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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Möglichkeiten von verletzten Schutzrechtsinhabern sind zahlreich. Diese können ihre Rechte aber vor allem häufig mit Hilfe von einer Abmahnung durchsetzen.Grundsätzlich reicht eine Abmahnung an den Verletzer eines Schutzrechtes aus. Häufig kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. Die Rechtsprechung erkennt auch mehrfache Abmahnungen als rechtmäßig an, wenn diese sich als erforderlich und berechtigt darstellen. Falls der Schuldner bereits von einem Dritten abgemahnt wurde und der Gläubiger keine Kenntnis hat, seien unter ... weiter lesen
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Wer im Bereich der Stockfotografie gerne Möbel und andere Gegenstände fotografiert, muss sich zwar keine Gedanken machen um die Gage für das Model. Trotzdem sollte man aufmerksam sein, bei dem, was man fotografiert und an Bildagenturen weitergibt. Denn Getty Images wurde wegen Fotos, auf denen geschützte Designermöbel abgebildet waren, abgemahnt und musste Schadensersatz an die Rechteinhaber zahlen. Geklagt hatten Pernette Martin-Barsac und Jacqueline Jeanneret Gris vor einem französischen Gericht. Als Erben und Rechteinhaber der Werke des verstorbenen Designers Charles-Édouard Jeanneret-Gris (bekannt als „Le Corbusier“). Getty Images hatte 52 Bilder in seinem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Düsseldorf (Az.: 14c O171/12) hat die Plagiatsvorwürfe einer Werbeagentur wegen der Schokoküsse in Eier-Form nicht bestätigt. Die Klage der Werbeagentur soll abgewiesen worden sein und der Hersteller von Süßigkeiten soll die Schokoküsse in Eier-Form auch weiterhin verkaufen dürfen. Laut dem LG soll es sich bei den Eiern um gedrungenere Eier handeln, die vom geschützten Design der Eier der Werbeagentur abweichen sollen. Die Schokoküsse soll es bereits jetzt in ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Eigentümer von entsprechenden Schutzrechten können diese oftmals über Abmahnung durchsetzen. In bestimmten Fällen kann es jedoch zu mehrfachen Abmahnungen kommen. Eine erneute Abmahnung kann sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt darstellen. Die Kosten einer berechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung seien auch erstattungsfähig, wenn der Schuldner bereits durch einen Dritten als weiteren Mitbewerber abgemahnt wurde und der Gläubiger davon keine Kenntnis hat. Solange der ... weiter lesen
Unternehmen treten unter ihrer Firmenbezeichnung im geschäftlichen Verkehr auf. Die Firma eines Unternehmens ist nach § 17 Abs. 1 HGB der vollständige Name des Unternehmens, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Häufig treten Unternehmen aber auch unter einem Firmenschlagwort im Geschäftsverkehr auf. Das Unternehmen wird häufig z.B. nicht „Deutsche Shell Holding GmbH" genannt, sondern schlichtweg „Shell". Die Unternehmens- und Firmenbezeichnung eines Unternehmens dient der Unterscheidung von anderen Unternehmen, insbesondere Wettbewerber. Umso wichtiger ist neben dem örtlich wirkenden Schutz durch das Handelsregister ein überörtlicher Schutz durch das Marktrecht. I. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern: Das Oberlandesgericht Hamm stellte in seinem Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) klar, dass wegen der Mehrdeutigkeit in einem mit "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises beworbenem Produkt ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten liegen könne. Es bestehe die Gefahr für den Verbraucher, dass er die intransparente Werbung nicht dem entsprechenden Sinn nach auffasse. Für einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher liege demnach eine intransparente ... weiter lesen
Auch vor dem Oberlandesgericht München (OLG) muss ein Zahnarzt im Rechtsstreit mit der Bewertungsplattform Jameda eine Niederlage einstecken. Er konnte nach Auffassung des Gerichtes nicht ausreichend darlegen, dass die Löschung von positiven Bewertungen mit der Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft im Zusammenhang stand. Zahnarzt verlangt Wiederveröffentlichung gelöschter Bewertungen Das OLG München hatte über die Klage eines Zahnarztes aus Kiel gegen die Bewertungsplattform Jameda zu entscheiden. Ende 2017 hatte der Arzt auf Jameda insgesamt 60 Bewertungen von Patienten gesammelt. Am 10.01.2018 kündigte er seine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft. Kurz darauf ... weiter lesen
Ob Ideen, Know-How, Design, Konzepte, Werbestrategien. Je weniger Personen hierüber wissen, desto höher sind die Vermarktungschancen. Daher nehmen Geheimhaltungsvereinbarungen in der Praxis mehr und mehr zu. Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung, NDA) sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn ein Unternehmen technische, kreative oder wirtschaftliche Informationen Dritten offenbart und diese Informationen keinen gesetzlichen Schutz (z.B. als Patent, Design, urheberrechtlich geschütztes Werk oder als Betriebsgeheiminis) genießen. Notwendigkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen in der Praxis Dies gilt nicht nur im Vorfeld von ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) entschieden, dass die Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ein wettbewerbswidriges Werbeverhalten darstellen könne, wenn eine Klarstellung des Vergleichspreises nicht erfolgt. Dies ergebe sich schon daraus, dass ein mehrdeutiges Verhalten vorliege, was für den Verbraucher jedenfalls irreführend sei. Die Preisgestaltung sei für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparent, sodass dieser die ... weiter lesen
Wenn es zu schlechten Bewertungen im Internet kommt, sind oft Emotionen im Spiel. Unternehmern ist jedoch anzuraten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Laufe der Jahre hat sich die nachfolgende Vorgehensweise als äußerst zielführend erwiesen, das "Bewertungsproblem" auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen: Bleiben Sie sachlich, auch wenn es schwer fällt - egal, was über Sie und Ihr Unternehmen geschrieben wurde. So verhindern Sie, dass es zu einer Eskalation kommt. Antworten Sie auf freundliche Art und Weise und bedanken sich im ersten Schritt für das Feedback, da jede Rückäußerung hilfreich sein kann, die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (Az.: 4 U 186/12) stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass man von einem wettbewerbswidrigen Verhalten ausgehen könne, wenn auf ein Produkt mit "Statt"-Preisen verwiesen werde ohne eine ausreichende Klarstellung des Vergleichspreises. Durch die Mehrdeutigkeit der Werbung könne es passieren, dass der Verbraucher nicht den Sinn der Aussage verstehe und somit irregeführt werde. Bei der Beurteilung müsse man einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher als Maßstab ... weiter lesen