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Nach einer Trunkenheitsfahrt schließt sich bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,5 Promille regelmäßig ein Strafverfahren an. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln dann wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB (Strafgesetzbuch). Einem nicht einschlägig vorbestraften Ersttäter droht dann neben einer Geldtrafe, einem Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) die Entziehung des Führerscheines und die Verhängung einer Sperrrist von 9 - 15 Monaten. Geht es kürzer? Ja! Die Vorschrift des § 69a StGB, die die Dauer der Sperre regelt, sieht eine Mindestsperrzeit von 6 Monaten vor. Ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperrfrist zu bestimmen, ... weiter lesen
I. Unfall beim überholen: ?Unklare Verkehrslage? unklar Beim Überholen einer Fahrzeugkolonne, die sich hinter einem langsam fahrenden Fahrzeug gebildet hat, muss der Überholende auch ohne Anzeichen damit rechnen, dass vor ihm fahrende Fahrzeuge zum Überholen ausscheren. Wegen dieser unklaren Verkehrssituation muss er durch hupen oder Lichtzeichen sicherstellen, dass die vorausfahrenden Fahrzeugführer seine Überholabsicht sicher und rechtzeitig bemerken, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt (AZ: IX U 195/00 vom 26. Juli 2001). II. Mietwagenkosten bei erheblichem Fahrbedarf Kann ein Geschädigter nach unfallbedingtem Ausfall seines PKW?s seinen Fahrbedarf ohne Schwierigkeiten mit ... weiter lesen
Frankfurt am Main/Berlin (DAV). Wer befürchten muss, dass gegen ihn wegen einer Alkoholfahrt ermittelt wird, darf in den nachfolgenden Stunden nichts mehr trinken. Wer einen „Nachtrunk“ behauptet, begeht eine Alkoholfahrt. Es liegt dann nämlich der Verdacht nahe, dass der Betroffene die Ermittlung seiner Blutalkoholkonzentration erschweren will. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2014 (AZ: 3 U 66/13). Der Mann war nachts gegen einen abgestellten Anhänger gefahren. Nachdem er mit einer Person gesprochen hatte, fuhr er weg, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Zu Hause ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein für Hauseigentümer wichtiges Urteil des Oberlandesgericht Celle vom 27. Februar 2004 (Az.: 9 U 220/03) legte fest, wann eine Streupflicht für Hauseigentümer besteht und welchen Umfang diese hat. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall behauptete der Kläger, er sei morgens kurz vor 8:00 Uhr auf dem Gehweg vor dem Grundstück des Beklagten gestürzt. Es sei nicht gestreut und geräumt gewesen. Der Kläger hat bei dem Sturz einen Oberschenkelhalsbruch erlitten, womit ein langer krankheitsbedingter Arbeitsausfall einherging, welcher den Verlust seiner Arbeitsstelle zur Folge hatte. Der Beklagte behauptete, seine im Haus lebende Mutter habe zwischen 6:00 Uhr und 6:30 Uhr mit einer Mischung aus Koch- und ... weiter lesen
Berlin (DAV). Aus einem am Straßenrand parkenden Auto darf man nur dann aussteigen, wenn sich kein Fahrzeug von hinten nähert. Kollidiert ein Wagen aus dem so genannten fließenden Verkehr mit der Autotür, muss der Aussteigende den Schaden tragen. Man darf sich auch nicht darauf verlassen, dass etwa ein Müllfahrzeug stets der Entsorgung dient und daher länger anhält. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 6. März 2008 (AZ ? 12 U 59/07) auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein Autofahrer öffnete auf der Fahrbahnseite die Tür, um auszusteigen, nachdem bereits seine Frau und die Kinder auf der Bürgersteigseite ausgestiegen waren. Ein hinter ihm fahrendes ... weiter lesen
Straftat oder nur Ordnungswidrigkeit? Strafrecht oder Bußgeldkatalog? Diese Fragen beschäftigen jeden Alkoholsünder, nachdem er ins Röhrchen gepustet hat. Zu Recht! Denn die juristischen Folgen unterscheiden sich erheblich. Liegt eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 - 1,1 Promille vor und sind keine durch den Alkohol mitbedingten sogenannten Ausfallerscheinungen wie z. B. Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden, ein Rotlichtverstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Straßenverkehrsgefährdung oder ein Unfall vorhanden, liegt lediglich eine Ordnungswidrigkeit vor, die nach dem aktuellen Bußgeldkatalog mit einer Geldbuße zwischen 250 und 750 €, 4 Punkten in der ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Ein Geschädigter ist nicht gezwungen, bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers ein Restwertgebot einzuholen, bevor er seinen Unfallwagen verkauft. Wenn er ein Sachverständigengutachten zur Schadenshöhe eingeholt hat, darf er den ermittelten Restwertbetrag zu Grunde legen und das Fahrzeug zu diesem Preis verkaufen. so entschied das Landgericht Köln in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Grundlage war ein Streit zwischen dem Geschädigten und der Versicherung des Unfallverursachers. Diese argumentierte, sie hätte für das total beschädigte Auto einen höheren Verwertungspreis erzielt und deshalb weniger an den Geschädigten ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer sich beim Fahren bückt, um eine heruntergefallene brennende Zigarette aufzuheben, geht ein hohes Risiko ein. Bei einem Unfall infolge der Unaufmerksamkeit muss die Kaskoversicherung für den Schaden nicht aufkommen, entschied das Landgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Kläger von der Fahrbahn abgekommen und verunglückt, als er in der Mittelkonsole seines Autos nach der heruntergefallenen Zigarette suchte. Der Mann argumentierte, er habe versuchen wollen, einen Brand zu vermeiden und sich nur ganz kurz nach vorne beugen müssen, um die glühende Kippe zu finden. Das Gericht ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Dem ?Flachländer? droht wegen der generellen milderen Witterung das Gespür für Schnee und Eis abhanden zu kommen. Auch und gerade deswegen sollte er in Skigebieten Vorsicht walten lassen. Denn dort hat er mit Glätte zu rechnen. Wer gleichwohl als Fußgänger ausrutscht, hat relativ schlechte Aussichten, hierfür jemanden haftbar machen zu können. So wies das Landgericht Coburg am 30. April 2007 (AZ: 22 O 858/06) eine Klage einer Fußgängerin gegen eine Gemeinde auf Schmerzensgeld in Höhe von 2.700 Euro ab. In Skigebieten sind die Kommunen nicht verpflichtet, Bereiche, die sich außerhalb der Bebauung mitten im Skigebiet befinden, zu räumen oder zu streuen, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft. Die Klägerin und ihr ... weiter lesen