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Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bewerbung wegen Kopftuchs abgelehnt: Eigentlich werden in Berlin händeringend Lehrerinnen und Lehrer gesucht. Trotzdem wurde vor kurzem wieder eine Bewerberin abgelehnt, weil sie in Aussicht stellte, ihr muslimisches Kopftuch aus religiösen Gründen auch im Unterricht tragen zu wollen. Es folgt die Ablehnung, woraufhin die Betroffene vom Land Berlin eine Entschädigung wegen Diskriminierung verlangt. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichtes Berlin-Brandenburg auch zu Recht.
Berliner Neutralitätsgesetz als Grundlage für Ablehnung: Das Land Berlin hatte sich bei der Ablehnung auf das Berliner ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei der Rückkehr aus dem Urlaub kann einiges schief laufen. Flüge werden gestrichen, auf einmal sitzt der Arbeitnehmer irgendwo fest und kommt nicht rechtzeitig zurück, um seine Arbeit wieder aufzunehmen. Hat er trotzdem einen Anspruch auf Vergütung? Kann oder muss er die Arbeit nachholen? Oder droht ihm gar eine Abmahnung oder Kündigung des Arbeitgebers in solchen Fällen?
Wegerisiko beim Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer muss grundsätzlich dafür sorgen, rechtzeitig bei der Arbeit zu erscheinen, er trägt das sog. Wegerisiko. Gelingt ihm das nicht, bekommt er auch keine Vergütung vom ... weiter lesen
1. Arbeitnehmer ist, wer auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Aus dieser Definition ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsprobleme. Scheinselbständige z.B. sind Arbeitnehmer.
2. So gelten Auszubildende, Heimarbeiter, Geschäftsführer, Handelsvertreter und freie Mitarbeiter nicht als Arbeitnehmer, obwohl – teils nach ausdrücklicher gesetzlicher Vorschrift – bestimmte arbeitsrechtliche Regeln auch auf diese Personengruppen angewandt werden.
3. Zur Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes gehören zum Beispiel auch die Rechtsstreitigkeiten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Vermeintlich Scheinselbstständige greifen in der Praxis gerne zu folgendem Mittel: Sie gründen eine GmbH, die dann in der Folge für den Auftraggeber tätig wird.
GmbH schützt aber nicht vor Scheinselbstständigkeit:
Mit diesem Modell werden allerdings eindeutig die gesetzlichen Vorschriften umgangen. Der Auftraggeber wird zwar vermutlich nicht fürchten müssen, dass der freie Mitarbeiter Ansprüche gegen ihn geltend macht, da der Vertrag ausdrücklich nur mit der GmbH besteht. Die Sozialgerichte werden sich mit einem solchen Modell aber wohl weniger anfreunden können. Die ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen
1. An die Unterscheidung zwischen Betrieb, Unternehmen, Konzern und Firma knüpfen sich viele arbeitsrechtliche Konsequenzen. Leider werden die Begriffe in der Praxis häufig durcheinander gebracht. Missverständnisse sind dann vorprogrammiert.
2. Eine genaue Unterscheidung der Begriffe ist wichtig, zum Beispiel bei Fragen des Betriebsübergangs, bei der Wahl des Betriebsrates (oder im öffentlichen Dienst des Personalrates) oder bei der Bestimmung der Betriebsgröße als Voraussetzung für den Kündigungsschutz.
3. Der Betrieb ist eine selbständige organisatorische Einheit zur Erreichung eines bestimmten arbeitstechnischen Zweckes.
4. Das Unternehmen ist der ... weiter lesen
Die Sana DGS pro.service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sana Immobilien Service GmbH und somit Teil der Sana Kliniken AG, einer der größten privaten Klinikgruppen in Deutschland.
Mit über 2.500 Arbeitnehmern ist DGS ein größerer Arbeitgeber .
Sana hatte im Frühjahr 2021 angekündigt mehr als 1.000 Arbeitnehmer zu entlassen .
Betroffen sind mehr als 1.000 Arbeitnehmer an 50 Standorten in Deutschland, in den Bereichen Hol- und Bringedienst, Patientenbegleitdienst, Info/Pforte/Empfang, Stationshilfsdienst, Wäscheservice, Archivdienstleistungen und Modulversorgung.
Drei Monate lang haben Sana und der Gesamtbetriebsrat verhandelt und nun eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Februar 2016 – 2 AZR 613/14 –, juris.
Ausgangslage: Vor einer Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber sichergehen, dass dies nicht auch durch eine einfache Weisung erreicht werden kann. Ist das nicht der Fall, muss eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Eine Änderungskündigung hat zur Folge, dass das Arbeitsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen gekündigt wird, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis unter geänderten Bedingungen fortzusetzen. In der Regel ist es ... weiter lesen
Gemäß dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) haben Arbeitnehmer, welche in Vollzeit beschäftigt sind, einen Anspruch auf Verringerung der Wochenarbeitszeit.
Um diesen Anspruch erwirken zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Der betreffende Beschäftige muss mindestens sechs Monate in dem Betrieb beschäftigt sein
Der Betrieb hat mindestens 16 Beschäftigte
Es dürfen keine betrieblichen Gründe einer Reduzierung der Arbeitszeit entgegenstehen
Auch hat der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gemäß § 8 Abs. 2 spätestens drei Monate vor dessen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Zielvereinbarungen sind in der Regel verbunden mit Leistungsanreizen in Entgeltform. Als Zielvereinbarung versteht man Abreden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die darauf gerichtet sind, ein bestimmtes Leistungsziel innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erreichen. Bei dem entsprechenden Bonus für den Arbeitnehmer handelt es sich um eine arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung, die reinen Entgeltcharakter hat.
Grundsätzlich gilt im Rahmen solcher Vereinbarungen im Hinblick auf die Art des Ziels sowie die Gewichtung einzelner Ziele die Vertragsfreiheit. Eine Grenze stellt jedoch die Sittenwidrigkeit dar. ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Mai 2013 - 9 AZR 760/11-. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin
Ausgangslage:
Der Arbeitnehmer hat seinen Erholungsurlaub im Urlaubsjahr zu beantragen, der Arbeitgeber hat diesen Urlaub auch im Urlaubsjahr zu gewähren. Ist zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Bestand des Arbeitsverhältnisses im Streit oder ist das Arbeitsverhältnis insgesamt gestört, gibt es häufig auch Schwierigkeiten mit der Gewährung des Urlaubs. So auch im entschiedenen Fall. Arbeitnehmer und Arbeitgeber stritten lange um den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer hatte den Urlaub geltend gemacht, der ... weiter lesen