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Rechtsanwalt in Bruck i.d. OPf. - Verkehrsrecht
Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren aus einer Parkbucht auf einem Parkplatz gilt die allgemeine Rücksichtnahmepflicht. An den Fahrer sind nicht die Voraussetzungen der "erhöhten Sorgfalt" zu stellen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Das Oberlandesgericht Stuttgart gab mit Beschluss vom 17. Mai 2004 (Az.: 1 Ss 182/04) dem Antragsteller Recht, der sich gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 50 ? wegen fahrlässiger Gefährdung eines Anderen beim Rückwärtsfahren wehrte. Die der Verurteilung zu Grunde liegende Vorschrift des § 9, Abs. 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) gelte aber für den fließenden Verkehr, so die Richter. Beim Rangieren in einer Parklücke zwischen ausschließlich stehenden Fahrzeugen gelte ... weiter lesen
HOMBURG (DAV). Auf Supermarkt-Parkplätzen hat das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung im Straßenverkehr oberste Priorität. Parkplatzbenutzer tun deshalb gut daran, nicht auf vermeintlichen Vorfahrtrechten zu beharren. Diese gelten nämlich auf einem Parkplatzgelände nicht, wie ein Urteil des Amtsgerichts Homburg zeigt. In der von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilten Entscheidung ging es um einen ?typischen? Parkplatzunfall. Ein Fahrer suchte eine Parklücke, eine Fahrerin verließ gerade ihren Stellplatz. Beide stießen zusammen. Der klagende Fahrer machte geltend, er habe die auf dem Parkplatz markierte Haupt-Fahrbahn benutzt, von der die ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Autofahrer sollten ein Garagentor per Fernbedienung erst dann öffnen, wenn sie es sehen können. Schließt sich das Tor in dem Moment, in dem er hindurchfährt, trifft ihn eine erhebliche Mitschuld. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 24. August 2008 (AZ ? 231 C 2920/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Autobesitzerin stieg an ihrem Tiefgaragenstellplatz in ihren Wagen ein. Noch auf dem Parkplatz bediente sie die Fernbedienung, um das Tor der Ein- und Ausfahrt zu öffnen. Einsehen konnte sie es dabei nicht. Unmittelbar davor hatte ein anderer Garagenbenutzer das Rolltor manuell geöffnet. Als die Frau das Signal ?öffnen? sendete, verwandelte sich dies in ... weiter lesen
Gerade im Winter und im Frühjahr, wenn die Straßen durch Witterungseinflüsse in Mitleidenschaft gezogen werden, kommt es oftmals zu teils hohen Schäden an Kraftfahrzeugen. Wer aber haftet, wenn Schäden am Fahrzeug durch Schlaglöcher entstehen? Das Landgericht Halle (4 O 774/11) sprach einem Autofahrer Schadensersatz zu, dessen Fahrzeug durch ein Schlagloch beschädigt wurde und auf der betroffenen Straße nicht vor Schlaglöchern gewarnt wurde. Der Kläger war hier mit seinem Kraftfahrzeug auf der Bundesautobahn 9 von München Richtung Halle unterwegs. Auf der Fahrbahn hatte sich aufgrund von so genanntem Betonfraß ein Schlagloch mit einem Ausmaß von 40 x 60 cm mit einer ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert: Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Der Haushaltsführungsschaden ist ein in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannter Schadensposten, der in der Praxis häufig übersehen wird. Was hat es damit auf sich? Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung ist ein Beitrag für den Familienunterhalt, der entsprechend der Familienarbeitsteilung von einem der Partner erbracht wird. dann ist auch die hauswirtschaftliche Versorgung in der eheähnlichen Lebensgemeinschaft gleichzustellen. Wird eine Person bei einem Unfall verletzt, die ganz oder teilweise einen Haushalt zu führen hat, steht ihr ein eigener Schadensersatzansprüch in Geld zu; dies auch dann, wenn sie ihre Arbeit bis zum Unfall in der Regel unentgeltlich erbracht hat. Die Höhe richtet sich nach der tatsächlich zu ... weiter lesen
Berlin (DAV).Jeden Tag ereignen sich vielfach Unfälle auf deutschen Straßen. Viele Beteiligte sind an diesen Unfällen schuldlos. Grundsätzlich bezahlt immer der Schuldige die Anwaltskosten, teilt die Deutsche Anwaltsauskunft mit. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall scheuen aber viele Geschädigte oft den Weg zum Anwalt und ?verschenken? damit häufig Ersatzansprüche, die ihnen in Wirklichkeit zustehen. Hierzu gehören z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und vieles mehr. Sollte die Schuldfrage einmal ungeklärt sein, ist Expertenwissen unverzichtbar. Nur dann, wenn die Einschaltung eines Rechtsanwalts ganz und gar nicht erforderlich erscheint, werden die Gebühren nicht ersetzt. Dies ist beispielsweise bei der reinen ... weiter lesen
HAGEN (DAV). Einem Fußgänger, der bei Regen in der Dämmerung mit dunkler Kleidung unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit einem Auto die Alleinschuld tragen. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Hagen, das von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht worden ist. Der Kläger hatte eine Straße überquert, um zu seinem parkenden Fahrzeug zu gelangen. Mitten auf der Straße erfasste ihn der Beklagte mit seinem Auto. Der Kläger wurde schwer verletzt, musste mehrfach operiert werden und verlangte nun Schadensersatz von dem Autofahrer. Dieser machte vor Gericht geltend, er habe den an jenem Abend dunkel gekleideten Kläger beim besten Willen nicht rechtzeitig sehen können. Darin wurde er ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15). Die Frau parkte ihren BMW auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war. Die hintere Stoßstange des Fahrzeugs ragte leicht über die Vorrichtung hinaus. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. ... weiter lesen
Münster (DAV). Autohalter müssen nach Verkehrsverstößen unter Umständen ein Fahrtenbuch führen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weisen darauf hin, dass ein Fahrtenbuch schon bei einer einmaligen Ordnungswidrigkeit angeordnet werden kann, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 30. November 2005 entschieden (AZ.: 8 A 280/05). Im vorliegenden Fall wurde von einem unbekannten Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße um 68 km/h überschritten. Obwohl der Autohalter Radarfotos erhielt, machte er keine Angaben und half nicht bei der Suche nach dem Fahrer. Weil dieser nicht ermittelt werden konnte, wurde dem Autohalter die Führung ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei schlechter Witterungslage im Winter muss mit geeigneten Reifen gefahren werden. Wer andere behindert, schleudert oder dreht, wird mit einem Bußgeld bestraft. Ein Auto, dass tatsächlich nicht gefahren wird, braucht keine Winterreifen. Antworten zu häufigen Fragen rund um den Winterreifen gibt die Deutsche Anwaltsauskunft. Obwohl die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Winterreifen ausdrücklich gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass wettergeeignete Reifen verwendet werden. Für die Winterzeit gilt: geeignete Reifen sind für Fahrten bei Glätte, Match und Schnee zu verwenden. Die werden für alle Fahrzeuge, die tatsächlich auf deutschen Straßen fahren gebraucht. Ein Auto, ... weiter lesen