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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rückforderung der geleisteten Ausschüttungen durch die Gesellschaft in den vergangenen Jahren, soll es auch weiterhin keine guten Nachrichten von dem Fonds DS-Rendite-Fonds Nr. 126 für die Anleger geben. Es soll sogar ein Kapitalschnitt mit Kapitalerhöhung durchgeführt worden sein. Trotz dieser Sanierungsmaßnahmen werden jedoch angeblich auch zukünftig keine Ausschüttungen an die Anleger erfolgen. Die Probleme der Fonds sollen hauptsächlich aus der Schifffahrtskrise ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Einführung des neuen § 34 d Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) soll eine Verbesserung des Schutzes von Verbrauchern in der Anlageberatung erzielt werden. Zum einen soll der Schutz der Anleger vor Falschberatung und zum anderen die Verschärfung der Kontrolle von Bankberatern weiter erhöht worden sein. Durch diese Maßnahme müssen Finanzinstitute Kundenbeschwerden an die Finanzaufsicht melden und alle Bankberater bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert werden. Durch die am 01.11.2012 in Kraft ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Anleger sollen in der Vergangenheit vermehrt dazu übergegangen sein, Beteiligungen an Medienfonds zu erwerben. Medienfonds sind wohl zumeist geschlossene Fonds. Anleger, die sich an einem Medienfonds beteiligen, werden dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt. Während der Zeichnung der Fonds sollen Anleger mit Steuervorteilen zum Erwerb bewogen worden sein. Allerdings soll sich in der Folge ziemlich schnell herausgestellt haben, dass die erhofften Ergebnisse wohl ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Es heißt, dass bereits im Sommer 2012 Ausschüttungen an die Anleger geleistet wurden. Die neuerliche Ausschüttung soll für viele Anleger nun aber eine Enttäuschung gewesen sein, da diese wohl gering ausfiel. Die Liquidation des "SEB Immoinvest" begann im Mai 2012. Bereits davor soll der Fonds wohl zwei Jahre geschlossen gewesen sein. Die weitere Entwicklung des Fonds ist derzeit nicht abzusehen. Der "SEB Immoinvest" soll bis zum 30.04.2017 endgültig abgewickelt werden. In dieser Zeit sollten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Emissionsprospekte, die von Anlageberatern im Vertrieb ausgegeben wurden, sollen fehlerhaft sein, sodass die Berater im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung ggf. für mögliche Prospektfehler in Anspruch genommen werden können. Ein weiteres Problem soll zum einen die fehlende Transparenz des Geldflusses sein. Darüber hinaus sei die Höhe des Fondsvermögens derzeit unbekannt. Nach den Verkaufsprospekten und den Aussagen der Anlageberater sollte das Anlagekapital ursprünglich in Factoring-Modelle investiert werden. Die zu ... weiter lesen
Anleger von Piccor, der Picam-Gruppe bzw. Piccox bangen seit Wochen und Monaten um ihr dort angelegtes Geld. In einer solchen emotionalen Ausnahmesituation, in welcher sie befürchten müssen, dass ihre Investitionen von teilweise mehreren zehntausenden Euro oder mehr verloren sein könnten, ist es verständlich, dass sie nach jedem Strohhalm greifen. Sie sind verständlicherweise für Angebote aller Art empfänglich, die es möglich erscheinen lassen, den erlittenen Schaden ersetzt zu bekommen. Obwohl sicherlich einige Anleger schlaflose Nächte hinter sich haben sollten sie versuchen kühlen Kopf zu bewahren und nicht unüberlegt jedes vermeintlich gut gemeinte Angebot wahrzunehmen. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hat einem Euro-Plan-Anleger einen Anspruch auf überzahlte Zinsen gegen die, die Kapitalanlage finanzierende Bank gewährt. In seiner Entscheidung vom 01.03.2011 - XI ZR 135/10 hat der BGH festgestellt, dass der Darlehensvertrag den gesetzlichen Formerfordernissen nicht entspricht. Der Darlehensnehmer hat sich an dem Anlagemodell EuroPlan beteiligt. Dieses sieht vor, dass sich der Anleger mittels eines Darlehens in eine britische Lebensversicherung investiert und sich gleichzeitig an einem Investmentfonds beteiligt. Dabei sollte planmäßig der Ertrag der Fondsbeteiligung zu einem späteren Zeitpunkt zur Darlehenstilgung verwendet werden. Die Darlehenszinsen sollten aus Erträgen der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung vom 18.03.2014 – II ZR 109/13 – festgestellt, dass Kapitalanleger ein Widerrufsrecht in Bezug auf ihre Gesellschaftsbeteiligung auch nach Ablauf der Widerrufsfrist haben, sofern die Bank nicht den Text der nach BGB-InfoV geltenden Musterwiderrufsbelehrung ohne Abweichungen verwendet. Verwendet sie dieses Muster nicht, kann sich die Anlagegesellschaft nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs.1 und 3 BGB-InfoV berufen. Dabei spiele es, so der BGH in seinem Leitsatz, keine Rolle, ob es sich bei den Abweichungen lediglich um zutreffende Zusatzinformationen handele. Im konkreten Fall fehlte in der verwendeten Widerrufsbelehrung ein Hinweis auf die Folgen des Widerrufs. Denn ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Bereits mit Wirkung zum 27.02.2012 hatte der Verwaltungsrat der SEB Asset Management S.A. den Beschluss gefasst, Rücknahmen der Anteilscheine auszusetzen und Zeichnungen zurückzuweisen. Allem Anschein nach drohen den Anlegern nun noch weitere schlechtere Nachrichten. So soll der Verwaltungsrat nun beschlossen haben, den Fonds "SEB Optimix Ertrag" endgültig zu schließen und somit auch zu liquidieren. Das heißt für die Anleger und Interessenten, dass die Anteilrücknahme gänzlich ausgesetzt ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Richter aus Karlsruhe erkannten in den zur Entscheidung stehenden Fällen die Schadenersatzansprüche gegen den beklagten Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) aus England an. Das Gericht urteilte hier, dass CMI ihren Kunden grundsätzlich die anfangs zugesagten Erträge aus ihren Verträgen auskehren müsse. Dies soll losgelöst von dem jeweils ermittelten Wert der Versicherung gelten. Selbiges soll auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen gelten. Mit seinen aktuellen ... weiter lesen