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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Pressemeldungen zufolge wird der Arzneimittelhersteller erneut Stellen abbauen. Auch wenn der bisherige Stellenabbau aufgrund guter Abfindungen weitgehend einvernehmlich verlief, gibt es für die betroffenen Arbeitnehmer einiges zu beachten. Nachfolgend werden wichtige Probleme dargestellt, die Arbeitnehmer in Firmen, in denen Personalabbau droht regelmäßig begegnen. Weiter gebe ich Verhaltenstipps zum richtigen Umgang.
Grundsätzliche Überlegung
Grundsätzlich gilt, derartige Situationen sind einem Pokerspiel vergleichbar. Wer die besten Nerven hat, wird erfahrungsgemäß am meisten gewinnen. ... weiter lesen
Kirchliche Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang
Der Kirchenkreis betrieb einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst wurde 1999 auf die zu diesem Zweck gegründete Beklagte, eine dem Diakonischen Werk von Westfalen angehörende gemeinnützige GmbH übertragen. Die Klägerin war seit 1991 bei dem Kirchenkreis als Pflegekraft angestellt; kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag war auf das Arbeitsverhältnis der BAT-KF in der für den Arbeitgeber jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Der BAT-KF wurde und wird von der hierfür zuständigen "Arbeitsrechtlichen Kommission" auf gliedkirchlicher Ebene als kirchliche Arbeitsrechtsregelung nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (gleichlautend für die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht.
Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Beschluss vom 10.03.2021 zum Aktenzeichen 41 Ca 16379/20 entschieden, dass nach § 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG das Arbeitsgericht örtlich zuständig ist, „von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.“
Diese Vorschrift gilt auch und gerade dann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet worden ist oder werden soll.
§ 48 Absatz 1a Satz 2 ArbGG stellt auf die tatsächlichen einvernehmlichen Arbeitsbedingungen ab.
Nach § 48 Absatz 1a Satz 2 2. Alternative ArbGG reicht für den Gerichtsstand des Arbeitsortes der Ort aus, von dem aus der Arbeitnehmer seine Arbeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. September 2014 - 1 AZR 1083/12 -.
Ausgangslage:
Vorschriften zur Bekleidung der Arbeitnehmer sind in letzter Zeit immer wieder Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten. Dabei geht es regelmäßig um zwei verschiedene Themenkomplexe: Zum einen um die Frage, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber überhaupt vorschreiben darf, welche Kleidung der Arbeitnehmer zu tragen hat und zum anderen darum, inwieweit er hierbei einzelne Arbeitnehmer bzw. einzelne Arbeitnehmergruppen unterschiedlich behandeln darf. So hat das Landesarbeitsgericht Köln (AZ: 3 ... weiter lesen
Ohne besondere vertragliche Vereinbarung besteht nach Auffassung des BAG grundsätzlich keine Pflicht des Arbeitgebers, seine Organisationsgewalt so auszuüben, dass die Höhe des erfolgsabhängigen variablen Entgelts einzelner Mitarbeiter sich nicht verändert. Die Beklagte Arbeitgeber vertrieb Versicherungsleistungen. Dabei arbeitete sie im Zielgruppenvertrieb mit dem Verein „B.“ zusammen. Der Kläger ist angestellter Versicherungsvertreter in diesem Bereich. Für B. tätige Werber werden zugleich als sog. „Beauftragte“ für die Beklagte aktiv und versuchen, mit den Mitgliedern des B. ein Beratungsgespräch über Versicherungen zu vereinbaren. Dieses wird dann von ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 255/22 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, er sich widersprüchlich verhält. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07)
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar.
Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen
Eine Kündigung ist für jeden Arbeitnehmer ein schwerwiegender Einschnitt in das eigene Leben , da sie nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes, sondern oft auch eine existenzielle Bedrohung darstellt. Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, ist es daher wichtig, dass er seine Rechte kennt und darauf achtet, dass diese eingehalten werden. Eine Möglichkeit, um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren , ist die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht .
Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage erheben sollte. Eine Kündigung kann zum Beispiel unwirksam sein, wenn sie aus nichtigen oder unzulässigen Gründen ... weiter lesen
Ein aktueller Bericht im Spiegel (Heft Nr. 29 vom 18.7.2011) trägt ein arbeitsrechtliches Dilemma an eine breite Öffentlichkeit. Einerseits gilt die Loyalität zum Arbeitgeber. Es ist die Kehrseite der Fürsorgepflicht, die der Arbeitgeber für den Mitarbeiter hat. Auf der anderen Seite ist der Arbeitnehmer auch Staatsbürger und ist seinem ethischen oder moralischen Prinzipiengerüst verpflichtet. Zudem gilt für den Arbeitnehmer das Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Sollte der Arbeitnehmer von Missständen oder von strafbarem Verhalten in der Firma erfahren, gerät er nicht selten in die Zwickmühle. In dem vom Spiegel berichteten Fall hatte eine Altenpflegerin eine Strafanzeige gegen ... weiter lesen
Erfurt (jur). Arbeitnehmer können keine hohe Verzinsung des für sie angesparten Altersvorsorgekapitals verlangen. Hat der Arbeitgeber „marktübliche“ Zinsen zugesagt, kann er sich „nach billigem Ermessen“ an geringeren Zinssätzen sicherer Anlageformen orientieren, urteilte am Dienstag, 30. August 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 3 AZR 272/15).
Geklagt hatte ein Beschäftigter eines bayerischen Technologiekonzerns. Laut Betriebsvereinbarung wurde für die Arbeitnehmer während ihrer Beschäftigungszeit eine betriebliche kapitalisierte Altersversorgung aufgebaut. Zu Rentenbeginn konnten dann die Arbeitnehmer entscheiden, ob sie das ganze Geld sofort ... weiter lesen
Nach § 308 Nr. 4 BGB ist die formularmäßige Vereinbarung eines Rechts des Arbeitgebers, die versprochene Vergütung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, wenn nicht die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitgebers für den Arbeitnehmer zumutbar ist. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2002. Auf Arbeitsverträge, die vor dem 1. Januar 2002 begründet worden sind, findet sie seit dem 1. Januar 2003 Anwendung.
Dem Kläger stand nach einem Formulararbeitsvertrag vom 9. Juli 1998 neben dem Tariflohn ua. eine außertarifliche Zulage von zuletzt 227,72 Euro brutto und ein Fahrtkostenersatz von 12,99 Euro arbeitstägig zu. Im Vertrag heißt es, die Firma habe das Recht, "diese ... weiter lesen