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Karlsruhe (jur). Bei Produktmängeln muss der Händler auch die Kosten eines privaten Gutachtens bezahlen, wenn der Kunde nur so den Mangel nachweisen konnte. Das hat am Mittwoch, 30. April 2014, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Streit um Fertigparkett entschieden (Az.: VIII ZR 275/13). Im Streitfall hatte ein Kunde eines Handwerker-Fachmarkts in Rheinland-Pfalz für sein Wohnhaus ein Massivholz-Fertigparkett gekauft. Er beauftragte einen Schreiner mit dem Verlegen des Parketts, der dabei strikt nach der mitgelieferten Anleitung vorging. Später traten dennoch Verwölbungen auf. Händler und Hersteller wollten sich darum aber nicht kümmern. Ursache sei die zu geringe ... weiter lesen