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Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben.
Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich:
Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro.
Das ArbG ... weiter lesen
kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen, so das BAG in einem Urteil vom 14.05.2013. Die Beklagte kündigte am 26.11.2008 das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr als Lader beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30.06.2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29.06.2010 in einem Vergleich unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30.06.2009 aufgelöst worden ist, die Beklagte an ... weiter lesen
Es ist Ihnen einfach so rausgerutscht, Sie waren verärgert und der Kollege hatte Sie auch absichtlich provoziert. Und nun fragen Sie sich: Kann man wegen einer Beleidigung gekündigt werden?
Es kommt immer darauf an, wen sie wie beleidigt haben und welcher Umgangston in ihrem Betrieb herrscht.
So muss die Beleidigung innerhalb des Betriebs erfolgen. Beleidigen sie einen Dritten, der rein gar nichts mit dem Unternehmen zu tun hat, kann man ihnen deswegen nicht kündigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig Holstein (Az.: 6 TaBV 46/07) erst im April 2008 wieder bestätigt. Anders sieht es aus, wenn sie ihren Vorgesetzten, ihren Kollegen und ihre Kolleginnen sowie Kunden und Geschäftspartnern ihres ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Tätlichkeiten als Kündigungsgrund
Grundsätzlich können Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers rechtfertigen. Je nach Intensität der Auseinandersetzung ist dann eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
Rolle des Arbeitnehmers unklar
Streit kann in diesem Zusammenhang z. B. darüber entstehen, welche Rolle ein Arbeitnehmer in einer tätlichen Auseinandersetzung mit Kollegen innehatte. Dann stellt sich die Frage, welche Darlegungslast Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses trifft. Dazu hat sich das ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015 - 12 Sa 630/15.
In den meisten Betrieben gibt es Regelungen oder Ansprachen dazu, ob Arbeitnehmern die Nutzung des Telefons am Arbeitsplatz für private Gespräche erlaubt ist. Ist das nicht der Fall, sollten sich Arbeitnehmer auch unbedingt daran halten, andernfalls droht die Kündigung. Doch auch im Fall einer Erlaubnis gibt es Grenzen.
Teilnahme an kostenpflichtigem Telefongewinnspiel: Nicht gedeckt von einer Erlaubnis ist die Teilnahme an kostenpflichtigen Telefongewinnspielen. Das hat das ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Schleswig-Holstein hatte über einen Fall zu entscheiden in welchem ein langjähriger Mitarbeiter seinen Vorgesetzten grob beleidigt hatte. Der Mitarbeiter hatte seinen Chef „soziales Arschloch“ genannt. Das Arbeitsgericht entschied, dass eine solche grobe Beleidigung des Geschäftsführers in einem Familienunternehmen auch ohne vorherige Abmahnung bei einem langjährigen Mitarbeiter eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. (Arbeitsgericht Schleswig Holstein, Urteil vom 24. Januar 2017 Aktenzeichen 3 Sa 244/16).
Der Kläger war 62 Jahre alt und in einem Gas und Wasserinstallationsbetrieb beschäftigt. ... weiter lesen
Das Sportarbeitsrecht ist ebenfalls eine spezielle Nische aus dem Bereich des Arbeitsrechts.
Arbeitsverträge im Sport können geschlossen werden mit:
Spielern / Sportlern im Amateur- und Profibereich
Trainern im Amateur- und Profibereich
Berater
Sowohl im Profisportler als auch im Amateursportler werden Arbeitsverträge geschlossen und Spieler, Sportler, Trainer und Berater werden ganz normale Arbeitnehmer und das Arbeitsrecht findet uneingeschränkt Anwendung .
Viele vertraten, dass Sportler nicht mit „normalen“ Arbeitnehmern und dabei darauf abgestellt, dass Sportler grundsätzlich eine sich aus ihrem Spezialistentum ergebende stärkere ... weiter lesen
Wann darf ein Mitarbeiter seinen Hund mit in den Betrieb bringen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen unter Berücksichtigung der Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 04. September 2013 – 8 Ca 7883/12 –, juris).
Ausgangslage:
Immer wieder entsteht Streit darüber, ob und unter welchen Bedingungen Arbeitnehmer ihren Hund mit in den Betrieb bringen dürfen. Das verwundert. Grundsätzlich gilt nämlich eine klare Regel: Es besteht überhaupt kein Anspruch für den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann den Zutritt für den Hund ohne Begründung verweigern.
Anders kann sich die ... weiter lesen
Die Deutsche Bank AG ist das nach Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl größte Kreditinstitut Deutschlands.
Die Deutsche Bank hat sich einen Sparkurs verordnet und nun nimmt das Ganze konkrete Formen an.
Bis Ende 2022 werden 2.300 Arbeitsplätze in Vollzeit aus dem Bereich Operations abgebaut.
Der Bereich Operations umfasst administrative Aufgaben wie die Kreditsachbearbeitung oder die Kontoführung .
Die Arbeitnehmervertretungen in Form von Betriebsrat und Gewerkschaft haben dem zugestimmt.
Bei der Deutschen Bank erhofft man sich den Stellenabbau durch Fluktuation in Form von Altersteilzeit und die Versetzung von Arbeitnehmern .
Die Deutsche Bank hat vor kurzer Zeit bereits ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 5.2.2004, 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Leitsätze
Bedient sich der Arbeitgeber zur Stellenausschreibung eines Dritten - zB der Bundesanstalt (jetzt Bundesagentur) für Arbeit - und verletzt dieser die Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, so ist dem Arbeitgeber dieses Verhalten in der Regel zuzurechnen.
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Dezember 2002 - 2 Sa 259/02 - aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht München zurückverwiesen. ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen