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Fristlose Kündigung wegen Stromklau?
LAG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, 16 Sa 260/10
Das LAG Hamm hat die fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen „Stromklaus" für unwirksam erklärt. Der Arbeitnehmer, der offenbar unbeanstandet seit fast 20 Jahren bei dem Arbeitgeber beschäftigt war, hatte seinen für einige Tage gemieteten Elektroroller für die Fahrt zur Arbeit genutzt und diesen dort zum Aufladen an das Stromnetz angeschlossen. Hierbei sind Kosten von etwa 1,8 Cent entstanden.
Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ordentlich mit der Begründung, der Arbeitnehmer habe ein Vermögensdelikt zum Nachteil des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Bundesarbeitsgericht Urteil vom 21. Oktober 2014 - 9 AZR 956/12 -.
Ausgangslage:
In vielen Unternehmen ist es üblich, dass ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Eine solche Regelung ist äußerst problematisch mit Blick auf die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz an sich unzulässige Ungleichbehandlung wegen des Alters.
Gemäß § 10 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters allerdings ausnahmsweise dann gerechtfertigt, wenn sie objektiv und angemessen und durch ... weiter lesen
Maredo Restaurants Holding GmbH ist eine 1973 gegründete Restaurantkette mit Sitz in Düsseldorf, die auf Steaks spezialisiert ist.
Seit März 2020 ist das Unternehmen insolvent.
Maredo ist nach Zahl der betriebenen Restaurants die zweitgrößte Kette im Steakhaus-Segment in Deutschland.
Insgesamt hat das Unternehmen 35 Standorte in Deutschland .
Da Maredo nun keine finanziellen Mittel mehr hat werden alle Arbeitnehmer aus den Restaurants gekündigt.
Nur die Verwaltungsmitarbeiter werden (vorerst) weiterbeschäftigt und sollen insolvenzspezifische Arbeiten verrichten.
Bereits im Jahr 2020 wurden 15 von 35 Restaurants geschlossen und in diesem Zuge 950 Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 2/19 entschieden, dass eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein kann, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 48/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich: ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Die Datenschutzbeauftragte in einem Unternehmen genießt besonderen Schutz. Er darf wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden und genießt besonderen Kündigungsschutz vergleichbar mit dem Kündigungsschutz von Betriebsratmitgliedern. Für Datenschutzbeauftragte gilt ein Benachteiligungsverbot. Gem. § 4f Abs. 3 S. 5, 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darf der Datenschutzbeauftragte wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden. Unter Benachteiligung in diesem Sinne war und ist unter anderem jede Änderung des Arbeits- oder Dienstverhältnisses des Datenschutzbeauftragten zu seinen ... weiter lesen
Höherwertige Tätigkeit - vorübergehend oder auf Dauer? (Änderung der Rechtsprechung)
Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land dem Kläger höherwertige Tätigkeit nur vorübergehend zuweisen durfte oder ob sie dem Kläger auf Dauer zusteht.
Der Kläger ist Angestellter in der Versorgungsverwaltung des beklagten Landes. Diese Verwaltung wird seit 1995 auf Grund eines Gutachtens einer Unternehmensberatung mit Rücksicht auf die schwindende Zahl der Versorgungsempfänger umgestellt: Die Zahl der Stellen wird landesweit um mehrere hundert verringert; zugleich wird die Stellenzahl infolge von Aufgabenverlagerungen und Änderungen der Arbeitsorganisation im einfachen Dienst verringert, dafür wird die Stellenzahl im mittleren und ... weiter lesen
Mainz (jur). Allein die Unsicherheit über den künftigen Bedarf an Arbeitskräften rechtfertigt noch keine Befristung neuer Arbeitsverhältnisse. Diese ist nur zulässig, wenn ein zeitliches Ende des Bedarfs absehbar ist, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 2. März 2017 betont (Az.: 7 Sa 360/16). Damit hob es die Befristung einer Sprachförderlehrerin für Kinder von Asylbewerbern auf.
Die heute 39-jährige Frau arbeitet in einer großen Aufnahmeeinrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für Asylbewerber. Sie wurde dort im Oktober 2012 als zweite Sprachlehrerin für Kinder eingestellt, inzwischen ... weiter lesen
Zur Frage der Altersdiskriminierung bei Abfindungen in Sozialplänen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.April 2013 - 1 AZR 25/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin
Ausgangslage:
Stehen Betriebsstilllegungen an, können Arbeitgeber und Betriebsrat Sozialpläne vereinbaren. In einem Sozialplan sollen die Folgen für die von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Wesentliches Mittel ist die Gewährung einer Sozialplanabfindung. Nachdem auch für Sozialplanabfindungen bei Betriebsschließungen nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, findet sich in vielen ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Nach Kündigung Kündigungsschutzklage erheben
Hat der Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten, sollte er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Das gilt auch dann, wenn er nicht mehr zum Arbeitgeber zurückwill, wenn es also nur noch um eine möglichst hohe Abfindung geht. Die rechtzeitige Erhebung der Kündigungsschutzklage ist Voraussetzung dafür, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Doch wie hoch ist die Abfindung? Welche Abfindung kann er fordern? Wie wird eine Abfindung berechnet?
Regelsätze als ein erster Anhaltspunkt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Sinn und Zweck des AGG: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dient dem Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion sowie weiteren Gründen und regelt in diesem Zusammenhang Recht und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Grundsätzliche Beweislast bei der Geltendmachung von Ansprüchen durch Arbeitnehmer: Grundsätzlich ist es so, dass für den Fall, dass Tatsachen festgestellt wurden, die eine Benachteiligung des Arbeitnehmers aus den im AGG aufgeführten ... weiter lesen
Arbeitnehmerhaftung - Dienstliche Nutzung des privaten Pkw durch Arbeitnehmer
Seit der Entscheidung des BAG vom 27.09.1994, GS 1/89 (A) unter Aufgabe der Erfordernisses der sog. gefahrgeneigten Arbeit haftet der Arbeitgeber allgemein nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
„Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.“
Nach ständiger Rechtsprechung muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch einen am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandene Unfallschäden ... weiter lesen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann. Steht keine Ersatzkraft in Teilzeit zur Verfügung, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht darauf verwiesen werden, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen. Für die Beurteilung des Teilzeitanspruchs ist unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit anstrebt.
Geklagt hatte ein Facharbeiter der ... weiter lesen