GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Logistikvertrag kann Bestandteile verschiedener Vertragstypen, wie etwa dem Fracht-, Werk- oder Lagervertrag, aufweisen. Der Spediteur kann sich im Rahmen eines Logistikvertrages zu einer großen Anzahl verschiedenartiger Tätigkeiten verpflichten, eben weil es sich um einen typengemischten Vertrag handelt, der keine gesetzliche Regelung erfahren hat. Insbesondere die Privatautonomie des Zivilrechts ermöglicht den Parteien des Vertrages eine weitgehende inhaltliche Gestaltungsfreiheit des Vertrages. So kann sich ... weiter lesen