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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.04.2014 – 17 Sa 2200/13
"Veröffentlicht ein Mitarbeiter eines Krankenhauses unerlaubt Fotografien eines Patienten in einem sozialen Netzwerk, kann dies zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ob stattdessen eine Abmahnung oder eine ordentliche Kündigung zu erfolgen hat, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls."
(Quelle: PM ArbG Berlin Nr. 20/14 vom 09.05.2014)
In dem vom LAG entschiedenen Fall veröffentlichte die als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beschäftigte Arbeitnehmerin unerlaubt Fotografien von einem von ihr betreuten Kind auf ihrem ... weiter lesen
Eine Arbeitnehmerin (hier Krankenschwester), die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Schichtdienst zu leisten, ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 – von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Wenn Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber auch nicht vergüten. Der betroffene Arbeitnehmer kann für sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld beanspruchen. Besteht die Einschränkung dauerhaft, muss der ... weiter lesen
Bei Bosch Rexroth in Homburg wurden seit 2015 bereits 200 Jobs gestrichen – aktuell beschäftigt das Werk 555 Arbeitnehmer .
Bosch Rexroth plant nun, die Industriehydraulik-Sparte nach Bayern zu verlagern .
Im Werk in Homburg sollen deshalb bis zum Jahr 2025 150 weitere Arbeitsplätze wegfallen und damit jeder 3. Arbeitsplatz.
Der Betriebsrat befürchtet, dass das Werk dann nicht mehr wirtschaftlich ist und der Standort langsam ausblutet und am Ende ganz geschlossen werden muss.
Dieses „Sterben auf Raten“ will man nicht zulassen, so Betriebsratschef Stephan Huber.
Das Management von Bosch-Rexroth will an dem geplanten Stellenabbau in Homburg festhalten. ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn ein Arbeitnehmer unter Hinweis auf eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheint, obwohl er in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig erkrankt ist.
Vermutet ein Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht und spricht er aus diesem Grund eine Kündigung aus, ist es im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorgelegen hat. Dies ist häufig sehr schwierig, weil der Arbeitnehmer in solchen Fällen in der Regel eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Immer wieder fragen Arbeitnehmer, was sie im Falle einer Krankschreibung noch tun dürfen. Dabei geht es um Freizeitaktivitäten, Urlaub oder auch Praktika, die man während der entsprechenden Zeit gerne machen würde. Ist das zulässig?
Krankheit nicht gleich Arbeitsunfähigkeit
Zur Beantwortung dieser Frage muss man zunächst klarstellen, dass Krankheit nicht unbedingt mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Arbeitsunfähig ist, wer die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Den entsprechenden Nachweis ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Seit Ende der letzten Woche werden nach und nach Kündigungen von Air Berlin an die Mitarbeiter versandt. Speziell das Boden- und Flugpersonal ist davon betroffen. Mit Zugang der Kündigung bei den Arbeitnehmern beginnt die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage zu laufen. Lohnt sich nach aktuellem Stand der Dinge die Kündigungsschutzklage für betroffene Mitarbeiter?
Nach Erhalt der Kündigung direkt an Fachanwalt wenden: Zahlreiche Mitarbeiter von Air Berlin haben sich schon vor Erhalt der Kündigung in rechtliche Beratung begeben. Spätestens mit Zugang der Kündigung sollte man ... weiter lesen
Urteil Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2013 - 6 AZR 805/11 – Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Ausgangslage: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wirksam kündigen, muss er dies schriftlich tun. Dies kann er z.B. mit folgender Erklärung: „Hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis zum 31.10.2013, hilfsweise zum nächst möglichen Zeitpunkt.“ Immer wieder kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der Formulierung. Im entschiedenen Fall war sich der Arbeitgeber offensichtlich nicht ganz sicher, wie lang die Kündigungsfrist ist. Wahrscheinlich um besonders vorsichtig zu sein, hatte er folgende Formulierung gewählt: ... weiter lesen
(Stuttgart) Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 Satz 1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen. Diese Staffelung der Kündigungsfristen verletzt das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung nicht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.09.2014 zu seinem Urteil vom selben Tage, ... weiter lesen
Zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 06. Mai 2011 – 6 Sa 2558/10 – ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage: Der Beruf des Busfahrers kann wohl zu den stressigeren Berufen gehören, die es so gibt. In solchen Berufen ist es manchmal nicht einfach, sich unter Kontrolle zu haben. Es ist aber wichtig, denn wer als Arbeitnehmer die Nerven verliert, dem droht eine Kündigung, mindestens aber eine Abmahnung.
Rufschädigung als Grund für fristlose Kündigung: Im vorliegenden Fall gab es Streit zwischen zwei Busfahrern. Der eine beschuldigte seinen Kollegen, sich mit Fahrgästen unterhalten zu haben. Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Kündigungsschutz des Arbeitnehmers: Wenig überraschend ist eine Kündigungsschutzklage immer dann zu erwarten, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz genießt. Das ist der Fall, wenn er länger als sechs Monate beim Arbeitgeber tätig war und letzterer regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter bei sich beschäftigt. In diesen Fällen braucht der Arbeitgeber dann einen Kündigungsgrund, dessen Vorliegen er im Prozess dann darlegen und beweisen muss.
Kündigung innerhalb des ersten halben ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Neben einem besonderen Kündigungsschutz und weiteren Schutzvorschriften haben sie zudem auch einen besonderen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 und 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Besonderer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit: Dieser besondere Anspruch unterscheidet sich vom allgemeinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung dadurch, dass die ... weiter lesen
Das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt hat mit Urteil vom 07.09.2020 zum Aktenzeichen L 9 U 188/18 entschieden, dass der Unfall eines Geschäftsführers auf einer für Firmenkunden organisierten Skireise in die USA nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist, da das Skifahren als Freizeitaktivität nicht gesetzlich unfallversichert ist.
Aus der Pressemitteilung des Hess. LSG Nr. 14/2020 vom 07.09.2020 ergibt sich:
Beschäftigte seien auf Dienstreisen gesetzlich unfallversichert. Dies gelte allerdings nicht „rund um die Uhr“. Vielmehr müsse die konkrete Tätigkeit auf einer Dienstreise – ebenso wie am Arbeitsplatz – mit dem Beschäftigungsverhältnis ... weiter lesen