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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Keine Lügen im Lebenslauf! Wer Praktika erfindet oder Zeugnisse fälscht, riskiert die fristlose Kündigung oder die Anfechtung des Arbeitsvertrages noch nach Jahren. Spiegel-Online berichtet in einem Artikel vom 18.10.2011 von einem Arbeitnehmer, der nach längst insolventen Firmen geforscht hatte und sich auf erfundenen Briefbögen dieser Firmen hervorragende Zeugnisse ausstellte. Der Schwindel flog auf, als ein – erfundenes – Zeugnis aus 1991 eine 5-stellige Postleitzahl enthielt. In 1991 waren die Postleitzahlen noch 4-stellig. Bei Bewerbungsgesprächen gilt der Grundsatz, ... weiter lesen
Wird in einem Arbeitsvertrag festgelegt, der Arbeitgeber erteile dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit eine freiwillige Pensionszusage nach bestimmten Versorgungsrichtlinien, dann beginnt bereits mit dieser "Zusage einer Zusage" die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist nach § 1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (aF; = § 1b Abs. 1 BetrAVG nF), damals zehn Jahre, wenn der Arbeitnehmer auf Grund dieser Zusage damit rechnen konnte, er werde unter ansonsten unveränderten Umständen allein durch weitere Betriebszugehörigkeit und das Erreichen des Versorgungsfalles einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erwerben. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde ... weiter lesen
Die weitaus meisten Erfindungen in Deutschland werden nicht von unabhängigen Einzelerfindern gemacht, sondern von Arbeitnehmern im Auftrag des Arbeitgebers. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) regelt die Überleitung der Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber, damit dieser die Erfindung verwerten kann. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung, die Arbeitnehmererfindervergütung. Häufig sind aber mehrere Arbeitnehmer oder sogar ganze Forschungsabteilungen beteiligt. Hier stellt sich nicht selten die Frage, wer als Miterfinder Anspruch auf Zahlung der Arbeitnehmererfindervergütung durch den Arbeitgeber hat. Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob ein ehemaliger ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung. • Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart. • Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. Seit dem 01.01.2015 gilt das Gesetz über den Mindestlohn. Bereits in den ersten drei Monaten seit dem Inkrafttreten hat das Gesetz für erhebliche politische Diskussionen gesorgt. Die Gerichte werden zunehmend mit Streitigkeiten um die Anwendung des Gesetzes befasst. Mit dieser Reihe werden die ersten in der Praxis aufgetretenen Anwendungsprobleme behandelt. Fachanwalt Bredereck: Das MiLoG haben wir in einer ersten Reihe schon theoretisch behandelt. Was sind die zentralen Aussagen des MiLoG? Fachanwalt Dineiger: Mit dem Gesetz über den Mindestlohn wurde ... weiter lesen
Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber Zeugnisberichtigung verlangen, wenn das Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf Form und Inhalt (zutreffende Tatsachen und Beurteilungen) entspricht. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Bei diesem Anspruch handelt es sich genauer gesagt nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts noch um den Erfüllungsanspruch hinsichtlich der Ausstellung eines Arbeitszeugnisses (vgl. BAG, Urteil v. 16.10.2007, 9 AZR 248/07). Voraussetzungen: Voraussetzungen für das berechtigte Begehren des Arbeitnehmers, ein neues Arbeitszeugnis zu erhalten, sind im Zeugnis enthaltene - falsche Tatsachen - ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Meiningen hat mit Urteil vom 29.10.2020 zum Aktenzeichen 6 D 4/20 Me im Disziplinarverfahren gegen einen Professor der Universität Erfurt wegen wiederholter sexuell motivierter Annäherung an Studentinnen entschieden, dass seine Dienstbezüge für die Dauer von 30 Monaten zu kürzen sind, er jedoch nicht aus dem beamteten Dienstverhältnis zu entfernen ist. Aus der Pressemitteilung des VG Meiningen Nr. 6/2020 vom 03.11.2020 ergibt sich: Der Beklagte wurde am 19.02.2008 unter Verleihung der Eigenschaft eines Beamten auf Lebenszeit als Professor für das Fach „Wissenschaftsphilosophie“ an der Universität Erfurt ernannt. Er ist seit dem 29.10.2019 ... weiter lesen
Die Haribo -Holding GmbH & Co. KG ist ein deutscher Süßwarenkonzern.[3][4] Bekanntestes Produkt sind die bereits zwei Jahre nach der Unternehmensgründung 1922 von Hans Riegel erfundenen, zur Abgrenzung von Konkurrenzprodukten Goldbären genannten Gummibärchen. Der Firmensitz befand sich bis 2018 im Bonner Stadtteil Kessenich; im Mai 2019 wurde er in die Gemeinde Grafschaft in Rheinland-Pfalz verlegt. Am 06.11.2020 teilte HARIBO mit, das Werk vollständig zu schließen. Die Produktion wurde vor Weihnachten bereits eingestellt. Die Suche nach einem Investor, der möglicherweise die Arbeitnehmer von HARIBO übernimmt, verlief bisher ohne Erfolg . Am ... weiter lesen
Die Krones AG ist ein deutscher börsennotierter Hersteller von Anlagen und Maschinen für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Nahrungsmitteln in PET- und Glasflaschen sowie Getränkedosen[2] mit Sitz in Neutraubling, Bayern. Die Corona -Pandemie hat auch Krones zugesetzt. Im September kündigte Krones an 500 Arbeitsplätze abzubauen. Dabei setzte Krones auf ein Freiwilligenprogramm und Vorruhestandsregelungen . Die Ausstiegsprogramme begannen im Oktober und endeten im November. 400 Arbeitnehmer haben die Programme angenommen und steigen in den kommenden Monaten aus dem Arbeitsverhältnis bei Krones aus. Das Ziel des ... weiter lesen
Beabsichtigt der Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich zu kündigen und schließen Arbeitgeber und Betriebsratsmitglied nach Einleitung eines Verfahrens zur Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu der Kündigung und nach vorausgegangenen Verhandlungen eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung und ggf. andere Zuwendungen, so liegt darin regelmäßig keine nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässige Begünstigung des Betriebsratsmitglieds. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.10.2019 zum Aktenzeichen 4 AZR 66/18 entschieden, dass Arbeitgeber , die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nummer 2 Halbsatz 3 AÜG a.F. nur dann abweichen können, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmer überlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 33/2019 vom 16.10.2019 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, die ein Zeitarbeitsunternehmen betreibt, als ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen