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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Streit kann auch innerhalb eines Betriebsrates auftreten. Ein Grund dafür kann sein, dass die Betriebsratsmitglieder auf einem unterschiedlichen Informationsstand sind. Arbeitgeber nutzen solche Situationen mitunter durchaus aus. Aus § 34 Abs. 3 BetrVG ergibt sich jedoch, dass jedes einzelne Betriebsratsmitglied jederzeit Einsicht in sämtliche Betriebsunterlagen verlangen kann. Das umfasst auch elektronische Unterlagen ( Landesarbeitsgericht München, Beschluss vom 24. Februar 2014 – 3 TaBV 92/13 –, juris ).
Es handelt sich dabei um ein unabdingbares Einsichtsrecht. Dieses Einsichtsrecht geht auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Die Adam Opel AG und die IG Metall haben den Sozialtarifvertrag über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen. Im heutigen Teil geht es die Regelungen für die so genannten Partnerbetriebe und ihre Bedeutung für die dort beschäftigten Mitarbeiter.
Partnerbetriebe: AFG Bochum, TÜV NORD, Neovia, Arinso
Gemäß den Vereinbarungen im Sozialtarifvertrag gelten als Partnerbetriebe im Sinne der Sozialtarifvertrages folgende Firmen: AFG Bochum, TÜV NORD, Neovia und Arinso. Den Mitarbeitern dieser Betriebe wird unter bestimmten Voraussetzungen und Modifikationen, die ... weiter lesen
Verweigerung der Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Hamburger Modell) durch den Arbeitgeber kann zu Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen), Urteil vom 04. Juli 2011 – 8 Sa 726/11 –.
Ausgangslage:
Im Rahmen des so genannten Hamburger Modells sollen Arbeitnehmer, die längere Zeit arbeitsunfähig waren (und es immer noch sind), nach und nach wieder an eine Vollzeittätigkeit gewöhnt werden. Die an sich noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer sollen zunächst stundenweise arbeiten bzw. nur mit ... weiter lesen
Nach § 626 Abs. 1 BGB kann das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Einen solchen rechtfertigenden Grund stellen unter anderem grobe Beleidigungen des Arbeitgebers oder seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen dar, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten. Entsprechendes gilt, wenn der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen
Bei Air Berlin droht tausenden von Arbeitnehmern die Kündigung. Aktuellen Pressemeldungen zufolge (u. a. Zeit Online vom 23.10.2017) sollen nun Verhandlungen über eine Transfergesellschaft starten. Worum handelt es sich dabei? Was ist betroffenen Mitarbeitern von Air Berlin in diesem Zusammenhang zu raten?
Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
Den aktuellen Berichten zufolge verhandelt der Bund aktuell mit den Ländern, in denen die Air-Berlin-Mitarbeiter beschäftigt sind (Berlin, Nordrhein-Westfalen und Bayern) über eine Transfergesellschaft. Für eine Transfergesellschaft werden zum Teil auch ... weiter lesen
• Man unterscheidet hier zwischen der örtlichen (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam) und der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin). • Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt. • Örtlich können mehrere Arbeitsgerichte zuständig sein, der Arbeitnehmer kann dann wählen. • Zuständig sind das Arbeitsgericht am Geschäftssitz des Arbeitsgebers und auch das Arbeitsgericht, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht hat. Arbeitet z.B. ein Arbeitnehmer ... weiter lesen
In einer aktuellen Entscheidung hat das Bundesarbeitsgerichts zu den Möglichkeiten einer Kündigung eines Orchestermusikers Stellung genommen. Will der Arbeitgeber das Orchester verkleinern, so können die Arbeitsgerichte diese Entscheidung nicht auf ihre künstlerische Zweckmäßigkeit hin überprüfen. Der Kläger, ein Hornist, war seit 20 Jahren als Orchestermusiker bei der Beklagten beschäftigt. Wegen der Kürzung bisheriger Subventionen entschloss sich der Arbeitgeber das Orchester durch Streichung aller Hornistenstellen zu verkleinern und das verbliebene Rumpforchester je nach Bedarf zu ergänzen. Der klagende Hornist erhielt deshalb die Kündigung und setzte sich vor dem ... weiter lesen
Arbeitsaufnahme bei Rufbereitschaft
Der Kläger ist als Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie des Krankenhauses der Beklagten beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden vereinbarungsgemäß die Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anwendung. Der Kläger wird seit dem 1. April 1998 zur Rufbereitschaft herangezogen. Bei Rufbereitschaft hält sich der Mitarbeiter auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einem von ihm selbst gewählten, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort auf, um bei Abruf die Arbeit kurzfristig aufzunehmen (§ 7 Abs. 3 der Anlage 5 zu den AVR). Die Beklagte hat am 30. März 1998 angeordnet, daß bei Rufbereitschaft die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. November 2014 – 2 AZR 651/13 – .
Ausgangslage:
Straftaten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bringen den Täter immer in die Gefahr einer fristlosen, hilfsweise ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das gilt bei Straftaten zum Nachteil des Arbeitgebers, aber auch bei Taten zum Nachteil von Arbeitskollegen. Regelmäßig ist vor einer solchen Kündigung nicht einmal eine Abmahnung erforderlich. Es gibt aber auch Ausnahmen wie der aktuell entschiedene Fall des Bundesarbeitsgerichts zeigt.
Die Entscheidung des ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin betreibt in Hamburg den öffentlichen Nahverkehr mit Hochbahnen und Bussen. Im Januar 1996 schloß die Arbeitgeberin mit der ÖTV und der DAG Tarifverträge als "Pakt für Arbeit" ab. Darin waren - kurzgefaßt - Absenkungen des Vergütungsniveaus einerseits und andererseits Ausgleichszahlungen sowie der Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen vorgesehen. Eine größere Zahl betroffener Arbeitnehmer führt gegen die Absenkung ihrer Vergütungen Klage mit - im wesentlichen - der Begründung, die Tarifverträge seien rechtsunwirksam, weil die sie belastende Regelung gegen höherrangiges Recht verstoße.
In dieser Situation erhob die Arbeitgeberin die vorliegende Klage gegen die ÖTV und die DAG mit den Anträgen festzustellen, ... weiter lesen
• An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nur dann beschäftigt werden, wenn sie ihre Arbeit nicht an Werktagen vornehmen können.
• Hierzu zählen besonders Notdienste, Rettungsdienste, Feuerwehr, Beschäftigte in Krankenhäusern und in anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.
• Eine Auflistung wer kraft Gesetz an Sonn- und Feiertagen arbeiten darf befindet sich in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
• Die Beschäftigungsdauer an Sonn- und Feiertagen darf regelmäßig nicht länger als acht Stunden betragen. Sie kann auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb des Ausgleichszeitraums an ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus.
Vertragsfreiheit bedeutet nicht rechtliche Zuordnungsfreiheit: Den Parteien ... weiter lesen