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Welche Voraussetzungen hat die Rechtsprechung entwickelt?
Eine berechtigte fristlose Kündigung durch den Mieter wegen Schimmelbefalls ist nur dann möglich, wenn durch die Schimmelbelastung eine derart hohe Beeinträchtigung vorliegt, dass der Mieter deswegen nicht bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist warten kann, sondern gezwungen ist, das Mietverhältnis sofort zu beenden.
Der Mieter kann zum Beispiel fristlos kündigen, wenn der Mieter es nachweisen kann, dass der in der Raumluft vorhandene Schimmel nachweislich zu Erkrankungen der Bewohner geführt hat. Dann hat der Mieter nach Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg in einem Urteil vom 9.7.2007 (Aktenzeichen 203 C 607/06) ein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Die Ausgangslage:
Wenn sich in Mieträumen Schimmelpilz bildet stellt sich schnell die Frage nach der (Mit-)verursachung durch den Mieter. Der Ursachenbeitrag des Mieters kann sowohl in einem fehlerhaften Lüftungsverhalten, aber auch in einem fehlerhaften Heizverhalten liegen. Zum Vermieter geschuldeten Heizverhalten gibt es wie zum geschuldeten Lüftungsverhalten eine Vielzahl von teilweise sehr unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen. Nachfolgend stelle ich hiervon einige vor und leite davon ausgehend die Anforderungen an das Heizverhalten ab. Die Urteile beziehen sich auf Fälle, in denen der ... weiter lesen
Ein alter Grundsatz gilt nicht mehr: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung renovieren. Diese Zeiten sind vorbei. Nach Schätzung des Deutschen Mieterbundes sind ca. 70 Prozent aller Klauseln über Schönheitsreparaturen in Mietverträgen unwirksam. Die Folge: Der Vermieter muss renovieren und das sogar schon im bestehenden Mietverhältnis.
Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Durchführung von Schönheitsreparaturen beantwortet.
1. Was sind Schönheitsreparaturen?
Schönheitsreparaturen sind nur die Instandsetzungsarbeiten, die ihre Ursache in der Abnutzung der Wohnung durch normalen Mietwohngebrauch haben. Soweit der Mieter den Wohngegenstand beschädigt ... weiter lesen
Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfehlen sich im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz.
Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. Das gilt z.B. dann, wenn der Mieter bei Anmietung einziger Anbieter einer bestimmten Leistung in einem größeren Objekt ist.
Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz kann im Gewerberaummietvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der ... weiter lesen
§ 577 BGB wird hier analog angewandt. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 04. April 2011– 1 BvR 1803/08 –, juris).
Die Ausgangslage:
Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden soll, an einen Dritten verkauft, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht nach § 577 BGB. Dem Wortlaut nach umfasst die Vorschrift nur Fälle der Begründung von Wohnungseigentum. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob Bewohner eines Ein- oder ... weiter lesen
Es dürfte nicht selten vorkommen, dass der Mieter die Miete nicht wie vertraglich vereinbart im Voraus zum 3. Werktag eines Monats überweist, sondern erst ein paar Tage später. Mal wird das Geld am 4. oder 6. Werktag, mal erst am 10. des Monats überwiesen. Der Mieter denkt sich meist nichts dabei, der Vermieter bekommt ja schließlich sein Geld. Doch Vorsicht! Jede einzelne dieser verspäteten Zahlungen stellt eine Vertragsverletzung dar.
Nach Jahren missfällt dies dem Vermieter - oder dem neuen Vermieter, der das Grundstück erworben hat - und er mahnt den Mieter deshalb ab und droht ihm die fristlose Kündigung für den Fall an, dass erneut die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Der Herbst ist da und damit auch wieder die Hochsaison von Schimmelpilz in deutschen Wohnungen zum Leidwesen vieler Mieter. Durch Feuchtigkeit infolge von Wasserschäden oder auch unzureichendem Lüften des Mieters kann sich rasch Schimmel bilden. Dann überlegen Mieter immer wieder, ob sie selbst umgehend aktiv werden und den Schimmel beseitigen sollten. Ist das ratsam oder im Hinblick auf die Ansprüche gegen den Vermieter eher hinderlich?
Gesundheitsschäden vermeiden: Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Für eine umgehende selbständige Entfernung spricht natürlich der ... weiter lesen
Bei einer Eigenbedarfskündigung muss der Mieter eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim nicht hinnehmen!
Der Mieter muss sich nicht auf eine Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim verweisen lassen, wenn wegen seiner Erkrankungen und der Pflegebedürftigkeit besondere Schwierigkeiten bei der Beschaffung von geeignetem Ersatzwohnraum vorliegen und die dringende Vermutung besteht, dass bei einem Auszug die Notwendigkeit der Unterbringung in einer solchen Einrichtung kaum vermeidbar ist (LG Hanau v. 22.07.2021 - 2 S 138/20).
Der Vermieter verlangt die Räumung der Mietwohnung wegen Eigenbedarfs. Die betagten und gesundheitlich stark eingeschränkten Mieter erheben den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 29. September 2015 – 425 C 7665/14 .
Kommt es in einer Mietwohnung zu Bildung von Schimmelpilz, wird von Vermieter und Mieter häufig über die Verantwortung gestritten. Kommt der Fall vor Gericht, stellt sich dann die Frage wer was darlegen und beweisen kann. Dazu das Amtsgericht Dortmund: Bei der Beurteilung, ob ein Schimmelpilzbefall der Wohnung bauseits verursacht wurde oder auf ein nutzungsbedingtes Fehlverhalten zurückzuführen ist, ist nach den beteiligten Sphären zu entscheiden. Zunächst hat der Vermieter zu beweisen, dass kein Baumangel ... weiter lesen
Der Vermieter will einen Mieter, der keinen Ärger macht. Immer ausgefeilter, immer bohrender werden deshalb die Fragen, die er einem potentiellen Mieter stellt. Einige Mieter reichen edle Bewerbungsmappen ein, ganz wie Universitätsabsolventen im Gerangel um einen gut dotierten Posten. Der ideale Mieter muss nicht nur Akademiker und am Besten Single mit Niveau sein. Er muss vor allem ein gutes geregeltes Einkommen haben und insgesamt den Eindruck machen, dass er die Miete immer pünktlich zahlen wird. Um da sicher zu gehen, verlangen Vermieter Auskunft und zunehmend auch Nachweise.
Darf der Mieter hier lügen und etwa die 2 unterhaltspflichtigen Kinder verschweigen, denen er regelmäßig Unterhalt zahlt? ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die Autoren Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor besprechen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang von Schimmel in der Wohnung: 1. Was ... weiter lesen
Zur Frage, wann der Mieter entgegen dem schriftlich fixiertem monatliche Mietzins weniger Miete zahlen darf.
Kurzfassung
In einem Freudenhaus haben nicht nur Freier eine grundsätzliche Zahlungspflicht. Auch der Mieter des Bordells muss zahlen. Besteht er auf einer vom Mietvertrag abweichenden geringeren Miete, muss er nachweisen, dass er sich mit dem Vermieter hierüber geeinigt hat.
Im vom Landgericht Coburg jetzt entschiedenen Fall war dies dem Betreiber des Bordells nicht gelungen. Das Gericht - bestätigt durch das Oberlandesgericht Bamberg - verurteilte ihn daher, rückständige Miete von rund 47.000 € an den Hausbesitzer zu zahlen.
Sachverhalt
Statt der im schriftlichen Vertrag vorgesehenen 3.000 € im ... weiter lesen