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Experten-Ratgeber
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Mit Urteil vom 01.10.2014 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, dass dem Aufsichtsrat im Hinblick auf die Herbsetzung der Vergütung des Vorstands einer Aktiengesellschaft (AG) ein Ermessensspielraum zusteht (AZ.: 20 U 3/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Nach dem Aktiengesetz (AktG) kann der Aufsichtsrat die Höhe der Vorstandsvergütung auf eine angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft derart verschlechtert, dass die Weitergewährung der bisherigen Bezüge unbillig wäre. Im hiesigen Verfahren machte ein Vorstandsmitglied ausstehende ... weiter lesen
Informationen zum Sachverhalt: Der Kläger hatte von der beklagten Firma, bei der er jahrelang als Handelsvertreter tätig war, die Zahlung eines Ausgleichs nach erfolgter Kündigung seines Handelsvertretervertrages gefordert. Die Beklagte beschäftigt sich im wesentlichen mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen, aber auch mit der Vermittlung von Kapitalanlagen und Immobilien. Der Kläger war für die Beklagte seit Herbst 1995 als Handelsvertreter tätig. Nach zwei Jahren Tätigkeit des Klägers für die Beklagte kündigte diese ihm das Handelsvertretervertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung; begründet wurde diese außerordentliche Kündigung damit, daß der Kläger versucht habe, Mit-arbeiter der Beklagten dazu zu bewegen, ihre ... weiter lesen
Bundesgerichtshof zur Haftung neu eingetretener Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für bereits bestehende Verbindlichkeiten Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat hat darüber entschieden, ob ein neu in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts eintretender Gesellschafter für bei seinem Eintritt bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft neben den bisherigen Gesellschaftern persönlich, d.h. mit seinem Privatvermögen, haftet. Der Senat hat diese Frage im Grundsatz bejaht. Die Haftung auch neu eingetretener Gesellschafter für bestehende Verbindlichkeiten folgt aus der Eigenart der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die – anders als etwa eine GmbH – über kein eigenes, ausschließlich zur ... weiter lesen
BGB §§ 1643, 1821, 1822 ; ZPO §§ 170 Abs. 1, Abs. 2, 176, 929 Abs. 2 1. Zur Frage der familiengerichtlichen Genehmigungsbedürftigkeit eines Grundstücksgeschäftes mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der ein Minderjähriger beteiligt ist. a) Die Beteiligung eines Minderjährigen an einer Familiengesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Zweck die Verwaltung eines eingebrachten Grundstücks ist, bedarf der familiengerichtlichen Genehmigung gemäß §§ 1643, 1821 Abs. 1 Nr. 5 BGB. b) Geschäfte der Gesellschaft, die durch den Gesellschaftszweck gedeckt sind, sind von der familiengerichtlichen Genehmigung des Gesellschaftsvertrages erfasst und bedürfen daher grundsätzlich keiner eigenen Genehmigung. c) Ist ein ... weiter lesen
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig. Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Auf eine vorherige Anfrage haben die anderen Senate des Bundesarbeitsgerichts mitgeteilt, dass hiergegen keine Einwendungen bestehen bzw. an entgegenstehenden älteren Entscheidungen nicht festgehalten werde. In dem zu entscheidenden Rechtsstreit ging es um die Feststellung der Höchstarbeitszeit von Rettungssanitätern. Beklagter Arbeitgeber war eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Gesellschafter ein Landkreis sowie zwei Hilfsorganisationen sind. Die Revision der beklagten Gesellschaft bürgerlichen Rechts wurde wegen Versäumung der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Beschluss vom 8. 11. 