ERBRECHT
Wie man einen Erbschein beantragen kann
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Damit der Rechtsverkehr geschützt wird, braucht der rechtmäßige Erbe einen Nachweis über seine Erbenstellung – den Erbschein. Doch wie kommt man eigentlich zu einem solchen Erbschein?
Für außenstehende Dritte ist oft schwer erkennbar, wer nach dem Tode eines Menschen dessen Erbe geworden ist. Dabei kann die Erbenstellung eine große Rolle spielen. Vor allem für diejenigen, die wissen wollen, wer ihr neuer Vertragspartner geworden ist. Diese Dritten müssen sich darauf verlassen können, dass der „neue Erbe“ auch wirklich zur Betätigung von Geschäften berechtigt ist.
Der Erbschein dient dem Nachweis der rechtmäßigen Erbenstellung
Der Erbschein wird vom Nachlassgericht als amtliches Zeugnis ausgestellt und ist so ein Legitimationspapier für den Erben – er kann sich als rechtmäßiger Erbe ausweisen. Erforderlich ist die Vorlage eines Erbscheins beispielsweise bei der Grundbuchberichtigung durch das Grundbuchamt.
Beantragung beim Nachlassgericht
Die Beantragung des Erbscheins erfolgt beim Nachlassgericht. Zuständiges Nachlassgericht ist das jeweilige Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Informationen zu den Nachlassgerichten finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Amtsgerichte.
Für die Beantragung muss der Antragssteller einige Unterlagen mitbringen. So muss der Antragssteller nicht nur die vorhandenen letztwilligen Verfügungen vorlegen, sondern auch seine eigene Stellung gegenüber dem Erben durch Personenstandsurkunden (wie die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch) darlegen können. Selbstverständlich muss er sich ausweisen können, also seinen Personalausweis mitbringen.
Personenstandsurkunden können insbesondere dann wichtig werden, wenn der Verstorbene nicht testamentarisch über sein Vermögen verfügt hat und so die gesetzliche Erbfolge greift – also zunächst der Ehegatte und die Abkömmlinge des Verstorbenen erben. Dann muss das Verhältnis zwischen Antragssteller und Erblasser dargelegt werden.
Eidesstaatliche Versicherung von Angaben
Die Angaben vor dem Nachlassgericht müssen grundsätzlich eidesstaatlich versichert werden. Nur in seltenen Fällen kann von dieser Versicherung eine Ausnahme gemacht werden.
Eine weitere Möglichkeit einen Erbschein zu beantragen besteht darin, die eidesstaatliche Versicherung der Angaben bei einem Notar vorzunehmen – dieser kümmert sich dann darum, dass das Gericht den Erbschein erteilen wird.
Mehr zur Beantragung eines Erbscheins und die erforderlichen Angaben und Unterlagen auf unserer Website: https://www.rosepartner.de/erbschein-beantragen.html