Um als Rechtsanwalt für ausländisches Recht tätig sein zu können, müssen besondere Anforderungen erfüllt werden. So ist es notwendig, dass der Anwalt für ausländisches Recht mindestens ein Semester an einer ausländischen Universität verbracht hat. Viele Rechtsanwälte absolvieren auch nach Abschluss des Jurastudiums ein Auslandspraktikum in einer Rechtsanwaltskanzlei oder besitzen einen entsprechenden familiären Hintergrund. Denn um als Rechtsanwalt für ausländisches Recht tätig sein zu können, werden nicht nur Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt, sondern auch ein gewissen Grundverständnis für das jeweilige Rechtssystem.
Dabei gibt es weltweit unterschiedliche Rechtsordnungen in verschiedenen Rechtskreisen:
- Der kontinentaleruopäische Rechtskreis („Civil Law“) beschränkt sich nicht nur auf Kontinentaleuropa, sondern erstreckt sich neben Lateinamerika auch auf Teile Afrikas sowie des nahen bzw. fernen Ostens. Dieser Rechtskreis ist sehr stark durch das römische Recht beeinflusst worden, das durch eine starke Systematisierung (Kodifizierung) gekennzeichnet ist.
- Der Rechtskreis des „Common Law“ (anglo-amerikanischer Rechtskreis) erstreckt sich meist nur auf England sowie die ehemaligen Kolonien Englands und ist eher präjudizien- und weniger normorientiert.
- Der skandinavische Rechtskreis (auch nordischer Rechtskreis genannt) kennzeichnet sich durch die praxisorientierte Anwendung des nordischen Rechts, wofür auch die Institution des Ombudsmannes (unparteiische Schiedsperson) charakteristisch ist.
- Im islamischen Rechtskreis nimmt das religiöse Recht, die Scharia, eine wichtige Stellung ein, die jedoch in den einzelnen Staaten des Islams unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
- Der chinesische Rechtskreis wird demgegenüber stark durch die Lehre von Konfuzius geprägt. Primäres Ziel ist oftmals, nicht Recht zu bekommen, sondern Harmonie wiederherzustellen.
- Der frühere sozialistische Rechtskreis besteht nicht mehr, da die ehemaligen sozialistischen Staaten ihre Rechtsordnungen mittlerweile unterschiedlich ausgerichtet haben.
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