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Experten-Ratgeber
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Bereitschaftsdienst und Eingruppierung
Der Kläger ist bei der Beklagten als Rettungsassistent beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT). Die Rettungsassistenten der Beklagten arbeiten in 24-Stunden-Schichten. In solcher Schicht haben sie (Voll)-Dienst in der Leitstelle und zeitlich überwiegend Bereitschaftsdienst in der Rettungswache; aus diesem werden sie zu Rettungseinsätzen herangezogen. Für die Tätigkeit des Rettungsassistenten in einer Rettungsleitstelle ist tariflich eine um eine Vergütungsgruppe höhere Vergütung vorgesehen als für die "Normaltätigkeit" des Rettungsassistenten. Der als Rettungsassistent mit "Normaltätigkeit" vergütete Kläger fordert von der Beklagten die ... weiter lesen
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen
Die Klägerin betreibt Bordrestaurants in den Zügen der DB AG. Der Beklagte ist als Mitarbeiter im Zugservice mit einer Bruttomonatsvergütung von ca. 4.000,00 DM beschäftigt. Am 14./15. März 1998 war der Beklagte im EC auf der Strecke Dortmund-Mailand-Dortmund als Restaurantleiter eingesetzt. Er war inkassoberechtigt und für die Aufbewahrung der Einnahmen verantwortlich. Auf der Rückfahrt legte er die Brieftasche mit den bis dahin erzielten Einnahmen von 6.368,19 DM in einen unverschlossenen, aber zugezogenen Schiebetürenschrank im Küchenabteil und verließ den Restaurantwaggon für etwa fünf Minuten, um zu telefonieren. Bei seiner Rückkehr war die Kellnerbrieftasche ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
• Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigte katholische Kirchenorganist Bernhard Schüth kann keine Wiederaufnahme seines Kündigungsschutzverfahrens verlangen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dies zu Recht wegen eines verpassten gesetzlichen Stichtages abgelehnt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 17. Mai 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 1488/14).
Schüth war in der katholischen St. Lambertus Gemeinde in Essen-Rellinghausen als Organist und Chorleiter angestellt. In seiner Ehe war der Kirchenmusiker nicht glücklich. Er ging eine außereheliche Beziehung ein. Als die Frau dann auch noch ein Kind von ihm ... weiter lesen
Erfurt (jur). Ein Sozialplan kann bei einer beabsichtigten Betriebsstilllegung Abfindungen nur für jene Arbeitnehmer vorsehen, denen Arbeitslosigkeit droht. Eine Sonderprämie für den Verzichten auf eine Kündigungsschutzklage darf dagegen nicht von einer drohenden Arbeitslosigkeit abhängig gemacht werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag, 8. Dezember 2015, in Erfurt (Az.: 1 AZR 595/14). Danach können auch jene Beschäftigte eine Sonderzahlung für den Klageverzicht beanspruchen, die im Anschluss an ihrem Arbeitsverhältnis bereits einen neuen Job gefunden haben.
Geklagt hatte ein Beamter, der seit der Postreform im Konzern der Deutschen Telekom AG arbeitete. Er wurde ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie mit ihrem Kind, oder mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege aufgenommen haben, in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Neben einem besonderen Kündigungsschutz und weiteren Schutzvorschriften haben sie zudem auch einen besonderen Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit nach § 15 Abs. 5 und 7 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Besonderer Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit: Dieser besondere Anspruch unterscheidet sich vom allgemeinen Anspruch auf Arbeitszeitverkürzung dadurch, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) soll kein Anspruch eines Stellenbewerbers auf Auskunft darauf bestehen, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat und nach welchen Kriterien die Einstellung erfolgt ist. Diese Auffassung soll auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) geteilt haben. Ein Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers soll sich auch nicht aus dem Gemeinschaftsrecht ergeben. Der EuGH soll allerdings mit Urteil vom 19. April 2012 (Az. C-415/10) darauf hingewiesen haben, dass ... weiter lesen
Haftung des Auftraggebers wegen Minderentlohnung der Heimarbeiter durch den Zwischenmeister
Das klagende Land nimmt die Beklagte als Prozeßstandschafter für 147 Heimarbeiter in Anspruch. Es macht geltend, die Beklagte hafte neben dem in Insolvenz geratenen Zwischenmeister als dessen Auftraggeberin für den Unterschiedsbetrag zwischen Mindestentgelt nach den bindenden Festsetzungen und dem tatsächlich vom Zwischenmeister gezahlten geringeren Entgelt.
Die Beklagte hatte den Zwischenmeister mit der Kabelmontage für die Automobilindustrie beauftragt. Dieser gab zur Erfüllung dieses Auftrags von Januar 1995 bis August 1997 Heimarbeit aus. Die Beklagte zahlte an den Zwischenmeister ein Entgelt, das für die Zeit bis einschließlich ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Darf ein Arbeitnehmer einfach eine Auszeit nehmen? Kann der Arbeitnehmer dann auf denselben Posten zurückkehren? Als „Sabbatical“ bezeichnet man eine Methode für die Förderung der zukünftigen Leistungsfähigkeit und Persönlichkeitsentwicklung von Arbeitnehmern, die in der Praxis nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist und die gut vorbereitet sein will. Während des Sabbaticals nimmt der Arbeitnehmer eine mehrmonatige Auszeit, die er für Persönlichkeitsentwicklung, Urlaub, Fortbildung etc. nutzen kann, um danach zu denselben Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten. ... weiter lesen
die 1. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist für alle vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche. Mit einer solchen Klage bezweckt der Arbeitnehmer auch, sich die Vergütungsansprüche wegen Annahmeverzugs zu erhalten. Die Ansprüche müssen weder ausdrücklich bezeichnet noch beziffert werden. Zugleich macht der Arbeitnehmer mit einer Bestandsschutzklage die vom Ausgang dieses Rechtsstreits abhängigen Ansprüche im Sinne der 2. Stufe einer tarifvertraglich geregelten Ausschlussfrist "gerichtlich geltend". Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts war für die Wahrung der 2. Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist regelmäßig die Erhebung einer ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 20.01.2021 zum Aktenzeichen 15 Sa 1194/20 entschieden, dass keine automatische Anrechnung von Zwischenverdienst bei unwiderruflicher Freistellung erfolgt.
Die Parteien streiten über die Zahlung von Arbeitsentgelt .
Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis der Klägerin und stellte sie unwiderruflich unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit frei.
Die Beklagte hat die Ansicht vertreten, die Klägerin könne nicht mit Erfolg Annahmeverzugslohnansprüche geltend machen, da sie es böswillig unterlassen habe, Verdienst zu erzielen.
Der Anspruch der Klägerin ergibt sich aus § 611 Abs. 1 BGB ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wichtiger Hinweis für das Schreiben eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags
Wer einen Text für einen Aufhebungsvertrag sucht, findet nachfolgend einige Anregungen. Bitte beachten Sie, dass diese nicht vollständig sind. Letztlich kommt es immer auf den Einzelfall an. Die nachfolgenden Muster enthalten nur Standardformulierungen, die eine rechtssichere Formulierung erleichtern sollen. Die Verwendung des Musters ersetzt keine Beratung durch einen Spezialisten, am besten einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Aufhebungsvereinbarung setzt Einverständnis des Arbeitnehmers voraus
Eine ... weiter lesen
