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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Art. v. 16.09.2011, Az. 6 Sa 909/11) könne ein Ausbildungsverhältnis auch vor Beginn der Probezeit gekündigt werden. Hintergrund des zu entscheidenden Falles des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sei ein zuvor geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und der beklagten Bank. Noch vor Beginn der Ausbildungszeit sei der Beklagten im Rahmen einer ... weiter lesen
Der Kläger wurde ab dem 1. Juni 1999 bei der Beklagten als Flugzeugführer beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag vom 10. März 1999 erfolgte die Einstellung unter der Bedingung, dass er eine Musterberechtigung für einen bestimmten Flugzeugtyp erwirbt. Die Beklagte erklärte sich bereit, die dem Kläger durch den Besuch einer externen Flugschule entstehenden, darlehensfinanzierten Ausbildungskosten in Höhe von 34.000 DM einschließlich der Zinsen zu erstatten. Die Rückzahlung war auf drei Jahre verteilt, wobei jeweils nach Ablauf eines Beschäftigungsjahres ein Drittel der Ausbildungskosten fällig sein sollte. Nachdem der Kläger das Arbeitsverhältnis zum 30. November 2000 gekündigt hatte, verlangte er die Erstattung des Restbetrags der von ihm ... weiter lesen
Die im Jahr 1943 geborene Klägerin war bis zum 30. Juni 1994 bei den amerikanischen Stationierungsstreitkräften beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis wurde wegen einer Personaleinschränkung beendet. Im Anschluss daran zahlte die Beklagte eine tarifliche Überbrückungsbeihilfe. Zum 30. November 2003 stellte sie die Zahlung ein. Nach § 8 Nr. 1 Buchst. c des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 31. August 1971 wird Überbrückungsbeihilfe nicht gezahlt für Zeiten nach Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Voraussetzungen zum Bezug des vorgezogenen Altersruhegeldes aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt. Mit der Klage ... weiter lesen
Verlangt ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit (Aufstockung), muss der Arbeitgeber bei der Besetzung eines entsprechenden freien Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer bevorzugt berücksichtigen, es sei denn, dass dringliche betriebliche Gründe oder Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer dem entgegen stehen. Verletzt der Arbeitgeber diese Verpflichtung schuldhaft, stehen dem Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu. In einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.1.2010, Az. 12Sa 44/09) ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem Verfahren stellte das BAG klar, dass die kurze Frist von zwei Monaten zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen Diskriminierung unbedingt einzuhalten sei. Nicht nur im Falle der Kündigung, die innerhalb einer Frist von nur drei Wochen nach ihrem Zugang in schriftlicher Form mithilfe einer Kündigungsschutzklage anzufechten ist, müssen Arbeitnehmer vor arbeitsrechtlichen Fristen auf der Hut sein. Das Gericht erklärte in einem anderen Fall in jüngster Vergangenheit zwar, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Bei Kündigung wollen Arbeitnehmer Überstundenvergütung In der Praxis leisten Arbeitnehmer oftmals zunächst Überstunden, ohne sich weiter um die Frage der Vergütung zu kümmern. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder man fühlt sich wohl beim Arbeitgeber und denkt gar nicht weiter darüber nach, oder aber es kriselt bereits im Unternehmen und man möchte nicht negativ auffallen und arbeitet deshalb etwas mehr. Wenn dann allerdings eine Kündigung vom Arbeitgeber folgt, möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden ... weiter lesen
„Strafversetzung" während der Elternzeit Hessisches LAG, Urteil vom 15.02.2011, 13 SaGa 1934/10 Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte in einem Eilverfahren über die Weisung eines Arbeitgebers zu entscheiden, eine in Elternzeit befindliche Arbeitnehmerin mit einer 13-monatigen Tochter anstatt am Wohnort der Klägerin für zwei Tage in der Woche in London arbeiten zu lassen. Das LAG hielt die Weisung für unwirksam. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die klagende Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass sie während der Elternzeit für 30 Stunden in der Woche weiter arbeiten werde. Es war vereinbart, ihrer Tätigkeit an zwei Tagen in der Woche im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Viele Arbeitgeber gestatten die Internetnutzung zu privaten Zwecken, ohne ausdrückliche Regeln hierfür zu vereinbaren. Das wirft in der Praxis eine Vielzahl von Problemen auf. Datenschutz bei gestatteter Privatnutzung hindert Arbeitsablauf: Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse auch für private Zwecke gestattet, muss er den Datenschutz beachten. Er darf dann nicht ohne weiteres auf den Dienst-Account zugreifen. In nicht vorhergesehenen Krankheitsfällen oder bei einer Urlaubsvertretung des Arbeitnehmers kann dies zu erheblichen organisatorischen Problemen führen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Immer wieder fragen Arbeitnehmer, was sie im Falle einer Krankschreibung noch tun dürfen. Dabei geht es um Freizeitaktivitäten, Urlaub oder auch Praktika, die man während der entsprechenden Zeit gerne machen würde. Ist das zulässig? Krankheit nicht gleich Arbeitsunfähigkeit Zur Beantwortung dieser Frage muss man zunächst klarstellen, dass Krankheit nicht unbedingt mit Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist. Arbeitsunfähig ist, wer die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Den entsprechenden Nachweis ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung muss vom Arbeitgeber unterschreiben werden: § 623 BGB verlangt für eine Kündigung oder eine Auflösungsvertrag, die bzw. er das Arbeitsverhältnis beendet, die Schriftform. Unzulässig ist auch eine Kündigung in elektronischer Form. Welche Folgen hat eine fehlende Unterschrift? Fehlt die Unterschrift unter der Kündigung, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnis wird nicht beendet. Die Kündigung kann auch nicht von irgendjemandem unterschrieben werden. Die Unterschrift muss vom Arbeitgeber bzw. einer vertretungsberechtigten Person stammen. Bei ... weiter lesen
Erfurt (jur). Wollen Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin nach einer Fortbildung an sich binden, müssen sie eine Rückzahlungsklausel wasserdicht formulieren. So muss die Rückzahlung auf jeden Fall ausgeschlossen sein, wenn die Arbeitnehmerin unverschuldet dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Dienstag, 3. Mai 2022, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 9 AZR 260/21). Danach ist andernfalls die gesamte Rückzahlungsklausel unwirksam – auch dann, wenn der Fehler mit dem konkreten Sachverhalt gar nichts zu tun hat. Damit gab das BAG einer Altenpflegerin recht, die früher in einer ... weiter lesen