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Rechtsanwalt in Dresden - Arbeitnehmerüberlassungsrecht
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Wer sich mit Outsourcing, also dem Ausgliedern von Tätigkeiten aus einem Betrieb beschäftigt, muss darauf achten, dass der geschlossene Werk- oder Dienstvertrag auch wirklich ein solcher ist. Die Arbeitnehmer des Auftragnehmers dürfen nicht derartig in den Betrieb des Kunden integriert sein, dass in Wahrheit eine Arbeitnehmerüberlassung vorliegt. Dies kann je nach Konstellation nämlich dazu führen, dass die Arbeitnehmer die ggf. höhere Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Kundenbetriebs oder gar direkt eine Anstellung bei diesem verlangen können. Zudem kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird. Es ist durchaus ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat mit Urteil vom 24.07.2013 (Az.: 3 Sa 1749/12) entschieden, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Einsatzunternehmen trotz Überlassung eines Arbeitnehmers aufgrund einer Dienstleistungsrahmenvereinbarung dann bestehen soll, wenn der Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist und das überlassende Unternehmen nicht die erforderliche Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung besitzt. Der Entscheidung lag ein Sachverhalt zugrunde, in dem der Kläger bei einem ... weiter lesen