Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Wilsdruff - Arbeitsrecht
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Eine Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die zu erheblichen Änderungen der Umstände führt, unter denen die Arbeitsleistung zu erbringen ist. • Eine Versetzung liegt speziell dann vor, wenn sich der Arbeitsbereich in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht ändert. Regelmäßig liegt eine Versetzung auch dann vor, wenn der Arbeitsplatz gewechselt wird, z.B. wenn der Verkäufer eines Bekleidungshauses von der Herrenabteilung dauerhaft in die Damenabteilung wechselt. Eine Versetzung liegt auch immer dann vor, wenn ein Arbeitsbereich an einem anderen Ort zugewiesen wird oder innerhalb eines Konzerns der Betrieb gewechselt werden soll. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einer neuen Entscheidung des BAG soll in jüngster Vergangenheit festgestellt worden sein, dass Urlaubsansprüche auch in einem Arbeitsverhältnis entstehen können, das langjährig geruht hat. Möglicherweise können solche Ansprüche jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bezüglich dieser Thematik soll bereits vor einiger Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Änderung vorgenommen worden sein. Dieser Ansicht soll ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit: Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein. Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden? Ein Unternehmen sollten ... weiter lesen
Nachdem beim britischen Reisekonzern Thomas Cook noch vor kurzem von der Kündigung von 1000 Mitarbeitern die Rede war, hat sich die Lage laut Welt Online-Bericht vom 28.11.11 nun wieder entspannt. Durch neue Kredite ist die Zukunft des Unternehmens zumindest vorerst gesichert. Falls dennoch Kündigungen im Zuge des Umbaus des Unternehmens stattfinden sollten, hier einige Hinweise für betroffene Arbeitnehmer. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich immer die Frage: Könnte eine Kündigungsschutzklage helfen? Lohnt sie sich? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich nur raten: Die Klage ist fast immer ratsam, besonders wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. Grund: Im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. Februar 2016 – 1 Sa 321/15 – . Ausgangslage – Geltendmachung von Überstundenbezahlung schwierig für Arbeitnehmer Deutschlandweit leisten viele Arbeitnehmer wöchentlich Überstunden ohne Bezahlung. Pauschale Regelungen in Arbeitsverträgen, wonach mit dem monatlichen Gehalt auch alle Überstunden abgegolten sind, sind regelmäßig unwirksam. Das kann allenfalls bei hochbezahlten Führungskräften anders sein. Trotzdem ist es sehr schwer für Arbeitnehmer, nachträglich ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Nach § 43 Abs. 3 BetrVG kommt eine außerordentliche Betriebsversammlung entweder auf Veranlassung des Betriebsrats oder auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens 1/4 der wahlberechtigten Arbeitnehmer eines Betriebes zustande. Die außerordentliche Betriebsversammlung findet gemäß § 44 BetrVG im Gegensatz zur ordentlichen, die vierteljährig einberufen wird, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit statt, es sei denn sie wurde auf Wunsch des Arbeitgebers einberufen. Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit – Unterlassungsanspruch: Bei der Einberufung und ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern. Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist eine Übertragung nicht genommenen Urlaubs in das Folgejahr zulässig, soweit der Urlaub dann bis zum 31. März des Folgejahres genommen wird. Die Übertragung des Urlaubs in das Folgejahr ist eine gesetzliche Folge und steht unter der Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr den Urlaub entweder aus dringenden betrieblichen Gründen oder aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht nehmen konnte. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind strenge Maßstäbe anzulegen. Ein in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund kann nur eine Erkrankung des Arbeitnehmers sein. Allein der Wunsch des Arbeitnehmers, nicht im Urlaubsjahr Urlaub zu nehmen, ... weiter lesen
Die Corona -Pandemie , das gesunkene Reiseverhalten und die ohnehin wirtschaftliche Schieflage setzen dem Lufthansa-Konzern arg zu. Der Lufthansa-Konzern hat bei Fluggästen mit seiner stark verzögerten Rückzahlung für ausgefallene Flüge zudem keine Pluspunkte gesammelt und Vertrauen eingebüßt. Die Lufthansa wird mindestens 150 Flugzeuge der früher 760 Flugzeuge großen Flotte abschaffen; das sind 50 Flugzeuge mehr als ursprünglich geplant. 8 der 17 Flugzeugtypen soll abgeschafft werden, darunter wohl auch der A380. Außerdem werden ca. 30 % der angemieteten Büroflächen gekündigt. Außerdem wird ein beachtlicher Anteil an ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Im Streit um die sachgrundlose Mehrfachbefristung von Arbeitsverträgen hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart dem Bundesarbeitsgericht (BAG) „Wortlautakrobatik“ und einen rechtswidrigen Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers vorgeworfen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut sei nach zwei Jahren eine weitere grundlose Befristung nicht mehr zulässig, heißt es in einem aktuell veröffentlichten Urteil des LAG vom 21. Februar 2014 (Az.: 7 Sa 64/13). Nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge dürfen Arbeitgeber nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Arbeitsvertrag befristen. Wird für eine Befristung ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Die Befristung von Arbeitsverträgen mit Lizenzspielern der Fußball-Bundesliga ist regelmäßig wegen der Eigenart der Arbeitsleistung des Lizenzspielers nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG gerechtfertigt. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16.01.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 7 AZR 312/16. Der Kläger war bei dem beklagten Verein seit dem 1. Juli 2009 als Lizenzspieler (Torwart) in der 1. Fußball-Bundesliga beschäftigt. Grundlage des Arbeitsverhältnisses bildete zuletzt der Arbeitsvertrag vom 7. Juli 2012, der eine Befristung zum 30. Juni 2014 und eine ... weiter lesen