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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Schutz des geistigen Eigentums ist von enormer Wichtigkeit. Heute mehr als je zuvor. Dies vor allem da durch die größere Verbreitung von "Produktpiraterie" die Verletzung von Urheberrechten stetig steigt. Inhaber von Rechten haben viele Schutzmöglichkeiten, wenn es um Verstöße gegen ihre Schutzrechte geht. Eine dieser Möglichkeiten ist die Abmahnung, die in der Praxis häufig verwendet wird. Nach der Rechtsprechung sollen auch mehrfache Abmahnungen in einer Angelegenheit der möglich sein. Dafür müssen diese ... weiter lesen
Auch vor dem Oberlandesgericht München (OLG) muss ein Zahnarzt im Rechtsstreit mit der Bewertungsplattform Jameda eine Niederlage einstecken. Er konnte nach Auffassung des Gerichtes nicht ausreichend darlegen, dass die Löschung von positiven Bewertungen mit der Kündigung seiner kostenpflichtigen Mitgliedschaft im Zusammenhang stand. Zahnarzt verlangt Wiederveröffentlichung gelöschter Bewertungen Das OLG München hatte über die Klage eines Zahnarztes aus Kiel gegen die Bewertungsplattform Jameda zu entscheiden. Ende 2017 hatte der Arzt auf Jameda insgesamt 60 Bewertungen von Patienten gesammelt. Am 10.01.2018 kündigte er seine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft. Kurz darauf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil (Az.: 4 U 186/12) stellte das Oberlandesgericht Hamm fest, dass man von einem wettbewerbswidrigen Verhalten ausgehen könne, wenn auf ein Produkt mit "Statt"-Preisen verwiesen werde ohne eine ausreichende Klarstellung des Vergleichspreises. Durch die Mehrdeutigkeit der Werbung könne es passieren, dass der Verbraucher nicht den Sinn der Aussage verstehe und somit irregeführt werde. Bei der Beurteilung müsse man einen durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher als Maßstab ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 19.02.2013 (Az.: I – 20 U 55/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden, dass eine nicht an Fachkreise gerichtete Werbung unter Umständen dann irreführend sein könne, wenn ein Unternehmen mit Kundenbewertungen wirbt und auf dem Bewertungsportal, auf das die Werbung verlinkt, nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt werden. Eine Verfälschung soll auch dann gegeben sein, wenn Bewertungen auf rechtswidrige Inhalte geprüft werden und unter Umständen ... weiter lesen
Der Beitrag befasst sich mit den Reaktionsmöglichkeiten auf eine gerichtliche einstweilige Verfügung. Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine Möglichkeit des Antragstellers, Rechtsverstöße im Bereich des UWG, des Markengesetzes oder des Designgesetzes besonders schnell gerichtlich untersagen zu lassen und setzt auf Seiten des Antragstellers auch eine besondere Dringlichkeit der Sache voraus, die so Genannte „Eilbedürftigkeit“. Sachverhalt: Was ist geschehen? Sie haben eine Abmahnung erhalten, weil Sie sich wettbewerbswidrig verhalten haben, zum Beispiel durch falsche Preisangaben oder irreführende Angaben? Sie haben dann diese Abmahnung ignoriert und die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 24.01.2013 (Az. 4 U 186/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass in der Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises aufgrund der Mehrdeutigkeit ein irreführendes und damit wettbewerbswidriges Werbeverhalten liegen könne. Es liege eine für den durchschnittlich informierten und aufmerksamen Verbraucher intransparente Preisgestaltung vor, so dass die Gefahr bestünde, dass der Verbraucher die intransparente Werbung einem ihren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit dem aktuellen Trend, dass immer mehr studierte Fachkräfte nach dem Studium aus Deutschland auswandern, sollen deutsche Unternehmen zunehmend darauf angewiesen sein potentielle Mitarbeiter aktiv anzuwerben. Damit scheint es zunehmend erforderlich schnell und einfach mit potentiellen Mitarbeitern in Kontakt zu treten. Die heute zunehmend verbreiteten sozialen Netzwerke ermöglichen den Unternehmen neben den altbewährten Methoden der Kontaktaufnahme auf Jobmessen oder an Universitäten, eine schnelle und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Durch die steigende Verbreitung von "Produktpiraterie", steigt zunehmend auch die Verletzung von Urheberrechten. Mit dieser steigenden Verletzung von Urheberrechten gewinnt das Interesse am Schutz des geistigen Eigentums somit immer mehr an Bedeutung. Eine Möglichkeit das geistige Eigentum zu schützen, ist neben zahlreichen weiteren Schutzmöglichkeiten, die Abmahnung. Mit neuer Rechtsprechung sollen nun auch mehrfache Abmahnungen an einen Verletzer eines Schutzrechtes möglich sein. Diese müssen allein erforderlich und berechtigt sein. Selbst die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landgericht (LG) Düsseldorf (Az.: 14c O171/12) hat die Plagiatsvorwürfe einer Werbeagentur wegen der Schokoküsse in Eier-Form nicht bestätigt. Die Klage der Werbeagentur soll abgewiesen worden sein und der Hersteller von Süßigkeiten soll die Schokoküsse in Eier-Form auch weiterhin verkaufen dürfen. Laut dem LG soll es sich bei den Eiern um gedrungenere Eier handeln, die vom geschützten Design der Eier der Werbeagentur abweichen sollen. Die Schokoküsse soll es bereits jetzt in ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass der Bundesverband des Deutschen Briefmarkenhandels APHV e.V. aus Köln eine Abmahnung wegen des Auftretens als „Schein-Privater“ verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er auf der Plattform eBay gewerblich gehandelt haben soll, obwohl er sich als privaten Verkäufer ausgegeben habe. In der Abmahnung wurden diverse Vorgaben dargelegt, die ein gewerblicher Händler zu befolgen hat. Ob gewerbliches Handeln oder ein privater Verkauf vorliegt, ist nach der Rechtsprechung stets eine Einzelfallentscheidung. Indizien für ein gewerbliches Handeln sind unter anderem die Anzahl der verkauften ... weiter lesen
Ob Ideen, Know-How, Design, Konzepte, Werbestrategien. Je weniger Personen hierüber wissen, desto höher sind die Vermarktungschancen. Daher nehmen Geheimhaltungsvereinbarungen in der Praxis mehr und mehr zu. Der Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung (Vertraulichkeitsvereinbarung, NDA) sollte immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn ein Unternehmen technische, kreative oder wirtschaftliche Informationen Dritten offenbart und diese Informationen keinen gesetzlichen Schutz (z.B. als Patent, Design, urheberrechtlich geschütztes Werk oder als Betriebsgeheiminis) genießen. Notwendigkeit von Geheimhaltungsvereinbarungen in der Praxis Dies gilt nicht nur im Vorfeld von ... weiter lesen
Es wird darüber berichtet, dass die Kanzlei Gleim Petri aus Würzburg im Auftrag der Fischer Innovation & System GmbH aus Himmelstadt eine Abmahnung wegen einer Geschmacksmusterverletzung verschickt haben soll. Inhalt der Abmahnung: Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, dass er ein Sparschäler/Gemüseschäler zum Kauf angeboten habe und dass dieses Produkt mit einem geschützten Muster der Fischer Innovation & System GmbH identisch sei. Die Fischer Innovation & System GmbH sei die Inhaberin einer Lizenz an dem Gemeinschaftsmuster, welches unter der Registernummer 000747639-0002 eingetragen sei. Dieses Muster betreffe einen Küchenschäler. Der angebotene ... weiter lesen