UMWELTRECHT
Wegen dreckiger Stuttgarter Luft droht Baden-Württemberg Zwangsgeld
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Stuttgart (jur). Dem Land Baden-Württemberg droht nun ein Zwangsgeld, wenn es nicht durch Verkehrsbeschränkungen für sauberere Luft in Stuttgart sorgt. Mit einem am Mittwoch, 20. Dezember 2017, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag gab das Verwaltungsgericht Stuttgart einem entsprechenden Antrag zweier Innenstadtbewohner statt (Az.: 13 K 14557/17). Danach muss das bis Ende April 2018 Verkehrsbeschränkungen umsetzen oder ein Zwangsgeld von 10.000 Euro bezahlen.
Die Anwohner hatten bereits 2015 gegen die dreckige Luft am Neckartor östlich des Hauptbahnhofs geklagt. Der Streit endete am 26. April 2016 mit einem Vergleich (Az.: 13 K 875/15). Für den Fall, dass die Schadstoffwerte weiterhin nicht eingehalten werden, verpflichtete sich darin das Land, durch Fahrverbote für eine Verringerung des Autoverkehrs um 20 Prozent zu sorgen.
Verkehrsverbote in der Umweltzone zulässig
Doch bis Ablauf der in dem Vergleich gesetzten Frist Ende August 2017 geschah nichts. Das Land ist inzwischen der Überzeugung, dass solche Fahrverbote rechtlich unzulässig sind. Zudem würden Beschränkungen am Neckartor zu zusätzlichen Belastungen anderer, ebenfalls stark belasteter Gebiete führen.
„Diese rechtlichen Bedenken teilt das Gericht nicht“, erklärte nun das Verwaltungsgericht Stuttgart. Die in dem Vergleich zugesagten Verkehrsverbote seien in der Umweltzone rechtlich zulässig und auch umsetzbar.
Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung
Auch könnten die tatsächlich zu fürchtenden Verdrängungseffekte nicht dazu führen, dass das Land gänzlich untätig bleibt. Auch an den betroffenen anderen Straßen seien die zulässigen Grenzwerte ohnehin bereits überschritten. „Deshalb ist das Land gesetzlich verpflichtet, auch dort entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung zu ergreifen, auch soweit diese Belastung auf eventuellen Ausweichverkehren beruht.“
In einem Urteil vom 28. Juli 2017 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart Fahrverbote bereits ab Anfang 2018 gefordert (Az.: 13 K 5412/15; JurAgentur-Meldung vom Urteilstag). Selbst drastische aber wirksame Verkehrsbeschränkungen könnten nie unverhältnismäßig sein; das Recht der Anwohner auf Leben und Gesundheit wiege immer schwerer als Eigentum und Handlungsfreiheit der Autofahrer.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage