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Nürnberg (jur). Fordern gemobbte Arbeitnehmer erst nach fast zwei Jahren von ihrem Chef Schmerzensgeld, können sie leer ausgehen. Denn nach so einem langen Zeitraum muss der Arbeitgeber nicht mehr mit der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mobbings rechnen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 25. Juli 2013 (Az.: 5 Sa 525/11). Derart späte Forderungen verstießen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und könnten daher auch vor Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren verwirkt sein.
Im konkreten Fall war der Kläger in einem Unternehmen seit 1990 als „Personalfachberater/Fachberater ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht.
Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
(Stuttgart) Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten.
Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Arbeitgeber in diesem Sinne ist derjenige, der mit dem Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Wird ein Unternehmen nach § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen Unternehmen durch Aufnahme verschmolzen, ist das übernehmende Unternehmen nicht derselbe Arbeitgeber wie das übertragende Unternehmen. Denn der übertragende Rechtsträger erlischt nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 UmwG mit der Eintragung der Verschmelzung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einem Arbeitsvertrag zwischen ... weiter lesen
Gerade im Rahmen von „harten“ Verhandlungen hat der Fachanwalt für Arbeitsrecht , Robert Mudter, die Erfahrung gemacht, dass Arbeitnehmer ankündigen „bestimmte Vorfälle an die Öffentlichkeit zu bringen“. Das LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.5.2014 (5 Sa 60/14) hatte über einen entsprechenden Fall zu entscheiden. Auch in späteren Fällen verschiedener Arbeitsgerichte, in welche der Autor verwickelt war - oder von denen er Kenntnis hatte - kam es häufig zu der Fragestellung ob eine Veröffentlichung Sinn macht.
Die klare Empfehlung: Reden ist silber, Schweigen ist gold . Gerade bei Aufhebungsverhandlungen gibt es bessere Strategien.
Die Drohung mit der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsecht Berlin und Essen.
Arbeitgeber muss gesetzlichen oder vertraglichen Urlaub gewähren
Zunächst einmal gilt, dass Arbeitnehmer jedenfalls einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub haben, sofern sie länger als sechs Monate beim Arbeitgeber beschäftigt sind (§ 4 Bundesurlaubsgesetz). Dieser beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche bzw. 20 Tage bei einer Fünftagewoche. Sind im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage vereinbart, muss der Arbeitgeber wiederum den dort vorgesehenen Urlaub gewähren.
Konkreter Urlaubszeitraum als Streitpunkt
Probleme ... weiter lesen
Die 36 Jahre alte Klägerin wurde von der Beklagten, einer evangelischen Kirchengemeinde, seit Mai 1997 zunächst als Gruppenleiterin in einer Kindertagesstätte beschäftigt und seit Oktober 1998 zur Leitung eines Kindergartens abgeordnet. Sie ist Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) und deshalb ordentlich unkündbar. Das Arbeitsverhältnis unterliegt den Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Landeskirche in Baden, deren § 6 die Mitarbeiter zur Loyalität verpflichtet und die Mitgliedschaft in Organisationen ausschließt, deren Grundauffassung, Zielsetzung und praktische Tätigkeit im Widerspruch zum kirchlichen Auftrag stehen. Gemäß § 9 kann ein Dienstverhältnis aus wichtigem Grund beendet werden, wenn ein Mitarbeiter in grober, die ... weiter lesen
Fachanwalt Alexander Bredereck, Berlin zu der Frage: Mit welchen Kosten muss man rechnen, wenn man einen Rechtsanwalt/Fachanwalt mit der Erhebung einer Klage gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses beauftragt und wann muss man die Kosten selbst tragen. I. Wer muss die Kosten tragen? Zunächst sollte man als Arbeitnehmer prüfen, ob die Kosten nicht von einem Dritten (Rechtsschutzversicherung, Staatskasse) übernommen werden. 1. Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, die den Bereich Arbeitsrecht abdeckt, zahlt man allenfalls eine mit der Rechtsschutzversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Einholung einer Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
In der Praxis werden häufig Überstunden geleistet, die zunächst nicht vergütet werden. Viele Arbeitnehmer verzichten zunächst auf eine Geltendmachung der Vergütung, teilweise, weil sie den Arbeitgeber nicht verärgern wollen, teilweise weil sie auf andere Vorteile (zum Beispiel eine Verlängerung der Befristung) hoffen, teilweise weil sie darauf vertrauen, die Überstunden später abfeiern zu können. Kommt es dann später zur Enttäuschung oder gar zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, stellt sich die Frage, ob die Vergütung der Überstunden noch verlangt ... weiter lesen
Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen
Verdachtskündigung und Suspendierung
Der Kläger war seit 1983 bei der beklagten Bank zuletzt als Kundenberater gegen ein Monatsbruttogehalt von 6.000,00 DM tätig. Am 30. Juli 1998 mahnte die Beklagte den Kläger ab, weil er es im Zusammenhang mit einem Betrugsfall entgegen betriebsinterner Vorschriften versäumt hatte, einen vorgelegten EC-Scheck über 92.000,00 DM vor der Barauszahlung einem Autorisierten zur zweiten Unterschrift vorzulegen. Wegen dieses Sachverhalts schlossen die Parteien Ende August 1998 einen Aufhebungsvertrag zum 31. März 1999 unter unwiderruflicher bezahlter Freistellung des Klägers sowie Zahlung einer Abfindung von 106.000,00 DM. Am 23. September 1998 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Befristete Arbeitsverhältnisse erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Von vielen Arbeitgebern wird der Abschluss befristeter Arbeitsverhältnisse als risikoärmer empfunden; häufig wird als Argument auch angeführt, dass dies eine Flexibilisierung in der Personalpolitik bedeutet.
Das Gesetz unterscheidet zwischen der Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz und der sachgrundlosen Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG.
Eine sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG nur bis zur Dauer von zwei Jahren ... weiter lesen