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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Videoaufnahmen als Beweis
Geht es um den Vorwurf einer Straftat durch den Arbeitnehmer läuft es oftmals folgendermaßen ab: der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, der Arbeitnehmer erhebt daraufhin innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage. Im folgenden Prozess muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Straftat begangen hat. Ein beliebtes Mittel sind dabei Videoaufnahmen, die die Tat zeigen. Angesehen von der Videoüberwachung selbst, ist es auch nicht unproblematisch, deren Ergebnisse zu Beweiszwecken im Prozess zu benutzen. Das Bundesarbeitsgericht ist aber im ... weiter lesen
Der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof hatte angekündigt bis zu 80 der 170 Filialen zu schließen, tatsächlich werden es nun wohl 62 Warenhäuser , die geschlossen werden, die betroffenen Standorte werden am 19.06.2020 bekannt gegeben.
So vermutete man anfangs bundesweit den Jobverlust von 5.000 Arbeitnehmern , nun werden es ca. 6.000, die am 19.06.2020 gekündigt werden!
Galeria Karstadt Kaufhof verständigt sich nun mit Arbeitnehmer -Vertretern auf einen Sanierungsplan. Es werden nach Angaben von Verdi aber wohl weniger Häuser geschlossen, als man schon befürchtete.
Die tagelangen Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und den Vertretern der Arbeitnehmer ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Massiver Stellenabbau vom Betriebsrat befürchtet
Laut einem Bericht von Morgenpost.de befürchtet der Betriebsrat von Bombardier in Hennigsdorf einen massiven Stellenabbau. Nach Einschätzung des Betriebsrats sollen weitere 500 Arbeitsplätze wegfallen. Bombardier hat dies bislang ausdrücklich wohl nicht bestätigt. Es gäbe noch keinen Beschluss. Näheres soll in den nächsten Wochen mitgeteilt werden. Für betroffene Arbeitnehmer von Bombardier in Hennigsdorf stellt sich die Frage, wie sie mit dieser neuen Situation umgehen sollen. Besteht Handlungsbedarf?
Handlungsbedarf bei Erhalt ... weiter lesen
• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
• Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Aktuell berichtet die Berliner Morgenpost in seiner Kompaktausgabe vom 17.8.2011, dass der Solarhersteller Solon in seiner Zentrale in Berlin-Adlershof bis Jahresende 61 Arbeitsplätze streichen könnte. Der Morgenpost-Bericht spricht nur von Stellenabbau und nicht von Kündigungen. In der Praxis kommt für einen Stellenabbau in so kurzer Zeit und in einem Unternehmen, welchem es derzeit – wie dem Solarhersteller Solon – wirtschaftlich nach Angaben der Berliner Morgenpost nicht gut geht, in der Regel nur die Maßnahme der betriebsbedingten Kündigung in Frage.
Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Sind Arbeitnehmer über ein halbes Jahr bei einem Arbeitgeber tätig, der regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. In diesem Fall brauchen Arbeitgeber einen speziellen, gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Als solcher kommt auch ein betriebsbedingter Grund, wie z. B. eine Stellenstreichung, in Betracht. Dann muss sich der Arbeitgeber aber auch sicher sein, dass er die Stelle nicht wieder besetzen will und den Arbeitnehmer somit wirklich nicht mehr benötigt. Ist er sich dagegen noch nicht ... weiter lesen
Der bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerinnen beschäftige Kläger ist Mitglied der IG Metall. Er verlangt von der Beklagten die Lohnerhöhung gemäß dem ab 1. Januar 1997 gültigen Lohnabkommen für die Metallindustrie Nordwürttemberg/Nordbaden vom 18. Dezember 1996. Die aus einem Insolvenzverfahren über ein tarifgebundenes Unternehmen hervorgegangene Rechtsvorgängerin der Beklagten gehörte keinem Arbeitgeberverband an. Sie hatte mit der IG Metall einen Firmentarifvertrag geschlossen, in dem auf die jeweils gültigen Regelungen der einschlägigen Flächentarifverträge verwiesen wurde. Die Beklagte, ebenfalls nicht Mitglied des Arbeitgeberverbandes, hat den Betrieb zum 1. November 1995 übernommen. Sie hat den Firmentarifvertrag ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1988 im Hotelbetrieb der Beklagten als Spülerin beschäftigt. Sie unterzeichnete am 28. Januar 2002 im Büro des Geschäftsführers einen von der Beklagten vorbereiteten Aufhebungsvertrag, nach dem ihr Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2002 enden sollte. Am 7. März 2002 widerrief sie ihre Erklärung. Sie habe sich bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in einer "Überrumpelungssituation" befunden. Mit ihrer Klage hat sie zuletzt noch geltend gemacht, ihr Widerruf sei nach § 312 BGB nF (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) wirksam.
Nach dieser gesetzlichen Regelung steht dem Verbraucher bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu ... weiter lesen
• Arbeitnehmer können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer plötzlich aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit zu garantieren.
• Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen ist dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit und die Erforderlichkeit der Maßnahmen vorzulegen.
• Das unvorhergesehene Erfordernis der Pflege naher ... weiter lesen
Mainz (jur). Ständig unpünktlichen Arbeitnehmern kann fristlos gekündigt werden. Im Regelfall ist nach vorherigen Abmahnungen zumindest eine ordentliche Kündigung möglich, selbst wenn der Beschäftigte nur wenige Minuten zu spät zur Arbeit erscheint, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag, 2. März 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 Sa 188/16). Die Mainzer Richter bestätigten damit die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei seinem Arbeitgeber seit rund 18 Jahren als Prüfer in der Qualitätskontrolle arbeitete.
Der Arbeitsbeginn des Mannes war um 7.00 Uhr morgens. Pünktlichkeit war hier wichtig, damit zu ... weiter lesen
Erfurt (jur). Begründen Arbeitgeber nicht die Absage eines schwerbehinderten Stellenbewerbers, kann dies im Einzelfall als Indiz für eine Diskriminierung gewertet werden. Davon ist allerdings nur auszugehen, wenn ein Arbeitgeber trotz gesetzlicher Vorschriften auch zu wenig schwerbehinderte Arbeitnehmer eingestellt hat, urteilte am Donnerstag, 21. Februar 2013, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 8 AZR 180/12). Erst bei zu wenig eingestellten schwerbehinderten Arbeitnehmern bestehe die Verpflichtung, Stellenabsagen von schwerbehinderten Bewerbern zu begründen.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sollen private und öffentliche Arbeitgeber mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten ... weiter lesen
(Stuttgart) Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.02.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 6 AZR 845/13.
Der ... weiter lesen