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1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Was Arbeitnehmer wissen müssen. Teil 2 eines Beitrags von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zu der geplanten Standortschließung in Bochum. Ausgangslage: Laut aktueller Pressemeldungen (unter anderem Focus-online vom 16.5.2014) wird Opel die geplante Schließung des Werks in Bochum und die damit einhergehenden Kündigungen der dort Beschäftigten durchziehen. Neben Abfindungszahlungen in Höhe von durchschnittlich 110.000 € ist auch die Einrichtung von Transfergesellschaften im Gespräch. Nachdem ich in einem vorangegangenen Artikel grundlegende Hinweise für die Opel-Mitarbeiter gegeben hatte, geht es nun speziell um die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 15.01.2020 zum Aktenzeichen 3 Ca 1793/19 entschieden, dass ein IT-Mitarbeiter verpflichtet ist, sensible Kundendaten zu schützen und er diese nicht zu anderen Zwecken wie dem Aufdecken vermeintlicher Sicherheitslücken missbrauchen darf, wobei ein Verstoß gegen diese Pflichten in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 1/2020 vom 27.01.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit 2011 bei der Beklagten als SAP-Berater tätig. Der Kläger bestellte vom Rechner eines Spielcasinos aus Kopfschmerztabletten für zwei Vorstandsmitglieder ... weiter lesen
Die Klägerin war bei der Beklagten als Arzthelferin beschäftigt. Mitte Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 28. Februar 1998. Zugleich gewährte sie der Klägerin zehn Tage Urlaub und stellte sie im übrigen bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ausgleich für Überstunden von der Arbeit frei. Hiergegen wandte sich die Klägerin nicht. Am 21. Januar 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos. Die hiergegen gerichtete Klage nahm die Klägerin zurück, nachdem die Beklagte erklärt hatte, sie leite aus der außerordentlichen Kündigung keine Rechte (mehr) her. Bereits vorher hatte sie der Klägerin Entgelt für Urlaub und für Überstunden bezahlt. Die Klägerin hat das für nicht ... weiter lesen
Der Autohersteller FORD in Köln wird zahlreiche Arbeitnehmer kündigen. In einer Betriebsversammlung hat FORD bzw. der Betriebsrat seine Pläne bekannt gemacht . Die Arbeitnehmer sind mit Bussen angereist , um daran teilzunehmen. Dies ist nachvollziehbar in Anbetracht der Existenzängste , die zahlreiche Arbeitnehmer berechtigterweise haben. Der Andrang war so groß, dass die Betriebsversammlung in drei Teile aufgeteilt wurde, damit alle Arbeitnehmer daran teilnehmen konnten. In den Betriebsversammlungen kam es zu fassungslosem Schweigen, emotionaler Betroffenheit und lautstarkem Getöse . 2020 hatte FORD noch 18.000 Arbeitnehmer in Köln, 2023 sind es ... weiter lesen
Bankangestellte übersieht bei Prüfung einer Überweisung 222.222.222,22 € statt 62,40 € - Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsleistung und schwerwiegenden Fehlers nicht automatisch wirksam, Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2013, Az. 9 Sa 1315/12. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Die Arbeitnehmerin war seit 26 Jahren bei der Bank beschäftigt und sollte Belege prüfen, die zuvor ihre Kollegen ausgefüllt hatten. Dies hat sie offensichtlich nur ganz flüchtig oder gar nicht getan, wie sich aus einer Analyse der entsprechenden Prüfgeschwindigkeit (603 Belege in 1,4 Sekunden) ergab. Aufgefallen ist die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat mit Urteil vom 08.03.2023 zum Aktenzeichen 8 Sa 859/22 entschieden, dass der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grds. auch dadurch erschüttert werden kann, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend – „postwendend“ – krank meldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Das gilt insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist – auch durch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen – abgedeckt wird. Meldet sich zunächst der Arbeitnehmer krank und erhält er erst sodann eine arbeitgeberseitige Kündigung , fehlt es an dem für die Erschütterung des ... weiter lesen
Die Kündigungsschutzklage. Mit der Kündigungsschutzklage greift der Arbeitnehmer eine Kündigung des Arbeitgebers an, um z.B. eine Abfindung zu erhalten. Was ist das für eine Klage, welche Besonderheiten sind zu beachten? Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage. Der Antrag lautet z.B. es soll festgestellt werden, dass das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber durch die Kündigung vom ...(genaues Datum, bei mehreren Kündigungen: jede einzeln aufführen) nicht aufgelöst worden ist. Auch wenn es dem Arbeitnehmer nach Erhalt einer Kündigung regelmäßig auf eine Abfindung ankommt, muss zunächst Kündigungsschutzklage erhoben werden. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Keine Lügen im Lebenslauf! Wer Praktika erfindet oder Zeugnisse fälscht, riskiert die fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages noch nach Jahren. Spiegel-Online berichtet in einem Artikel vom 18.10.2011 von einem Arbeitnehmer, der nach längst insolventen Firmen geforscht hatte und sich auf erfundenen Briefbögen dieser Firmen hervorragende Zeugnisse ausstellte. Der Schwindel flog auf, als ein – erfundenes – Zeugnis aus 1991 eine 5-stellige Postleitzahl enthielt. In 1991 waren die Postleitzahlen noch 4-stellig. Bei Bewerbungsgesprächen gilt der Grundsatz, ... weiter lesen
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Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt durch Pensionskasse? Die verstorbene Ehefrau des Klägers war langjährig bei einer Arbeitgeberin, einer Ersatzkasse, beschäftigt gewesen, die ihr u.a. Versorgungsleistungen unter Einschaltung der beklagten Pensionskasse versprochen hatte. Nach der Satzung der Pensionskasse waren als Leistungen u.a. "Witwenpension" zu gewähren, "Witwerpension" jedoch nur dann, "wenn die Verstorbene den Unterhalt ihrer Familie überwiegend bestritten hat." Nach dem Tod seiner Frau hat der Kläger eine monatliche Witwerpension in Höhe von 569,10 DM eingeklagt. Die Pensionskasse hatte eine Zahlung abgelehnt, weil die Verstorbene nicht die Haupternährerin der Familie gewesen sei. Arbeitsgericht und ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang ... weiter lesen