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Karlsruhe (jur). Pferdehalter haften auch dann für Unfälle, wenn der Reiter ohne Zustimmung auf das Pferd gestiegen ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 30. April 2013 klargestellt (Az.: VI ZR 13/12). Danach kann das Reiten ohne Erlaubnis allerdings zu einem erhöhten Mitverschulden des Reiters führen.
Im Streitfall hatte eine Frau eine Reithalle aufgesucht und wollte dort auf das Pferd „Peppermint“ aufsteigen. Dabei stürzte sie, brach sich den Oberkiefer und erlitt eine Platzwunde am Kopf. Von der Halterin des Pferdes sowie dem Betreiber des Reitstalls verlangte sie Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ... weiter lesen