen im eigenen Namen abzugeben - BGH vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13
Vielen ist der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" bekannt, der in § 566 BGB geregelt ist. Danach tritt der Käufer beim Kauf eines Gebäudes in die Mietverträge mit allen Rechten und Pflichten ein. Maßgeblich ist hierbei der Eigentumsübergang, der erst mit der Eintragung des neuen Eigentümers ins Grundbuch vollendet ist.
Zwischen dem Abschluss des Kaufvertrags beim Notar und der Eintragung liegen schon im Normalfall Wochen und Monate, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in Berlin und Essen.
In vielen Wohnraummietverträgen ist die Haltung von Kleintieren generell verboten bzw. von der vorherigen Erlaubnis des Vermieters abhängig gemacht. Nach der derzeitigen Rechtslage verstoßen die meisten dieser Klauseln gegen das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind daher unwirksam.
Welche Klauseln zu Haustieren in Mietverträgen sind unwirksam?
Meiner Ansicht nach fast alle. Die Rechtsprechung hat derart hohe Hürden an eine wirksame Formulierung der Klausel gestellt, dass diese kaum erfüllt werden können. Nahezu jede Klausel steht daher im ... weiter lesen
Eine aktuelle Mietrechtsreform soll die Berliner Räumung als gesetzlich vorgesehene Art der Zwangsvollstreckung im Gesetz verankern. Die geplante, auch als „Lex Mietnomade" bekannte Gesetzesänderung steht derzeit vor allem bei Mieterverbänden wegen - vermeintlich - erleichterter Räumungsmöglichkeiten in der Kritik.
Die Berliner Räumung hat sich in der Berliner Räumungspraxis entwickelt. Vereinfacht ausgedrückt funktioniert die Berliner Räumung so: Der Vermieter kündigt einem säumigen Mieter. Der Mieter weigert sich, zum Kündigungszeitpunkt auszuziehen. Der Vermieter klagt auf Räumung, gewinnt und lässt den rechtskräftigen Räumungstitel durch den ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Käufer einer Eigentumswohnung sollten sich immer auch nach noch offenen Beschlüssen der Eigentümerversammlung erkundigen. Denn für eine noch fällige Sonderumlage haften sie mit, auch wenn diese von vor dem Eigentümerwechsel beschlossen wurde, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 15. Dezember 2017 entschied (Az.: V ZR 257/16).
Im Streitfall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft im Raum Stuttgart im August 2014 einstimmig eine Sonderumlage von 60.000 beschlossen, um dringende gemeinsame Baumaßnahmen zu finanzieren. Im Oktober 2014 wechselte eine der Wohnungen ihren Besitzer. Als im Dezember 2014 der ... weiter lesen
Der Vermieter muss die Anbringung einer Markise auf dem Balkon erlauben, soweit dies sein Eigentum nicht erheblich beeinträchtigt - AG München vom 07.06.2013, 411 C 4836/13
Der Frühling naht in großen Schritten, und noch freut sich jeder über die Sonne. Aber schon bald wird sie wieder so vom Himmel brennen, dass sich mancher Mieter auf seinem Balkon ein wenig Schatten wünscht und gerne eine Markise anbringen würde. Nach einem Urteil des AG München ist der Vermieter unter bestimmten Umständen auch verpflichtet, der Montage einer solchen Markise zuzustimmen, und kann den Mieter nicht darauf verweisen, einen Sonnenschirm aufzustellen.
Das Urteil des AG München zur Markise ... weiter lesen