2012 (Az.: 31 Wx 415/12) entschieden, dass die Verwendung eines fiktiven Namens für einen Einzelkaufmann unter Umständen nicht irreführend sein soll. Dies soll auch für die Firma gelten, wenn der Firmenname tatsächlich nicht dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers entspricht. Das für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständige Amtsgericht (AG) hatte die Anmeldung der Firma in das Handelsregister ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch die Verwendung eines fiktiven Namens als Firma für einen Einzelkaufmann soll unter Umständen nicht irreführend sein. Dies soll auch für eine Firma gelten, die aus Initialen bestand, die tatsächlich nicht mit dem bürgerlichen Namen des Firmeninhabers übereinstimmt. Der Antrag auf Anmeldung der Firma eines Einzelkaufmanns in das Handelsregister soll von dem für die Eintragung der Firma in das Handelsregister zuständigen Amtsgericht (AG) zurückgewiesen worden sein. Die ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 24.04.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, dass die Bezirksprovision für selbstständige Handelsvertreter abbedungen werden kann (AZ.: VII ZR 163/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich informiert: Die Klägerin ist eine ehemalige Handelsvertreterin der Beklagten. Sie macht sowohl Auskunftsansprüche im Hinblick auf ihrer Meinung nach provisionspflichtige Geschäfte geltend, für die sie keine Povision erhalten hat, als auch Zahlung des entsprechenden Betrags geltend. Die Beklagte verlegt eine kostenlose Werbezeitschrift. Zwischen den Parteien wurde im Jahr 1993 ein ... weiter lesen
Der II. Zivilsenat war in drei Parallelverfahren mit zivilrechtlichen Auswirkungen des sogenannten Balsam-Skandals befaßt. Die im Bereich des Sportstättenbaus tätige Balsam AG fiel im Jahre 1994 in Konkurs, nachdem sich herausgestellt hatte, daß sie in gewaltigem Ausmaß sogenannte Luftforderungen gegen ihre Auftraggeber an das Factoring-Unternehmen Procedo GmbH verkauft hatte. Dabei bestritt die Balsam AG die Abführung der angeblichen Erlöse des Forderungseinzugs an die Procedo GmbH mangels Existenz wirklicher Forderungen aus den ihr jeweils von dieser für den Ankauf weiterer Luftforderungen gezahlten Mitteln. Die sich wegen des "Schneeballeffekts" ständig vergrößernden Ausgaben der Procedo GmbH für wertlose Forderungen führten zu ... weiter lesen
Mit dem Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über das Verfahren der Registrierung in der Agentur für Wirtschaftsregister ist, unter anderem, vorgesehen, dass ab Hälfte Mai 2023 die Bestimmung angewandt wird, die die elektronische Form der Gründung als die einzige mögliche Weise der Gründung der Gesellschaften vorsehen. Also, beginnend vom 17. Mai dieses Jahres, wird Agentur für Unternehmensregister (nachfolgend: APR) die Anmeldungen zur Gründung der Gesellschaft ausschließlich in elektronischer Form annehmen. Das bedeutet, dass sich in der neu entstandenen Situation auch ausländische Staatsbürger anzupassen haben, die beabsichtigen eine Gesellschaft in Serbien zu gründen, unabhängig ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.05.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass eine Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung keine Firma ist, wenn damit nur das Geschäftslokal und nicht der Inhaber des Geschäfts gekennzeichnet wird (AZ.: VII R 46/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Etwas anderes gilt nach der Auffassung des BFH nur dann, wenn die Bezeichnung des Geschäfts auch im Rechtsverkehr wie eine Firma genutzt werde, beispielsweise in Verträgen oder auf Geschäftsbriefen. Hier klagt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gegen das Finanzamt. Konkret geht es um ... weiter lesen
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine Gesellschaft, in der ein oder mehrere Gesellschafter (natürliche und/oder juristische Personen) Anteile am Grundkapital haben. Gesellschafter haften nicht mit ihrem eigenen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft, außer wenn ein Missbrauch von Regeln über beschränkte Haftung vorliegt. Gesellschafter in einer GmbH regeln frei ihre gegenseitigen Beziehungen in der Gesellschaft sowie ihre Beziehungen zur Gesellschaft, sofern gesetzlich nichts anderes festgelegt ist. Inhalt der Gründungsurkunde Name, Vorname und Wohnort der natürlichen Person, bzw. Unternehmensname und Sitz des Gesellschafters; Unternehmensname und Sitz der Gesellschaft; ... weiter lesen