Abmahnung: Kanzlei Fortmann Tegethoff für Schmidt Spiele GmbH | „Mensch ärgere Dich nicht“
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
zuletzt bearbeitet am:
Die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte aus München mahnt erneut im Namen der Schmidt Spiele GmbH aus Berlin einen eBay-Verkäufer wegen Markenrechtsverletzungen an der Marke „Mensch ärgere Dich nicht“ ab.
Inhalt und Forderungen der Abmahnung:
Zugunsten der Schmidt Spiele GmbH sind verschiedene Bild- und Wortmarken in Bezug auf den Spieleklassiker "Mensch ärgere dich nicht" eingetragen. Unter anderem ist durch die Wortmarke mit der Registrierungsnummer 293721, die Verwendung der Bezeichnung "Mensch ärgere dich nicht" für Gesellschaftsspiele geschützt.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, auf der Onlineplattform eBay Gesellschaftsspiele unter der Bezeichnung "Mensch ärgere dich nicht" angeboten zu haben.
Aufgrund dieses vermeintlichen Markenrechtsverstoßes fordert die Kanzlei Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin wird vom Abgemahnten die Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von 3.020,34 Euro verlangt.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.