Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Bogen - Arbeitsrecht
Rechtsanwälte für Arbeitsrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Arbeitsrecht Aiterhofen
- Anwalt Arbeitsrecht Deggendorf
- Anwalt Arbeitsrecht Schwarzach
- Anwalt Arbeitsrecht Straubing
- Anwalt Arbeitsrecht Viechtach
- Anwalt Arbeitsrecht Altrandsberg
- Anwalt Arbeitsrecht Bach a.d. Donau
- Anwalt Arbeitsrecht Bad Abbach
- Anwalt Arbeitsrecht Barbing
- Anwalt Arbeitsrecht Bruck i.d. OPf.
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten Die beiden am 1. September bzw. am 22. September 1938 geborenen Kläger waren bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit dem 1. April 1990 als Flugzeugführer auf dem Flugzeugtyp B 747 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sehen vor, daß die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahrs enden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sollen die Arbeitsverhältnisse jedoch enden, soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus nicht gestattet. Wörtlich heißt es in den Verträgen: "Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei einem Alter von über 60 Jahren nicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter Unzureichender Schutz durch hohe Hürden Es passiert leider immer wieder, dass Arbeitnehmer krank werden infolge des Verhaltens des Arbeitgebers oder Kollegen. Die Betroffenen sind dann oftmals der Meinung, dass es sich bei dem entsprechenden Verhalten um Mobbing handelt und wollen verständlicherweise dagegen vorgehen. Das Problem: die Hürden zur Darlegung von Mobbing vor Gericht sind extrem hoch. Gerichtlichen Schutz wird jemand, der tatsächliche infolge von Mobbing krank geworden ist, auf dieser Grundlage vielfach kaum erlangen können. Gerichte ... weiter lesen
Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig hat auf die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Hauptabteilungsleiters Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG hatte am 02. März 2020 ein Termin zur Güte- mit anschließender Kammerverhandlung stattgefunden. Aus der Pressemitteilung des ArbG Braunschweig vom 11.05.2020 ergibt sich: Der Kläger begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung und Weiterbeschäftigung. Weiterhin verlangt er von der Arbeitgeberin Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen, die Freistellung von Prozesskosten und eine Bonuszahlung. Die Arbeitgeberin wirft dem Kläger zur Begründung ... weiter lesen
Nach einem verbreiteten Vorurteil sind im öffentlichen Dienst faule Beamte und träge Angestellte tätig, die nichts tun und sich nur auf ihren sicheren Arbeitsplätzen ausruhen. Die heutige Realität straft dieses Vorurteil Lügen. In Gerichten, Behörden, an Schulen oder auch bei der Bundesagentur für Arbeit sind vielfach über Jahre, wenn nicht sogar Jahrzehnte Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen tätig, ohne Aussicht auf eine Festanstellung oder auf einen Aufstieg. Oft erfolgt ihre Befristung aufgrund von § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG: Danach ist eine befristete Anstellung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass junge Mütter oder Väter während der Elternzeit nach einigen Monaten wieder stundenweise arbeiten möchten. § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld und -elternzeitgesetzes (BEEG) gibt den Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen einen Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf „Verringerung der Arbeitszeit“. Dies ist zwar etwas missverständlich, da es ja in Regel faktisch um eine Erhöhung der Arbeitszeit von null Stunden auf die gewünschte Stundenzahl geht. Das Gesetz geht jedoch an dieser Stelle von der Arbeitszeit vor dem Antritt der Elternzeit bzw. der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes aus. § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG ermöglicht eine solche ... weiter lesen
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer mit einer Reihe von Nachteilen verbunden. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll deshalb das unbefristete Arbeitsverhältnis die Regel, das befristete Arbeitsverhältnis dagegen die Ausnahme sein. Aus diesem Grund ist die Befristung eines Arbeitsvertrages nur in bestimmten Fällen zulässig. Sie ist nur dann wirksam, wenn die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgeschriebenen Voraussetzungen eingehalten werden. Ist eine Befristung unwirksam, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz "normales" unbefristetes Arbeitsverhältnis. Schriftform Wesentliche Voraussetzung für die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages ... weiter lesen
kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen, so das BAG in einem Urteil vom 14.05.2013. Die Beklagte kündigte am 26.11.2008 das Arbeitsverhältnis mit dem bei ihr als Lader beschäftigten und seit Januar 2006 arbeitsunfähigen Kläger ordentlich zum 30.06.2009. Im Kündigungsrechtsstreit regelten die Parteien am 29.06.2010 in einem Vergleich unter anderem, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten zum 30.06.2009 aufgelöst worden ist, die Beklagte an ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 28.10.2020 die Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, wonach der der gesetzliche Mindeslohn in vier Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde steigen soll. Aus der Pressemitteilung des BMAS vom 28.10.2020 ergibt sich: Zunächst soll der gesetzliche Mindestlohn zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben werden. Dann soll eine schrittweise Steigerung erfolgen zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro brutto, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro brutto und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro brutto. Mit dem Kabinettsbeschluss wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften vom 30.06.2020 umgesetzt. Die vierstufige Erhöhung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied insbesondere, dass keine Umgehung des § 613a BGB vorliege, wenn der Betriebserwerber zwei Drittel der ehemaligen Belegschaft des Betriebsveräußerers kurze Zeit nach deren Eigenkündigung übernimmt, wenn der Betriebserwerber keine konkrete Zusagen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung einzelner Arbeitnehmer gemacht hat. Ein Betriebsübergang kann nach § 613a BGB vorliegen, wenn eine wirtschaftliche Einheit vorhanden ist, die trotz eines Inhaberwechsels ihre Identität bewahrt. Dies wird anhand verschiedener ... weiter lesen
Über Schlecker berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe vom 12.12.2011, dass die Drogeriekette Finanzprobleme plagen, die größer seien, als bislang angenommen. In November 2011 hat das Unternehmen rund 400 seiner deutschlandweiten Filialen geschlossen. Im Dezember sollten nach Angaben des Nachrichtenmagazins weitere 200 Drogerien geschlossen werden. Eine Entlassungswelle gebe es laut Spiegel derzeit nicht, weil betriebsbedingte Kündigungen wegen eines Sozialtarifvertrags für das Unternehmen schlicht zu teuer wären. Für den Fall, dass Schlecker in Zukunft doch betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, nun einige Hinweise für die davon betroffenen Mitarbeiter. Im Fall einer Kündigung ... weiter lesen
Der Fahrzeug- und Maschinenbaukonzern MAN mit Sitz in München will im Konzern 9.500 Arbeitsplätze der 36.000 Stellen streichen. MAN gehört zu großen Teilen zu Volkswagen (VW). Der Sparplan von MAN hat zahlreiche Arbeitnehmer und auch den Gesamtbetriebsrat eiskalt erwischt. Durch den großen Personalabbau will MAN 1,8 Milliarden Euro einsparen. Viele Tausend Mitarbeiter bangen um ihren Arbeitsplatz . Die Gespräche zwischen Arbeitnehmer und MAN sind zerrüttet und gerieten zuletzt immer wieder ins Stocken. Die verängstigten Arbeitnehmer haben gegen MAN gegen den drohenden Stellenabbau protestiert. Am 11.11.2020 scheiterten die Gespräche von ... weiter lesen
Beabsichtigt der Arbeitgeber Massenentlassungen, hat er den Betriebsrat nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG schriftlich ua. über die Gründe für die geplanten Entlassungen zu unterrichten. Ob danach die Unterrichtung der Schriftform iSv. § 126 BGB bedarf, hat das Bundesarbeitsgericht noch nicht entschieden. Hat der Arbeitgeber die von § 17 Abs. 2 Satz 1 KSchG geforderten Angaben in einem nicht unterzeichneten Text dokumentiert und diesen dem Betriebsrat zugeleitet, genügt die abschließende Stellungnahme des Betriebsrats zu den Entlassungen, um den eventuellen Schriftformverstoß zu heilen. Über das Vermögen der Arbeitgeberin der Klägerin wurde ... weiter lesen