René Wolf

Fachanwalt für Erbrecht
10435 Berlin (Prenzlauer Berg)
Deutschland
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Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Wolf ist Fachanwalt für Erbrecht und seit vielen Jahren beinahe ausnahmslos auf diesem Rechtsgebiet tätig.
Unter Erbrecht versteht man den Übergang des Nachlasses von einem Erblasser auf seine Erben. Mit dem Todeszeitpunkt des Verstorbene findet juristisch der Übergang des Nachlasses auf den oder die Erben statt. Man spricht insoweit vom Erbfall.
Zum Nachlass gehört das gesamte Vermögen des Erblassers, vor allem sein Eigentum, seine sonstigen dinglichen Rechte, seine Forderungen, seine Besitzrechte und auch seine Schulden, die zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören.
Erblasser, Erben und Pflichtteilsberechtigte können gleichermaßen auf einen Rechtsanwalt Erbrecht angewiesen sein. Rechtsanwalt Wolf berät und bertritt Sie mit Kompetenz und Erfahrung.
Rechtsanwalt Wolf ist als Rechtsanwalt Erbrecht Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht beim DAV und Mitglied des DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V..
René Wolf
Schönhauser Allee 144
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Deutschland
Telefon: 030-280360570
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