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Karlsruhe (jur). Erbt ein geschiedener Mann Geld, so gehen die daraus erzielten Zinseinkünfte in der Regel nicht mehr in den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unerhalt ein. Anderes gilt nur, wenn das Paar noch während der Ehe die Erbschaft erwartet und seine Lebensverhältnisse darauf abgestellt hat, heißt es in einem am Mittwoch, 8. August 2012, veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 72/10). Im entschiedenen Fall hatte ein Mann aus Hamburg zwei Jahre nach seiner Scheidung Geld geerbt, umgerechnet mindestens 36.800 Euro. Im Streit um den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unterhalt rechnete das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die daraus erzielbaren Zinseinkünfte mit ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Tritt der Erbfall ein, so befinden sich die Erben nicht nur emotional in einer Ausnahmesituation, auch juristisch gesehen gestalten sich erbrechtliche Angelegenheiten oft sehr schwierig. So verhält es sich auch, wenn ein Mietverhältnis des Erblassers besteht. Dieses geht im Normalfall auf den Erben über, welcher das Mietverhältnis dann fristgerecht kündigen kann. Somit wandeln sich dann die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis in reine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil (Az. 15 W 79/12) vom 10.01.2013 in einer Grundbuchsache entschieden, dass eine postmortale Vollmacht erlöschen soll, wenn ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber, der eine rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt hat, die auch nach dessen Tod gelten soll. Dies folge daraus, dass eine rechtsgeschäftliche Vollmacht jedenfalls voraussetze, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter personenverschieden sein müssen. Deswegen soll die Vollmacht erlöschen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
Ideale Rechtsform für Lebenspartner Von Dr. Burckhardt Löber und Dr. Alexander Steinmetz Allein Ehepartnern ist nach deutschem Recht das gemeinschaftliche Testament vorbehalten. Gemeinschaftliche Testamente von nicht verheirateten Lebenspartnern – parejas de hecho – sind nach den §§ 2274 bis 2302 BGB unzulässig. Angesichts der Vielzahl von Lebenspartnern, die im Rahmen einer so genannten Mini-Ehe in Spanien zusammen leben, können diese, sofern ihr Erbstatut dies zulässt, ihre erbrechtlichen Beziehungen im Rahmen eines Erbvertrages regeln. Dies erscheint uns auch angesichts der Vielzahl von Lebenspartnerschaften in Deutschland wie in ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 09.07.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass die testamentarische Anordnung, demjenigen, der in den letzten Stunden beisteht, Alles übergeben zu wollen, nicht hinreichend bestimmt und daher unwirksam ist (AZ.: 2 Wx 188/14) NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Im vorliegenden Fall hinterließ die Erblasserin verschiedene letztwillige Verfügungen, weshalb verschiedene Familienangehörige und ein Nachbar die Erteilung eines Erbscheins beantragten. In ihrem letzten, den Formerfordernissen entsprechenden, Testament legte sie fest, derjenige, der ihr in ihren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az. I-15 W 134/12) soll jetzt in einem Fall entschieden haben, in dem die beiden leiblichen Töchter des Ehemanns im Ehevertrag eines Ehepaares als Schlusserben eingesetzt worden sein sollen. Mit dem Tod des Vaters soll eine seiner zwei Töchter ihren Pflichtteil eingefordert haben. Damit soll die Andere als Schlusserbin übrig geblieben sein. In der Folgezeit soll die Ehefrau des verstorbenen Ehemannes den Ehevertrag zugunsten ihrer eigenen leiblichen Tochter abgeändert ... weiter lesen
Der deutsche Testamentsvollstrecker und Spanienvermögen I. Anwendbares Recht und Aufgaben des Testamentsvollstreckers Das auf einen Erbfall anwendbare Recht - das sog. „Erbstatut" - beurteilt sich sowohl aus deutscher (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) wie auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Das Erbstatut regelt nicht nur die „gängigen" erbrechtlichen Fragen wie die des gesetzlichen Erbrechts, des Pflichtteilsrechts oder der inhaltlichen Wirksamkeit von Testamenten. Nach ihm beurteilt sich auch das Recht der Testamentsvollstreckung. War der Verstorbene also deutscher Staatsangehöriger, findet auf ihn deutsches Erb- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015. Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Die Erbrechtsreform, im Zuge derer die dreißigjährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche nach § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB alte Fassung weggefallen ist, trat am 01.01.2010 in Kraft. Zum 31.12.2012 könnte nun ein Großteil erbrechtlicher Ansprüche verjähren, denn seit dem 01.01.2010 fallen erbrechtliche Ansprüche unter die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Diese verkürzte Verjährungsfrist gilt insbesondere bei Vermächtnissen. Verschont von ... weiter lesen
Was ist überhaupt der Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder - sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. Nicht erbberechtigt sind Stiefkinder und Pflegekinder. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen wurde oder der Pflichtteil wirksam aberkannt wurde. In seltenen Fällen kann auch Erbunwürdigkeit ... weiter lesen