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Experten-Ratgeber
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 01.12.2020 zum Aktenzeichen 9 AZR 104/20 entschieden, dass eine tarifliche Regelung, nach der sich die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden in Teilzeit entsprechend der Anzahl wöchentlicher Ausbildungsstunden vergleichbarer Auszubildender in Vollzeit berechnet, nicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 44/20 vom 01.12.2020 ergibt sich: Die Klägerin absolviert seit dem 1. September 2017 bei der beklagten Stadt eine Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit einer gegenüber Vollzeitauszubildenden von 39 Stunden auf 30 Stunden verkürzten wöchentlichen Ausbildungszeit. Auf das ... weiter lesen
KURZINFO: Die Klägerin war seit 1997 bei der Beklagten als Vollzeitkraft (40 Wochenstunden) beschäftigt. Als technische Mitarbeiterin hatte sie zwei Arbeitsgebiete zu betreuen, in denen sie dem technischen Leiter einerseits und dem Bauleiter andererseits zuarbeitete. Im November 2001 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Dezember 2001 und bot der Klägerin zugleich die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ab 1. Januar 2002 mit reduziertem Arbeitsgebiet, halbierter Stundenzahl (20 Wochenstunden, montags bis freitags vormittags) und entsprechend geringerer Vergütung an. Sie sollte allein noch für die vom technischen Leiter zugewiesene Arbeit zuständig sein. Für das der Klägerin entzogene Arbeitsgebiet (Bauleiter) ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Gerichtshof der Europäischen Union ua. folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist das Unionsrecht dahingehend auszulegen, dass auch derjenige „Zugang zur Beschäftigung oder zur abhängigen Erwerbstätigkeit“ sucht, aus dessen Bewerbung hervorgeht, dass nicht eine Einstellung und Beschäftigung, sondern nur der Status als Bewerber erreicht werden soll, um Entschädigungsansprüche geltend machen zu können? Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die ... weiter lesen
Beweis- und Dokumentationsfunktion. Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Grundsätzlich kann der Arbeitgeber eine Abmahnung auch mündlich erteilen. Erteilt er sie aber schriftlich, was unbedingt empfehlenswert ist, kommt der Abmahnung auch eine Beweis- und Dokumentationsfunktion zu. Der Arbeitgeber darf die schriftliche Abmahnung zur Personalakte nehmen. Lässt er sich zudem vom Arbeitnehmer den Empfang der Abmahnung auf einer Ausfertigung zusätzlich schriftlich bestätigen und nimmt er auch diese Bestätigung zur Personalakte sind, kann neben dem Inhalt der Abmahnung auch der Zugang beim Arbeitnehmer bewiesen werden. In einem unter Umständen viel später ... weiter lesen
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18.08.2011, 8 AZR 312/10 und vom 25.10.2012, 8 AZR 572/11 Vielen ist es bereits bekannt: Wenn ein Betrieb übernommen wird und ein sog. Betriebsübergang vorliegt, tritt der neue Betriebsinhaber gemäß § 613 a BGB in sämtliche Rechten und Pflichten der Arbeitsverträge ein, den der Verkäufer mit dem Arbeitnehmern geschlossen hat. Diese Regelungen kann man im Falle der Insolvenz mit einer sog. Transfergesellschaft auch nicht umgehen, wie das Bundesarbeitsgericht am 18.08.2011, 8 AZR 312/10 nochmals deutlich gemacht hat. Solche Dienstleistungsgesellschaften bieten den Arbeitnehmern des insolventen Unternehmens befristete Arbeitsverträge an, in denen ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Heute geht es um das Thema Teilzeit und die Frage, wann Arbeitnehmer eigentlich Teilzeit arbeiten können. Gibt es einen Anspruch auf Teilzeitarbeit? Fachanwalt Bredereck: Ein solcher Anspruch auf Teilzeitarbeit kann sich aus § 8 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ergeben, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Dafür muss zunächst das Arbeitsverhältnis bereits länger als sechs Monate Bestand haben. Einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung bereits vor Ablauf dieser sechs Monate zu stellen, wäre ... weiter lesen
Die Leopold Kostal GmbH & Co. KG ist die Konzernmutter der Kostal Gruppe . Kostal ist ein Familienunternehmen mit Stammsitz in Lüdenscheid , das elektronische und mechatronische Produkte entwickelt und produziert. An 46 Standorten in 20 Ländern arbeiten rund 18.000 Mitarbeiter für die Unternehmensgruppe, die insbesondere Automobilhersteller und deren Zulieferer sowie Unternehmen aus der Photovoltaik-Branche beliefert. In Deutschland sind 3.200 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Geschäftsbereich Automobilelektrik entwickelt und produziert Kostal Produkte für die Fahrzeugkarosserieelektrik, unter anderem Lenksäulenmodule, Bedienelemente und Schalter, ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.11.2021 zum Aktenzeichen 4 Sa 290/21 entschieden, dass wenn eine Arbeitnehmerin , die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete Email liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigt. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 02.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen vom 22.04.2021 -8 Ca 3432/20- aufgehoben. Aus der Pressemitteilung des LAG Köln Nr. 1/2022 vom 03.01.2022 ergibt sich: Die ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Wann kann der Arbeitnehmer wegen Mobbings Schadensersatz verlangen? Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung setzt folgendes für einen Schadensersatzanspruch eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber wegen Mobbings voraus: I. Vorliegen einer so genannten Mobbinghandlung. II. Es muss ein sogenannter Fortsetzungszusammenhang gegeben sein. III. Der Schädiger muss vorsätzlich handeln, das heißt mit den fortgesetzten Mobbinghandlungen einen Nachteil beim gemobbten Arbeitnehmer bezwecken wollen. IV. Durch die fortgesetzten Mobbinghandlungen muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen Arbeitnehmerbegriff ein? Das könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die bisher Praktikanten beschäftigen. Diese gelten dann unter Umständen nämlich künftig als Arbeitnehmer, mit allen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 18.05.2021 zum Aktenzeichen 2 Sa 269/20 entschieden, dass der dringende Verdacht einer erheblichen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Verdachtskündigung darstellen kann. Diese ist dann in Betracht zu ziehen, wenn gewichtige, auf objektive Tatsachen gestützte Verdachtsmomente vorliegen, die geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören. Des Weiteren muss der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen haben. Hierzu zählt vor allem die Einräumung ... weiter lesen
Mitbestimmung bei Bildungsurlaub Die Betriebsparteien stritten über die Aufstellung von "Grundsätzen zur Bewilligung von Bildungsurlaub" nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Auf Betreiben des Betriebsrats wurde eine Einigungsstelle errichtet. Diese fällte am 3. Februar 2000 einen Spruch, der Regelungen über die in Frage kommenden Veranstaltungen, den Kreis der Anspruchsberechtigten, das Anmelde- und Bewilligungsverfahren, eine Dokumentationspflicht der Arbeitgeberin, über die Beilegung von Streitigkeiten, die Vorrangkriterien bei konkurrierenden Anträgen und den Widerruf bewilligter Freistellungen enthielt. Die Arbeitgeberin hat den Spruch insbesondere mit der Begründung angefochten, die ... weiter lesen