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Rechtsanwälte und Kanzleien


Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert.
1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin
Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern.
Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder
• dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war
oder
• ... weiter lesen
Kündigungsfristen für Arbeitnehmer nach deutschem Recht sind teilweise diskriminierend. Für Arbeitnehmer gelten aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs ab sofort längere Kündigungsfristen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verwarf eine Regelung im deutschen Arbeitnehmerrecht. Hintergrund ist § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Danach beträgt die Kündigungsfrist für das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mindestens 4 Wochen. Abhängig von der Betriebszugehörigkeit erhöht sich die Kündigungsfrist stufenweise auf einen Monat (bei 2 Jahren Beschäftigungsdauer) und weiter in mehreren Schritten auf bis zu 7 Monate (bei 20 Jahren ... weiter lesen
• Eine Krankheit liegt dann vor, wenn aus medizinischer Sicht ein so regelwidriger Körper- und Geisteszustand vorliegt, dass eine Heilbehandlung von Nöten ist. • Krankheit ist nicht gleichzusetzen mit Arbeitsunfähigkeit. Arbeitsunfähigkeit ist nur dann gegeben, wenn ein Krankheitsfall den Arbeitnehmer objektiv daran hindert seine vertraglich geschuldete Tätigkeit auszuführen oder wenn die Ausführung der Arbeit dem Heilungsprozess zuwiderläuft. • Für die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit, ist ein Arzt zu konsultieren, welcher nach objektiven Maßstäben die Krankheit zu bewerten hat. • Ist die Krankheit eines ... weiter lesen
Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung
Der bei der beklagten Stadt beschäftigte Kläger ist Mitglied des Personalrats. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) Anwendung. Gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II ist der Urlaubslohn iSv. § 67 Nr. 40 BMT-G II zu zahlen, wenn dem Arbeiter Lohn ohne Arbeitsleistung für volle Arbeitstage fortzuzahlen ist. Der Kläger besuchte in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 1999 ein EDV-Seminar. Für diese Zeit erhielt er die reguläre Vergütung für 38,5 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrt er darüber hinaus den Urlaubslohnaufschlag. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. ... weiter lesen
Fragen von Rechtsanwalt Jochen Resch an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Rechtsanwalt Resch: Wir hatten neulich über Personalgespräche geredet. Da habe ich noch eine Frage. Darf man das Personalgespräch als Arbeitnehmer verweigern?
Fachanwalt Bredereck: Das kommt drauf an. Regelmäßig darf man das Gespräch nicht verweigern und es ist auch meistens wenig sinnvoll dies zu tun.
Rechtsanwalt Resch: Jetzt kommst du wahrscheinlich wieder mit dem fehlenden Kündigungsschutz im Kleinbetrieb.
Fachanwalt Bredereck: Ja, wenn der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, hat man keinen Kündigungsschutz. Ob die Weigerung ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Empfiehlt sich eine Kündigungsschutzklage auch dann, wenn es einen Sozialplan gibt? In dem vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 21.7.2009, 1 AZR 566/08) jüngst entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber auf Zahlung einer höheren Sozialplanabfindung verklagt. Hintergrund war, dass dem Arbeitnehmer nach den Kriterien des Sozialplanes eine wesentlich höhere Abfindung zugestanden hätte. In dem Sozialplan war aber ein für alle Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter, Betriebszugehörigkeit usw. geltender Höchstbetrag vereinbart worden. Das Bundesarbeitsgericht hat eine solche Höchstbegrenzung als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Beschäftigt der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Selbst wenn der Arbeitnehmer längerfristig seine geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann, darf der Arbeitgeber nur unter Beachtung der vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Voraussetzungen für eine sogenannte krankheitsbedingte Kündigung das Arbeitsverhältnis kündigen. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, droht im Falle einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers die Niederlage, bzw. eine empfindlich hohe Abfindung vor dem ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Oppositionelle türkische Anwälte, die in der Türkei aus der Rechtsanwaltskammer gestrichen wurden, können dann auch in Deutschland keine Zulassung als Rechtsanwältin oder „Rechtsanwalt nach türkischem Recht (Avukat)“ erhalten. Dem entgegenstehende Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung sind nicht verfassungswidrig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 18. Juli 2023, veröffentlichten Urteilen (Az.: AnwZ (Brfg) 23/22 und AnwZ (Brfg) 24/22).
Er wies damit ein Anwalts-Ehepaar aus Ankara ab. Der Mann hatte früher in der Behörde des türkischen Ministerpräsidenten gearbeitet, die Frau in einer eigenen Kanzlei und teils ebenfalls für staatliche Behörden. Nach dem Putschversuch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird.
GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit:
Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichen Vorschriften umgangen. Der Auftraggeber wird zwar vermutlich nicht fürchten müssen, dass der freie Mitarbeiter Ansprüche gegen ihn geltend macht, da der Vertrag ausdrücklich nur mit der GmbH besteht. Die Sozialgerichte werden sich mit einem solchen Modell aber wohl weniger anfreunden können. Die ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte 1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18. November 2014 - 9 AZR 584/13 -
Ausgangslage:
Schlechte Nachrichten für Arbeitnehmer vom Bundesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht hat die Chance zur Korrektur seiner zweifelhaften Rechtsprechung zu Arbeitszeugnissen ungenutzt gelassen. Zum Hintergrund: Schlechte Karten haben Arbeitnehmer bislang in Zeugnisrechtsstreitigkeiten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Note drei (zur vollen Zufriedenheit). Wollen sie eine bessere Benotung durchsetzen, müssen sie bessere Leistungen beweisen. Wer nicht über ein ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages
Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen