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Das Landgericht Amberg hat mit Urteil vom 29.02.2016 – 22 O 489/15 – in einem Verfahren gegen die Sparkasse Amberg-Sulzbach eine von dieser in einem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung für fehlerhaft und einen von einem Bankkunden erklärten Widerruf für wirksam erachtet.
Die Sparkasse hat häufig in der Vergangenheit wie auch andere Sparkassen in ihrer Widerrufsbelehrung eine Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“ verwendet. Die Verwendung dieser Fußnote in Kombination mit einer bereits vom BGH mehrfach festgestellten fehlerhaften Belehrung über den Lauf der Widerrufsfrist hat das Landgericht letztlich zu seiner Entscheidung bewogen.
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Oberlandesgericht Nürnberg
Urteil vom 09.10.2002, Az. 12 U 1346/02
1. Eine Direktbank ist nicht verpflichtet, durch ein Guthaben des Auftraggebers nicht gedeckte, im online-Verfahren erteilte Aufträge zurückzuweisen.
2. Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank, dass diese "zur Ausführung von Aufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren nur insoweit verpflichtet, als das Guthaben des Kunden, ein für Wertpapiergeschäft nutzbarer Kredit oder der Depotbestand des Kunden zur Ausführung ausreichen", gibt der Bank nur ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn das Kontoguthaben nicht zur Ausführung des Auftrages ausreicht. Führt die Bank den Auftrag trotzdem aus, verzichtet sie auf eine Vorschussleistung des ... weiter lesen
Versicherungsnehmer, die sog. Nettpolicenverträge abschließen, sind oftmals verwundert, dass im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Lebensversiche-rungsvertrages dennoch Zahlungen auf eine parallel abgeschlossene Kostenausgleichsvereinbarung leisten müssen.
Bei sog. Nettopolicen handelt es sich um Versicherungsverträge, bei denen mit den Versicherungsbeiträgen selbst die Vermittlerprovisionen nicht abgedeckt werden, sondern die Beiträge auch insoweit werthaltig investiert werden. Zur Abdeckung der Vermittlungsprovisionen wird parallel eine eigenständige Vereinbarung getroffen, auf diese parallel zu den Versicherungsbeiträgen Provisionszahlungen geleistet werden. Regelmäßig ... weiter lesen
Noch nicht einmal sechs Monate nach dem Börsengang ist die Steilmann SE zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Dortmund hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 24. März eröffnet (Az.: 251 IN 34/16). Ebenfalls Insolvenzantrag stellte die Steilmann Holding AG.
Sowohl die Anleihe-Anleger als auch die Aktionäre des Modekonzerns müssen nach der Insolvenz hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Dabei geht es um viel Geld. Über drei Mittelstandsanleihen mit unterschiedlichen Laufzeiten und Zinskupons zwischen 6,75 und 7 Prozent p.a. sammelte die Steilmann SE 88 Millionen Euro bei Anlegern ein. Im vergangenen Herbst wagte das Unternehmen den Börsengang, der allerdings ... weiter lesen
Die Karlsruher Richter erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) die Schadensersatzansprüche gegen den beklagten englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) an. Gleiches soll, nach den vorliegenden Entscheidungen des BGH auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die ersten Urteile des höchsten deutschen Gerichts in Sachen Clerical Medical kommen betroffenen Anlegern zugute. Das ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat erneut zur Aufklärungspflicht einer beratenden Bank Stellung genommen und in seiner Entscheidung vom 11.09.2012 – XI ZR 363/10 klargestellt, dass eine Bank verpflichtet ist, ihren Kunden, dem sie empfiehlt in eine geschlossene Fondsanlage, hier einen geschlossenen Immobilienfonds, zu investieren, über Anfall und Höhe von Rückvergütungen, welche sie vereinnahmt, aufzuklären.
