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Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , der das bestehende Arbeitsverhältnis beendet. Normalerweise wird ein Aufhebungsvertrag im beiderseitigen Einvernehmen unterzeichne t und regelt die genauen Modalitäten der Vertragsauflösung. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer nach Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags Zweifel bekommen und sich fragen, ob sie diesen Vertrag widerrufen, anfechten oder zurücktreten können. In diesem Ratgeber wollen wir Ihnen erklären, unter welchen Umständen ein Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag widerrufen, anfechten oder zurücktreten kann und welche rechtlichen Schritte in diesem Fall zu beachten sind. Widerruf ... weiter lesen
Ein Betriebsteilübergang iSv. § 613a BGB setzt voraus, dass ein selbständig übertragbarer Betriebsteil vorliegt. Das verlangt, dass beim Betriebsteilveräußerer bereits ein organisatorisch verselbständigter Betriebsteil gegeben ist, der unter Wahrung seiner Identität beim Betriebsteilerwerber weitergeführt wird. Eine bloße Wahrnehmung der gleichen Funktion ohne die Übertragung wesentlicher sächlicher oder immaterieller Betriebsmittel oder - in betriebsmittelarmen Betrieben - der Übernahme des nach Zahl und Sachkunde wesentlichen Teils des Personals reicht nicht. Nach diesen Grundsätzen hat der Achte Senat einen Betriebsteilübergang für den Fall, dass eine Schwimmtrainerin im Hochleistungssport bei einem anderen Verein denselben ... weiter lesen
Abgrenzung von Arbeitsvertrag und Werkvertrag: Entscheidendes Kriterium zur Abgrenzung ist die Art der späteren Ausführung des Vertrages. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 25. September 2013 - 10 AZR 282/12 - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: In der Praxis immer wieder umstritten: Zwischen den Parteien wird ein Werkvertrag oder ein Vertrag über „freie Mitarbeit“ geschlossen und der die Leistung, bzw. das Werk erbringende wird zunächst nicht als Arbeitnehmer betrachtet und behandelt. Im weiteren Ablauf des Vertragsverhältnisses kommt es dann faktisch zu einer Art Eingliederung im Betrieb ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Ein Grund für die Beschäftigung freier Mitarbeiter ist für Auftraggeber oftmals, dass dann kein Kündigungsschutz greift. Das geht solange gut, wie es sich auch tatsächlich um freie Mitarbeiter handelt. Handelt es sich aber tatsächlich um Scheinselbstständige, kann das für Auftraggeber sehr unangenehme Folgen haben. Vertrag enthält Kündigungsfristen Die Verträge mit den freien Mitarbeitern enthalten in der Regel Kündigungsfristen. Wann genau er nun gehen muss, ist aber einem freien Mitarbeiter in der Regel egal. Deshalb kümmert ihn die Kündigungsfrist wenig. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 16. Mai 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 559/22 entschieden, dass ein an sich zum Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung geeignetes Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt, wenn das Handeln eines anderen Beschäftigten als „korrupt“ und „mafiös“ bezeichnet wird, da diese Worte geprägt davon sind, einen Anderen abzuwerten und zu beleidigen. Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar. In diesem Fall kann sich der Arbeitnehmer sodann nicht ... weiter lesen
Entgeltfortzahlung für Personalratsschulung Der bei der beklagten Stadt beschäftigte Kläger ist Mitglied des Personalrats. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft beiderseitiger Tarifbindung der Bundes-Manteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) Anwendung. Gem. § 26 Abs. 2 Satz 1 BMT-G II ist der Urlaubslohn iSv. § 67 Nr. 40 BMT-G II zu zahlen, wenn dem Arbeiter Lohn ohne Arbeitsleistung für volle Arbeitstage fortzuzahlen ist. Der Kläger besuchte in der Zeit vom 17. bis 22. Oktober 1999 ein EDV-Seminar. Für diese Zeit erhielt er die reguläre Vergütung für 38,5 Wochenstunden. Mit seiner Klage begehrt er darüber hinaus den Urlaubslohnaufschlag. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 27.09.2023 zum Aktenzeichen 5 Sa 15/23 entschieden, dass die Fortzahlung der vormaligen Vergütung an ein freigestelltes Betriebsratsmitglied die Gleichbehandlung herstellt und das Betriebsratsmitglied nicht nach § 78 Satz 2 BetrVG unzulässig begünstigen kann. Die Ermöglichung eines „Vorortverzehrs“ von Getränken und die Ausgabe von Getränkemarken an Arbeitnehmer stellen die Leistung von Arbeitsentgelts dar, wenn im Unternehmen keine Tätigkeiten anfallen, die mit einem erhöhten Flüssigkeitsbedarf verbunden sind. Erhalten Außendienstmitarbeiter zusätzliche Getränkemarken, weil sie aus tatsächlichen Gründen regelmäßig nicht in der Lage sind, den „Vorortverzehr“ in Anspruch zu nehmen, ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten? RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. Für die betroffenen Arbeitnehmer wurde mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt, der unter anderem Altersteilzeitregelungen und Abfindung vorsieht. Werden diese Angebote ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen
In der Regel gilt: Ohne Klage keine Abfindung! Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist die Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutzprozessen. Für Arbeitnehmer geht es regelmäßig darum eine möglichst hohe Abfindung zu erzielen. Gleichzeitig soll vermieden werden, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit verhängt und damit verbunden eine Leistungskürzung eintritt. Der Arbeitgeber zahlt die Abfindung damit der Arbeitnehmer geht. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht interessiert mich bei der Vertretung von Arbeitnehmern, ob der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Ausspruch der Kündigung Fehler gemacht hat. Führen diese ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 10.10.2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 22/23 zur Beweislast bei der Ankündigung oder Androhung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitnehmer entschieden. Die „Ankündigung oder Androhung einer Arbeitsunfähigkeit “ bei objektiv nicht bestehender Erkrankung kann „an sich“ einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Die Pflichtwidrigkeit der Ankündigung einer Krankschreibung bei objektiv nicht bestehender Erkrankung im Zeitpunkt der Ankündigung liegt in erster Linie darin, dass der Arbeitnehmer mit einer solchen Erklärung zum Ausdruck bringt, er sei notfalls bereit, seine Rechte aus dem Entgeltfortzahlungsrecht zu missbrauchen, um sich einen ... weiter lesen