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Seit Inkrafttreten des Schuldrechtsreformgesetzes findet eine Inhaltskontrolle vorformulierter Vertragsbedingungen nach den §§ 305 ff. BGB statt. Die früher für das Arbeitsrecht geltende Bereichsausnahme des Gesetzes zur Regelung Allgemeiner Geschäftsbedingungen wurde aufgehoben. Bei der Anwendung der §§ 305 ff. BGB nF auf Arbeitsverträge sind jedoch gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu berücksichtigen. In der Rechtsprechung und im Schrifttum besteht seitdem Streit, ob Vertragsstrafenversprechen in vorformulierten Arbeitsverträgen noch zulässig sind, denn nach § 309 Nr. 6 BGB ist eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung, durch die dem Verwender ua. für den Fall, ... weiter lesen
Kassel (jur). Haben Arbeitnehmer erfolglos zur Rettung ihres Arbeitsplatzes unter Vorbehalt auf Lohn verzichtet, muss eine noch vor Arbeitsende erfolgte Lohnnachzahlung bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn die Nachzahlung für den Fall einer späteren Betriebsstilllegung etwa in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde, urteilte am Donnerstag, 24. August 2017, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 16/16 R). Auch ausgezahlte Guthaben aus Arbeitszeitkonten können sich dem 11. BSG-Senat zufolge erhöhend auf das Arbeitslosengeld I auswirken.
Geklagt hatte eine Frau aus dem Raum Halle, die bis zum 30. Juni 2012 in einem Unternehmen ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Eine Arbeitnehmerin (hier Krankenschwester), die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Schichtdienst zu leisten, ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 – von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Wenn Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber auch nicht vergüten. Der betroffene Arbeitnehmer kann für sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld beanspruchen. Besteht die Einschränkung dauerhaft, muss der ... weiter lesen
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat festgestellt,
dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und
dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, Ärzte
jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu zur vertragsärztlichen
Versorgung zuzulassen.
I.
Beschwerdeführer (Bf) ist ein 1934 geborener Arzt für Innere Medizin.
Seit 1969 war er an einer Universitätsklinik als Oberarzt und
außerplanmäßiger Professor tätig. Kurz vor seinem 60. Geburtstag
beantragte er erfolglos die Zulassung als Vertragsarzt. Zur Begründung
der Ablehnung bezogen der Zulassungsausschuss und die Gerichte sich auf
§ 98 SGB V und die Zulassungsordnung. Danach ist die erstmalige ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In dem Urteil des Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) wurde festgelegt, dass ein Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Arbeitsvertragsbestandteil werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Eine genaue Bestimmung der Zusatzzahlungen müsse erfolgen, da dem Arbeitgeber sonst die Chance genommen wird, vorbehaltlose Änderungen vorzunehmen. In dem Rechtsstreit ging es angeblich um einen ... weiter lesen
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens kann für viele Arbeitnehmer ein einschüchterndes und beunruhigendes Erlebnis sein.
Es kann das Gefühl auftreten, dass der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht und dass die berufliche Zukunft gefährdet ist.
Doch es ist wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeutet.
Hier sind einige Schritte, die Arbeitnehmer ergreifen können, um angemessen auf eine Abmahnung zu reagieren:
Ruhe bewahren: Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten oder überstürzt zu handeln, nachdem man eine Abmahnung erhalten hat. Nehmen Sie sich Zeit, die Situation zu überdenken und in Ruhe zu analysieren, was genau ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Fehlende Beweisbarkeit der Pflichtverletzung, fehlende Abmahnung, fehlende Betriebsratsanhörung – das sind die drei häufigsten Gründe, weswegen verhaltensbedingte Kündigungen scheitern.
Beweisprobleme des Arbeitgebers
Als Anwalt für Arbeitsrecht erlebe ich es häufig vor Gericht: Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer Dinge vor, die er vor Gericht nicht beweisen kann. Ihm bleibt dann meistens nichts anderes übrig, als seinen Mitarbeiter wiedereinzustellen, oder er zahlt ihm eine hohe Abfindung, damit er den Arbeitsplatz freiwillig räumt. Wenn die Beweisführung lange dauert, ... weiter lesen
Neues Urteil vom EuGH zur Erfassung von Arbeitszeiten – kein Grund zur Panik für Arbeitgeber
Urteil des EuGH
Der europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 14.05.2019 entschieden, dass Arbeitgeber in Zukunft die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer erfassen müssen. Nur so kann nach Ansicht der Richter überprüft werden, ob die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Ruhepausen eingehalten werden.
Heißt dies jetzt, dass die Stechuhr wieder kommt und jeder Gang zur Toilette erfasst werden muss? Wie soll dies in der Praxis umgesetzt werden?
Die technische Umsetzung der geforderten Arbeitszeiterfassung dürfte aller Voraussicht nach nicht so kompliziert sein, wie viele auf ... weiter lesen
Der Technologiekonzern Bosch hat angekündigt, im Raum Stuttgart weniger Stellen zu streichen als zunächst geplant. Dies betrifft vor allem die Standorte Feuerbach und Schwieberdingen. Ursprünglich sollten dort rund 4000 Arbeitsplätze wegfallen , nun sollen es nur noch etwa 2300 s ein. Diese Entscheidung wurde nach Verhandlungen mit dem Betriebsrat getroffen, der sich für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze eingesetzt hat.
Bosch sieht sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage gezwungen, Stellen abzubauen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Konzern leidet unter einem starken Umsatzeinbruch in der Automobilindustrie. Da Bosch vor allem Produkte für die Automobilbranche herstellt, ist das Unternehmen ... weiter lesen
Die Volkswagen Aktiengesellschaft (abgekürzt VW AG oder auch Volkswagen AG) mit Sitz im niedersächsischen Wolfsburg ist ein deutscher Automobilhersteller.
VW beschäftigt in Deutschland 120.000 Arbeitnehme r.
Wenn die Umstellung von Verbrenner auf Elektromobilität nicht gelingt, könnte jeder 4. Arbeitsplatz in Deutschland gefährdet sein und 30.000 Arbeitnehmer ihren Job verlieren .
Der Betriebsrat ist außer sich und VW beteuert bereits, dass es derartige Pläne konkret nicht gebe.
Die Arbeitnehmer sind jedoch verunsichert .
Allerdings gibt es auch Vergleiche.
So fertigt Tesla mit 10.000 Arbeitnehmern 500.000 E-Autos, während VW mit 25.000 ... weiter lesen
Viele werden es bereits wissen: Das Kündigungsschutzgesetz findet nur dann Anwendung, wenn der Arbeitgeber zehn Arbeitnehmer ohne die Auszubildenden beschäftigt, § 23 Abs. 1 KSchG. Ausnahmen gibt es ggf. für vor 2004 eingestellte Arbeitnehmer, die aber an dieser Stelle nicht behandelt werden sollen. Wer also im sog. Kleinbetrieb tätig ist, kann – Sonderfälle wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung etc. ausgenommen - ohne jeden Kündigungsgrund gekündigt werden, wobei lediglich die maßgebliche Kündigungsfrist einzuhalten ist.
Dies wurde und wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass im Kleinbetrieb es auf jeden einzelnen Mitarbeiter ankomme, so dass Leistungsdefizite ... weiter lesen