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Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Wenn es aufgrund von Baumängeln zur Schimmelpilzbildung gekommen ist und kein (Mit-) verschulden des Mieters, etwa wegen unzureichendem Lüften in der Wohnung, angenommen werden kann, kommen für den Mieter grundsätzlich folgende Ansprüche in Betracht:
Heute: Teil 2 – Schadensersatz, Aufwendungsersatz und Ersatzvornahme
1. Schadensersatz
Soweit dem Mieter durch die Mängel Schäden entstehen, kann er vom Vermieter gemäß § 536 a BGB Ersatz verlangen. Voraussetzung ist hier aber ein Verschulden des Vermieters. Das ist zu Beispiel dann gegeben, wenn der ... weiter lesen
Neben der Wohngegend ist die Größe der Wohnung die wohl wichtigste Grundlage für einen Mietinteressenten, sich für eine Wohnung zu entscheiden. Wie selbstverständlich lesen wir im Mietvertrag etwa: 3 Zimmer, Küche, Flur, Bad, EBK, sanierter Altbau, Parkett neu, ca. 96,45 m². Alle Informationen können sofort überprüft werden. Nur die für den Mietzins üblicherweise entscheidende Information, die Wohnfläche, kann der Interessent bei Mietvertragsabschluss praktisch nicht überprüfen. Bei Mietvertragsbeginn kommt kaum ein Mieter auf die Idee, die Wohnungsgröße nachzumessen. Nach einigen Jahren Mietzeit stellt manch einer nun fest: Die 95 m² Wohnung ... weiter lesen
Der Mieter muss bei seinem Auszug aus der gemieteten Wohnung nicht grundsätzlich renovieren, so entschied das Gericht. Normale Abnutzung/Gebrauchsspuren müssen nicht beseitigt werden. Vertragsklauseln nach denen der Mieter bei Auszug unabhängig von der Mietdauer die gemietete Wohnung fachgerecht renovieren müsse sind unwirksam. Derartige Klauseln benachteiligten den Mieter in unangemessener Weise, entschieden die Richter.
AG Kassel, Az. 451 C 4761/95weiter lesen
1. Irrtum: Der Wohnungsmietvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.
Auch ein mündlicher Mietvertrag ist wirksam. Zieht der Mieter in die Wohnung ein und überweist dem Vermieter die monatlichen Mietzahlungen mehrmals, ohne dass der Vermieter hier ausdrücklich widerspricht, ist in der Regel ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen. Ein solcher Mietvertrag ist für den Mieter häufig günstiger, da in solchen Fällen die gesetzlichen Regelungen gelten. Diese sind mieterfreundlich.
Tipp für Mieter: Wenn Sie einige Zeit in der Wohnung wohnen und die Miete überwiesen haben, ohne dass der Vermieter dem widersprochen hat: Unterzeichnen Sie keinen schriftlichen Mietvertrag, ohne ... weiter lesen
Kündigung des Vermieters nach schweren Beleidigungen wie „Fette Kaugummi-Drecksau“ und „Dreckige Schweine-Drecksau“ wirksam: Ein Artikel von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landgerichts München I vom 13.1.2015, AZ. 24161/14 .
