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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Abgrenzungskatalog
Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft
Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen
Vertragliches Wettbewerbsverbot
1. arbeitsvertragliche Nebenpflicht
Aus dem allgemeinen Rechtsgedanken gegenseitiger Rücksichtnahmepflicht ist es dem Arbeitnehmer bereits ohne vertragliche Abrede untersagt, dem Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis Wettbewerb zu machen.
Dazu gehören auch so genannte Nebentätigkeiten , die zwar nicht genehmigt werden müssen (es sei denn, im öffentlichen Dienst), aber anzeigepflichtig sind, wenn Interessen des Arbeitgebers berührt sein können. Ein generelles Verbot, Nebentätigkeiten auszuüben, ist unwirksam.
Der Arbeitgeber kann sich schützen, indem er die Nebentätigkeit von seiner Zustimmung abhängig ... weiter lesen
Die aktuelle Situation bei Volkswagen sorgt für Unruhe und Unsicherheit in der Belegschaft . Die Pläne des Unternehmens, Einsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro vorzunehmen, treffen die Mitarbeiter hart. Lohnkürzungen, Nullrunden und Werksschließungen stehen auf der » Giftliste «, die intern diskutiert wird und für große Unzufriedenheit sorgt.
Die Ankündigung des Managements, betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen in Betracht zu ziehen, ist ein Schock für die Beschäftigten, die bisher eine Jobgarantie hatten. Die Möglichkeit, dass ganze Werke wie Emden oder Zwickau geschlossen werden könnten, ist für viele Mitarbeiter ein Albtraum. Die Angst um den eigenen Arbeitsplatz und die Zukunft des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitsvertrag gilt mit entsprechenden Arbeitsbedingungen: Erbringt der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber Leistungen und erhält dafür Geld, handelt es sich um einen Arbeitsvertrag, unabhängig davon, ob dieser schriftlich oder nur mündlich geschlossen wurde. Die Arbeitsbedingungen lassen sich dann nicht einfach ändern. Genießt der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz, kommt für den Arbeitgeber natürlich eine Kündigung in Betracht, um dem Arbeitnehmer dann anschließend einen neuen Arbeitsvertrag anzubieten. Das funktioniert allerdings nicht so einfach, wenn das ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Medienberichten zufolge will der Telekommunikationskonzern Telefonica bis 2018 möglicherweise annähernd 50 % aller Stellen kürzen. So berichtet Spiegel online, dass insbesondere im Kundenservice und in den Shops Jobs wegfallen und an Subunternehmen und Partner wie Drillisch ausgelagert werden sollen. Mitarbeitern sollen außerdem Abfindungen angeboten werden. Für die insgesamt 9100 Mitarbeiter in Deutschland beginnt nun wohl eine unruhige Zeit.
Droht in einem Unternehmen Personalabbau, sind die Arbeitnehmer häufig verunsichert. Immer wieder gibt es offizielle Informationen des Arbeitgebers ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Der Bayerische Rundfunk berichtete über Vorwürfe der Gewerkschaft IG Metall im Zusammenhang mit der Wiederholung der vom Bundesarbeitsgericht kassierten Wahlen zum Betriebsrat. Hier ging es um Vorwürfe der gezielten Einflussnahme, zum Beispiel durch die Überwachung durch einen Sicherheitsdienst und firmeninterne Wahlbeobachter. Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter wies die Vorwürfe zurück. Bereits im Vorfeld der letzten Betriebsratswahl habe es nach Angaben des Arbeitgebers Auseinandersetzungen zwischen Bewerbern unterschiedliche Listen unter Androhung von Gewalt und Strafanzeigen gegeben. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Die Abgrenzung lässt sich in der Praxis häufig kaum rechtssicher vornehmen. Nur weil ein Mitarbeiter für mehrere Auftraggeber tätig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er tatsächlich selbstständig ist. Entgegen anderslautender Meinungen ist die Anzahl der Auftraggeber für die Abgrenzung der freien Mitarbeiter von Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern nicht entscheidend.
Auch bei mehreren Tätigkeiten wird einzeln geprüft. Es erfolgt eine separate Prüfung für jede einzelne Tätigkeit des ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat durch Urteil eine Berufung eines Arbeitnehmers zurückgewiesen, der wegen massiver Beleidigungen per WhatsApp fristlos gekündigt wurde.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württembergs vom 06.12.2019 ergibt sich:
Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet.
Die beklagte Daimler AG hat am 4. Juni 2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a.“hässlicher Türke“, ... weiter lesen
„Strafversetzung" während der Elternzeit Hessisches LAG, Urteil vom 15.02.2011, 13 SaGa 1934/10
Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte in einem Eilverfahren über die Weisung eines Arbeitgebers zu entscheiden, eine in Elternzeit befindliche Arbeitnehmerin mit einer 13-monatigen Tochter anstatt am Wohnort der Klägerin für zwei Tage in der Woche in London arbeiten zu lassen. Das LAG hielt die Weisung für unwirksam. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Die klagende Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der Elternzeit für 30 Stunden in der Woche weiter arbeiten werde. Es war vereinbart, ihrer Tätigkeit an zwei Tagen in der Woche im ... weiter lesen
Miele , der bekannte deutsche Hersteller von Haushaltsgeräten, steht vor großen Veränderungen. In den letzten Monaten wurden mehrere Ankündigungen über Stellenabbau und Restrukturierungen veröffentlicht, die das Unternehmen betreffen. Nun werden bei Miele insgesamt 1300 Stellen abgebaut, was etwa jeder neunten Stelle entspricht. Diese Maßnahme ist Teil der langfristigen strategischen Planung des Unternehmens, um wettbewerbsfähig zu bleiben und sich an die sich ständig ändernden Marktbedingungen anzupassen.
Der Stellenabbau betrifft nicht nur Deutschland, sondern auch andere Standorte von Miele, wie zum Beispiel in Polen. In den kommenden Jahren sollen bis zu 1000 Arbeitsplätze in Deutschland und bis zu 400 ... weiter lesen