Der BGH stellt dabei klar, dass die beratende Bank nicht nur dann über ihre Einnahmen aus dem Vertrieb einer solchen Anlage aufklären muss, wenn der Anlagebetrag zunächst an die Fondsgesellschaft fließt und diese der beratenden Bank sodann eine Vergütung zukommen lässt, ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Sparkasse Ulm darf ihre „Scala“-Sparverträge nicht kündigen. Auch die derzeitige Niedrigzinsphase gibt dem Institut nicht das Recht, die mit bis zu 3,5 Prozent verzinsten Verträge vorzeitig zu beenden oder sie auf andere Sparformen umzustellen, urteilte am Mittwoch, 23. September 2015, das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az.: 9 U 31/15 und 9 U 48/15).
Das „Vorsorgesparen S-Scala“ ist ein Ratensparplan mit 25-jähriger Laufzeit. Wie auf einer Treppe (italienisch: scala) steigen die Zinsen, je länger die Sparer durchhalten – auf bis zu 3,5 Prozent. Als das Produkt 1993 auf den Markt kam, war dies nicht umwerfend. Dafür punktete die Spar-Treppe mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es seien mittlerweile 100 geschlossene Schiffsfonds, die den Gang zum Insolvenzgericht nicht mehr vermeiden konnten, heißt es. Die Anleger müssen wohl mit heftigen Auswirkungen rechnen. Eine Anlage im Bereich der Schiffsfonds soll vor wenigen Jahren noch zu den sicheren Anlageformen gezählt haben. Davon sei heute jedoch nicht mehr die Rede. Zahlreiche Schiffsfonds geraten in die Zahlungsunfähigkeit. Sanierungen bleiben trotz erheblicher Nachzahlungen der Anleger im Regelfall aus. Für Anleger lautet die harte Realität erhebliche ... weiter lesen
Anleger des Hansa Treuhand HT Twinfonds müssen den Totalverlust ihrer Einlage befürchten. Nachdem bereits im Frühjahr über die Gesellschaft der MS HS Bach das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, ist nun auch die Gesellschaft des Schwesterschiffs MS HS Bizet pleite. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 9. November eröffnet (Az.: 47 IN 87/16).
Nachdem nun beide Fondsschiffe insolvent sind, nimmt der Totalverlust für die Anleger immer realistischere Formen an. Sie konnten sich an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Allerdings ließen die Probleme nicht lange auf sich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene KAGB normiert verschärfte Regelungen für die Anteilsrückgabe offener Immobilienfonds. Dies war vor allem im Hinblick auf die Krisen der vergangen Jahre und die darauf folgenden Abwicklungen einiger offener Immobilienfonds vonnöten, vor allem, da die Anleger teilweise schon jahrelang wohl ihr Geld nicht zurückbekommen können und teilweise auch mit hohen Wertverlusten rechnen müssen. Die neuen Regelungen im KAGB sollen offene Immobilienfonds wieder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ob weitere Auszahlungen erfolgen bleibt weiterhin so ungewiss wie auch bei anderen offenen Immobilienfonds. Momentan ist das SEB Asset Management maßgeblich mit der Abwicklung des offenen Immobilienfonds "SEB Immoinvest" befasst, der sich in der Liquidation befindet. Lediglich der "KanAm US-Grundinvest" scheint im Rahmen seiner Liquidation durch die Auszahlung an die Anleger im September 2010 bereits 463 Millionen Dollar an seine Anleger ausgezahlt haben und somit ein positives Ergebnis erzielt haben. Andere sich in der Abwicklung befindliche offene ... weiter lesen
Fonds werden zum Teil aufgelöst und Namenschuldverschreibungen in Aktien umgewandelt. Die Anleger der Energy Capital Invest (ECI) werden derzeit von den Entwicklungen überrollt. Am Ende könnten ihnen finanzielle Verluste drohen.
Lange Zeit galten die Anlageprodukte der Energy Capital Invest mit Sitz in Stuttgart nahezu als vorbildlich. Die Ausschüttungen flossen, die Anleger hatten keinen Grund zur Sorge. Obwohl alles in Ordnung schien, wurden bereits im vergangenen Jahr in den Medien kritische Stimmen laut. Das Geschäftsmodell der ECI wurde in Frage gestellt. Zweifel kamen auf, ob überhaupt Gewinne erwirtschaftet werden.
In den vergangenen Wochen haben diese Zweifel neue Nahrung bekommen. ... weiter lesen