Ausgangslage:
Die Frage der Wirksamkeit einer fristlosen oder ordentlichen Kündigung wegen der Beleidigung des Vermieters beschäftigt die Gerichte immer wieder. Maßgebliches Beurteilungskriterium ist meist die Schwere der entsprechenden Beleidigung. Vergleichsweise harmlose Beleidigungen können eine Kündigung vor Gericht in der Regel nicht rechtfertigen. Anders ... weiter lesen
Leistet der Mieter die vertraglich vereinbarte Betriebskostenvorauszahlungen und der Vermieter rechnet nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht darüber ab, besteht die Möglichkeit, an den zukünftig zu leistenden Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, solange bis der Vermieter die Abrechnungen vornimmt, bzw. korrigiert. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist. Dann nutzt einem Mieter auch das Recht zur Zurückbehaltung von Betriebskostenvorauszahlungen nichts mehr. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin zum Urteil des BGH ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Kommt der Mieter mit der Zahlung der Miete in Rückstand, gefährdet er den Bestand des Mietverhältnisses erheblich. Der Vermieter ist gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht. Doch nicht immer bedeutet ein solcher Rückstand tatsächlich, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin und Essen
Soziale Intoleranz und schlechtes Gedächtnis
Wer eigene Kinder hat, gewöhnt sich schnell an den Lärm, den sie veranstalten. Später vergisst man dann, wie es war, und schimpft auf die jungen Eltern, bzw. die frechen Kinder von heute. Wer keine eigenen Kinder hat, kann ohnehin nicht verstehen, wieso die Eltern ihre Kinder so herumlärmen lassen. Meckern ist in der Regel unproblematisch. Manchmal entstehen aus dem Ärger über den Lärm der Kinder aber auch handfeste Streitigkeiten: Beschwerden bei den Eltern, Nachbarschaftsstreitigkeiten und eben auch Rechtsstreitigkeiten. In ... weiter lesen
Die Betriebspflicht ist die Pflicht des Mieters, das für das angemietete Objekt vorgesehene Geschäft tatsächlich zu betreiben, also z.B. einen Laden offen zu halten. Beispielsfall: Mieter M hat in einem Einkaufscenter eine Teilfläche von Vermieter V zum Betrieb eines Blumengeschäfts gemietet. Im Hochsommer laufen die Geschäfte schlecht, niemand kauft Blumen. M beschließt seine Laden in den Monaten Juli und August zu schließen und ans Meer zu fahren. V verweist auf den Mietvertrag, in dem eine Betriebspflicht geregelt ist. Muss M das Geschäft offen halten, obwohl ihn die Einstellung einer Ersatzkraft im Ergebnis mehr kosten würde, als das Geschäft in den beiden Monaten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Vorliegend lesen Sie Teil 11 einer Artikelserie zum Thema „Eigenbedarfskündigung". Die vorherigen Teile wurden bereits veröffentlicht. Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen.
11. Muster – Klageerwiderung
An das Amtsgericht
(Wählen Sie das Amtsgericht, das Ihnen den letzten Schriftsatz zugestellt hat. Verwenden Sie das dortige Aktenzeichen. Zuständig ist immer das Amtsgericht in dessen Gerichtsbezirk sich die Wohnung befindet, die geräumt werden soll. Der Vermieter kann aber auch zunächst vor einem unzuständigen Gericht ... weiter lesen
Mietkaution: Während des laufenden Mietverhältnisses darf der Vermieter eine Mietsicherheit wegen streitiger Forderungen gegen den Mieter nicht verwerten. Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Bundesgerichtshof vom 07. Mai 2014 - VIII ZR 234/13.
Ausgangslage:
Häufig stehen Mieter und Vermieter gleichermaßen vor dem Problem, dass Mietrückstände bestehen, die Beteiligten wegen der Ursachen streiten und diese Rückstände mit der vom Mieter geleisteten Mietkaution verrechnet werden sollen. Beide Beteiligte fragen sich nun, ist das im laufenden Mietverhältnis ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Die Deutsche Bahn kann zum Schadenersatz verpflichtet sein, wenn sie einem privaten Eisenbahnunternehmen die Nutzung einer Trasse nicht zur vereinbarten Zeit ermöglicht. Es handelt sich dann um einen „Mangel der Mietsache“, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 6. Februar 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 2 U 88/219). Danach gibt es Beweiserleichterungen für das private Eisenbahnunternehmen, wenn die Bahntochter DB Netz AG sich intern die Verantwortlichkeit selbst zurechnet.
Das klagende private Bahnunternehmen hatte von einem Zweckverband den Auftrag zur Bedienung bestimmter Nahverkehrsstrecken erhalten. Vertraglich war vereinbart, dass ... weiter lesen