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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gerade bei Wettbewerbsverstößen im Internet kann der Schuldner zahlreichen Inanspruchnahmen effektiv nur durch eine schnelle Reaktion begegnen, in dem er das zu Recht beanstandete Verhalten umgehend unterlässt und auf eine bereits erfolgte Abmahnung nebst ggf. abgegebener strafbewehrter Unterlassungserklärung an geeigneter Stelle hinweist. Die erneute Abmahnung stellt sich dann - nach Auffassung des Oberlandesgerichts Oldenburg - als erforderlich und berechtigt dar. Solange der Gläubiger keine Kenntnis besitzt, kann er berechtigt eine Abmahnung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Schutz des geistigen Eigentums ist von enormer Wichtigkeit. Heute mehr als je zuvor. Dies vor allem da durch die größere Verbreitung von "Produktpiraterie" die Verletzung von Urheberrechten stetig steigt. Inhaber von Rechten haben viele Schutzmöglichkeiten, wenn es um Verstöße gegen ihre Schutzrechte geht. Eine dieser Möglichkeiten ist die Abmahnung, die in der Praxis häufig verwendet wird. Nach der Rechtsprechung sollen auch mehrfache Abmahnungen in einer Angelegenheit der möglich sein. Dafür müssen diese ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) entschieden, dass die Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ein wettbewerbswidriges Werbeverhalten darstellen könne, wenn eine Klarstellung des Vergleichspreises nicht erfolgt. Dies ergebe sich schon daraus, dass ein mehrdeutiges Verhalten vorliege, was für den Verbraucher jedenfalls irreführend sei. Die Preisgestaltung sei für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparent, sodass dieser die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass in der Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten liegen könne. Es liege eine für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparente Preisgestaltung vor, so dass die Gefahr bestünde, dass der Verbraucher die intransparente Werbung einem ihren ... weiter lesen
Nach der Gründung eines Büros in Brasilien und des Netzwerkes GER│MELA, German and Middle East Lawyers Assocication, im vergangenen Jahr, durch das die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens und Deutschland gefördert werden, expandiert WZR jetzt auch in Fernost mit der Gründung einer eigenen Niederlassung in Peking. "Eine wachsende Zahl unserer mittelständischen Kunden ist auf den attraktiven Märkten Asiens unterwegs. Das bringt die Notwendigkeit einer internationalen juristischen Beratung und Vertretung besonders in China mit sich, der wir mit unserer Niederlassung in Peking begegnen", erklärt Dr. Thomas Wülfing, Seniorpartner der Kanzlei WZR, ... weiter lesen
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (Az.: 4 U 186/12) stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass man von einem wettbewerbswidrigen Verhalten ausgehen könne, wenn auf ein Produkt mit "Statt"-Preisen verwiesen werde ohne eine ausreichende Klarstellung des Vergleichspreises. Durch die Mehrdeutigkeit der Werbung könne es passieren, dass der Verbraucher nicht den Sinn der Aussage verstehe und somit irregeführt werde. Bei der Beurteilung müsse man einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher als Maßstab ... weiter lesen
Auch vor dem Oberlandesgericht München (OLG) muss ein Zahnarzt im Rechtsstreit mit der Bewertungsplattform Jameda eine Niederlage einstecken. Er konnte nach Auffassung des Gerichtes nicht ausreichend darlegen, dass die Löschung von positiven Bewertungen mit der Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft im Zusammenhang stand. Zahnarzt verlangt Wiederveröffentlichung gelöschter Bewertungen Das OLG München hatte über die Klage eines Zahnarztes aus Kiel gegen die Bewertungsplattform Jameda zu entscheiden. Ende 2017 hatte der Arzt auf Jameda insgesamt 60 Bewertungen von Patienten gesammelt. Am 10.01.2018 kündigte er seine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft. Kurz darauf ... weiter lesen
Unternehmen treten unter ihrer Firmenbezeichnung im geschäftlichen Verkehr auf. Die Firma eines Unternehmens ist nach § 17 Abs. 1 HGB der vollständige Name des Unternehmens, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Häufig treten Unternehmen aber auch unter einem Firmenschlagwort im Geschäftsverkehr auf. Das Unternehmen wird häufig z.B. nicht „Deutsche Shell Holding GmbH" genannt, sondern schlichtweg „Shell". Die Unternehmens- und Firmenbezeichnung eines Unternehmens dient der Unterscheidung von anderen Unternehmen, insbesondere Wettbewerber. Umso wichtiger ist neben dem örtlich wirkenden Schutz durch das Handelsregister ein überörtlicher Schutz durch das Marktrecht. I. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit dem aktuellen Trend, dass immer mehr studierte Fachkräfte nach dem Studium aus Deutschland auswandern, sollen deutsche Unternehmen zunehmend darauf angewiesen sein potentielle Mitarbeiter aktiv anzuwerben. Damit scheint es zunehmend erforderlich schnell und einfach mit potentiellen Mitarbeitern in Kontakt zu treten. Die heute zunehmend verbreiteten sozialen Netzwerke ermöglichen den Unternehmen neben den altbewährten Methoden der Kontaktaufnahme auf Jobmessen oder an Universitäten, eine schnelle und ... weiter lesen
Wenn es zu schlechten Bewertungen im Internet kommt, sind oft Emotionen im Spiel. Unternehmern ist jedoch anzuraten, einen kühlen Kopf zu bewahren. Im Laufe der Jahre hat sich die nachfolgende Vorgehensweise als äußerst zielführend erwiesen, das "Bewertungsproblem" auf dem kleinen Dienstweg zu erledigen: Bleiben Sie sachlich, auch wenn es schwer fällt - egal, was über Sie und Ihr Unternehmen geschrieben wurde. So verhindern Sie, dass es zu einer Eskalation kommt. Antworten Sie auf freundliche Art und Weise und bedanken sich im ersten Schritt für das Feedback, da jede Rückäußerung hilfreich sein kann, die eigenen Produkte und Dienstleistungen zu verbessern. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 19.02.2013 (Az.: I – 20 U 55/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden, dass eine nicht an Fachkreise gerichtete Werbung unter Umständen dann irreführend sein könne, wenn ein Unternehmen mit Kundenbewertungen wirbt und auf dem Bewertungsportal, auf das die Werbung verlinkt, nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden. Eine Verfälschung soll auch dann gegeben sein, wenn Bewertungen auf rechtswidrige Inhalte geprüft werden und unter Umständen ... weiter lesen