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Kassel (jur). Geht eine Frau direkt nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten, kann der die Kinderbetreuung übernehmende Vater in der Regel nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beanspruchen. Denn jeder Monat, in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde, ist für den Elterngeldanspruch „verbraucht“, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 30. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 10 EG 6/16 R). Nach dem Elterngeldgesetz kann ein Elternteil bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten. Geht der andere Elternteil ebenfalls in Elternzeit, kann sich die Anspruchsdauer bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Für Mütter gilt zudem der ... weiter lesen
Unterhaltsanspruch der beim Vater lebenden minderjährigen Tochter gegen die Mutter, deren angemessener Eigenbedarf in einer neuen Ehe gesichert ist Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Unterhaltsklage einer 15-jährigen Tochter gegen ihre Mutter zu entscheiden. Nach der Scheidung der Eltern, die inzwischen beide wiederverheiratet sind, lebten die Tochter und ihr jüngerer Bruder zunächst bei der Mutter. Später zog die Tochter zu ihrem Vater, der für den Bruder weiterhin Barunterhalt an die Mutter zahlt. Die beklagte Mutter verdient durch Teilzeitbeschäftigung 630 DM, während ihr neuer Ehemann einen monatlichen Nettoverdienst von rund 3.750 DM hat. Der Vater, aus dessen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Besteht ein Betreuungsbedarf der Kinder - wenn auch nicht vollumfänglich - so soll dem betreuenden Elternteil ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In dem jüngst entschiedenen Fall des BGH soll eine Mutter ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut haben. Zwar seien die Kinder vormittags in der Schule gewesen. Am Nachmittag sollen jedoch regelmäßig Trainings in ... weiter lesen
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über den Unterhaltsanspruch einer volljährigen, im Haushalt ihrer berufstätigen Mutter lebenden Schülerin gegen ihren nichtehelichen Vater zu entscheiden. Die 1980 geborene Klägerin besuchte seit August 1997 die höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule). Dabei handelt es sich um einen "vollzeitschulischen" Bildungsgang, der den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Der Beklagte ist verheiratet. Aus seiner Ehe sind zwei in den Jahren 1991 und 1992 geborene Kinder hervorgegangen, die von seiner nicht erwerbstätigen Ehefrau betreut werden. Die Klägerin hat den Beklagten auf Zahlung von ... weiter lesen
München (jur). Bildet ein unverheiratetes Paar mit Kindern aus anderen Beziehungen eine kinderreiche Patchworkfamilie, gibt es deshalb noch kein höheres Kindergeld ab dem dritten Kind. Nur wenn das Paar verheiratet ist, kann der Kindergeldberechtigte die Kinder des anderen Partners für ein höheres Kindergeld mitzählen lassen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 18. Juli 2018, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 24/17). Im konkreten Fall hatte ein Vater wegen sechs Euro höheres Kindergeld geklagt. Der nicht verheiratete Mann aus Nordrhein-Westfalen lebt mit seiner Lebensgefährtin, ihren zwei Kindern aus einer früheren Beziehung und der gemeinsamen ... weiter lesen
— Die deutschen Gesetze zur Abstammung nennen klare Grenzen. Dass gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren können, dürfte mittlerweile wohl auch in der Mitte der Gesellschaft angekommen sein. So kann ein Kind mittlerweile durchaus zwei Mütter haben, wenn ein lesbisches Paar dieses großzieht. Doch die Mutterschaft im Rechtssinne ist davon zu unterscheiden. Dass zwei Frauen als leibliche Mutter eingetragen werden, geht so jedenfalls nach Meinung des Bundesgerichtshofes (BGH) noch lange nicht. Wieso eigentlich nicht? Recht für Transsexuelle Der Entscheidung lag folgender Fall zugrunde: Vor dem höchsten deutschen Gericht hatte eine Transsexuelle ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit eines notariellen Ehevertrages zu beurteilen. Die seit 2001 geschiedenen Parteien hatten 1985 geheiratet. Der 1948 geborene Ehemann ist Unternehmensberater; seine sieben Jahre jüngere Ehefrau hatte vor der Ehe ein Hochschulstudium abgeschlossen und war als Archäologin tätig gewesen. 1988, zwei Jahre nach Geburt ihres ersten und rund ein Jahr vor Geburt ihres zweiten Kindes, vereinbarten sie Gütertrennung, schlossen den Versorgungsausgleich aus und verzichteten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt mit Ausnahme des Unterhalts der Ehefrau wegen Kindesbetreuung. Der Ehemann verpflichtete sich im übrigen, durch laufende ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Aachen (jur). Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz auch für unter dreijährige Kinder richtet sich nach dem Bedarf der Eltern. Die Stadt Aachen kann dies nicht unter Hinweis auf die Öffnungszeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen begrenzen, wie am 31. Juli 2018 das Verwaltungsgericht Aachen entschied (Az.: 8 L 700/18). Nach dem Eilbeschluss muss die Stadt einem gut einjährigen Kind ab August 2018 einen Betreuungsplatz für montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr zur Verfügung stellen – insgesamt 45 Stunden pro Woche. Die Stadt hatte den entsprechenden Antrag der Eltern mit dem Hinweis abgelehnt, es stehe nur ein Betreuungsplatz in einer städtischen Kindertageseinrichtung bis ... weiter lesen
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist es nicht zulässig, einem Jungen den Vornamen „Anderson“ zu geben, weil dieser Name in Deutschland nur als Nachname gebräuchlich ist. Das Standesamt Karlsruhe hatte die Eintragung des Vornamens abgelehnt. Während das Amtsgericht den Eltern Recht gab, teilte das Landgericht die Auffassung des Standesamts. In letzter Instanz hat nun das Oberlandesgericht Karlsruhe diese Entscheidung des Landgerichts gebilligt. Gesetzliche Regelungen über die Wahl des Vornamens gibt es nicht. Vornamen können daher grundsätzlich frei gewählt werden. Die Gerichte haben jedoch gewisse Regeln entwickelt, die die Freiheit der Namenswahl beschränken. So darf der Name das Kind nicht der ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch nach dem Tod der Mutter noch möglich. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 19. Oktober 2023, veröffentlichten Beschluss erstmals entschieden (Az.: XII ZB 48/23). Danach genügt dann die Zustimmung des Kindes oder seines gesetzlichen Vertreters. Die Klägerin aus Unterfranken ist heut 60 Jahre alt. Im Geburtenregister ist kein Vater eingetragen, ihre Mutter starb 2004. Mit notarieller Urkunde erkannte 2021 ein Mann die Vaterschaft an, die Klägerin stimmte dem ebenfalls mit notarieller Urkunde zu. Der Mann starb bereits im nächsten Jahr. Das Amtsgericht Schweinfurt und das Oberlandesgericht Bamberg lehnten eine Eintragung der ... weiter lesen