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Rechtsanwalt in Lenningen - Transport- und Speditionsrecht
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof kommt in seinem Urteil vom 12.01.2012 (Az. I ZR 214/10) zu der Entscheidung, dass ein Frachtführer eine Obhutshaftung gem. § 425 Abs. 1 HGB begründe, sobald er eine Vorlagerung vornehme, die seiner Sphäre zuzurechnen sei. In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall habe die Klägerin Schadenersatzansprüche gegen ein Speditionsunternehmen geltend gemacht. Hintergrund sei eine Beschädigung von Transportgut im Rahmen eines Messeabbaus gewesen. Das beklagte Speditionsunternehmen habe die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit seinem Urteil vom 25.05.2011 (Az. IV ZR 117/09) wies der Bundesgerichtshof die von einem Einzelhandelsunternehmen gegen eines der marktführenden Unternehmen im Bereich des Geld- und Werttransportes eingereichte Klage endgültig ab. Der Kläger begehrte mit seiner Klage die Versicherungsleistungen aus einer abgeschlossenen Transportversicherung. Die Klage wurde bereits von dem zuständigen Berufungsgericht abgewiesen und nun hatte auch die Revision des Klägers keinen Erfolg. In den 1990er Jahre soll ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Entsteht ein Schaden durch Handeln oder Unterlassen des Frachtführers, so sind im Gesetz in einigen Fällen Haftungshöchstbeträge oder sogar Haftungsausschlüsse zu seinen Gunsten vorgesehen. Auch im Frachtvertrag selbst kann entsprechendes in bestimmten Grenzen vereinbart werden. Nach § 435 des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten die im Gesetz und im ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die in einem Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und Haftungsbegrenzungen könnten unter Umständen keine Anwendung finden, sofern der entstandene Schaden vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden eintreten könne, begangen werde. Dies geht aus der hierfür maßgeblichen Vorschrift des Handelsgesetzbuch (HGB) hervor. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll der Kläger ein Speditionsunternehmen wegen des Verlustes eines zu transportierenden ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die in einem Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und –begrenzungen können unter Umständen außer Betracht gelassen werden, wenn ein Schaden durch vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden entstehen könne ,entsteht. Seinen Ursprung findet dies in den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB). In dem dem Gericht vorliegenden Fall soll angeblich ein Speditionsunternehmen wegen Verlust des zu transportierenden Gutes vom Kläger in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Logistikvertrag kann Bestandteile verschiedener Vertragstypen, wie etwa dem Fracht-, Werk- oder Lagervertrag, aufweisen. Der Spediteur kann sich im Rahmen eines Logistikvertrages zu einer großen Anzahl verschiedenartiger Tätigkeiten verpflichten, eben weil es sich um einen typengemischten Vertrag handelt, der keine gesetzliche Regelung erfahren hat. Insbesondere die Privatautonomie des Zivilrechts ermöglicht den Parteien des Vertrages eine weitgehende inhaltliche Gestaltungsfreiheit des Vertrages. So kann sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Entsteht ein Schaden durch vorsätzliches oder leichtfertiges Handeln und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden entstehen könne, so werden die in einem Frachtvertrag vorgesehenen Haftungsbeschränkungen und –begrenzungen unter Umständen außer Betracht gelassen. Dies gehe aus den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) hervor. Im vorliegenden Fall wurde wohl ein Speditionsunternehmen wegen Verlust des zu transportierenden Gutes vom Kläger in Anspruch genommen. Das Gut sollte wohl von einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem Frachtvertrag trifft den Frachtführer die Pflicht, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern. Wenn dieser jedoch durch ein Handeln oder Unterlassen einen Schaden verursacht, sind im Gesetz in einigen Fällen Haftungshöchstbeträge oder sogar Haftungsausschlüsse zu seinen Gunsten vorgesehen. Sogar im Rahmen des Frachtvertrages selbst können entsprechende Regelungen in Maßen vereinbart werden. Wenn der Schaden jedoch auf eine Handlung oder ... weiter lesen