Infos zum Rechtsanwalt für Bankrecht / Kapitalmarktrecht
Das Bankrecht befasst sich mit Rechtsnormen diverser Fachbereiche, die sich mit Bankgeschäften, dem Bankenaufsichtsrecht, aber auch dem Kreditwesen beschäftigen. Hierzu sind verschiedene Gesetze zu beachten. Ebenso ist anzumerken, dass es ein nationales und ein internationales Bankrecht gibt. Es finden sich Vorschriften aus dem Handelsrecht, dem bürgerlichen Recht, aber auch spezielle Vorschriften mit wirtschaftsverwaltendem Hintergrund wie etwa dem Kreditwesengesetz.
Auch das Kapitalmarktrecht ist die Zusammenfassung verschiedener Gesetze. Es befasst sich mit den Rechtsnormen, die von Emissionen und Handel mit fungiblen Anlageinstrumenten handeln. Auch der Individualschutz der Anleger sowie der Funktionsschutz eines Kapitalmarktes und der Wirtschaft sind diesem Recht normiert. Der Begriff Kapitalmarktrecht ist dementsprechend eine rechtsübergreifende Sache. Sowohl die Rechtsbereiche Wertpapierrecht, Börsenrecht als auch das Aktienrecht sind hierin enthalten bzw. beeinflussen es. Folgende Gesetze werden im Kapitalmarktrecht Deutschlands verknüpft:
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Börsengesetz
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Depotgesetz
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Kapitalanlagegesetzbuch
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Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
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Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
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Kreditwesengesetz
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Verkaufsprospektgesetz
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Wagniskapitalbeteiligungsgesetz
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Wertpapierhandelsgesetz
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Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz
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Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
In jedem dieser Gesetze steckt ein mehr oder weniger großer Teil des Kapitalmarktrechtes. Dies liegt an der ständigen Erweiterung der Zuständigkeitsbereiche der Banken. Nahezu jede Bank bietet sowohl Finanzdienstleistungen als auch Leistungen des Kreditwesens an. Selbstverständlich sind auch die generellen Angebote einer Bank vorzufinden. Dennoch findet sich in jeder Bank ein Fachberater, der mit Aktien- und Börsenangelegenheiten betraut ist.
Sicherlich kann man davon ausgehen, dass hier Angebot und Nachfrage zu diesen doch sehr großen Veränderungen innerhalb des Bankensystems geführt haben. Es stellt sich trotzdem die Frage, ob die verschiedenen Finanzdienstleistungen nicht voneinander hätten getrennt bleiben sollen.
Wie an der Beschreibung des Bankrecht / Kapitalrecht ersichtlich ist, muss der Rechtsanwalt für Bankrecht / Kapitalrecht diverse Fachbereiche beherrschen, um diesen schwierigen Fachbereich gut ausüben zu können. Da in diesem Fall nationales und internationales Recht eng miteinander einhergehen, kommt ein weiterer fachlicher Bereich hinzu. Der Klient, der mit dem Kapitalmarktrecht in Konflikt gerät, weiß oft nur bis zu einem bestimmten Punkt, auf welch komplizierte Geschäfte er sich eingelassen hat! Dies kann vielerlei Gründe haben: Unzureichende Aufklärung oder nicht ausreichendes Verständnis der Materie. Wie auch immer: Der kompetente Rechtsanwalt für Bankrecht / Kapitalmarktrecht wird sein bestes geben, sowohl seinen Mandanten best möglich aufzuklären, aber auch ihn mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu vertreten. Er ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn es um Fragen und Probleme rund um das Außenwirtschaftsrecht, Börsenrecht und Kapitalanlagerecht geht, sondern auch, wenn man rechtliche Probleme mit der eigenen Bank hat wie Kontosperrung oder Lohnpfändung.