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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Am 10.04.2013 informierte die DCM AG in einer Pressemitteilung über die aktuellen Entwicklungen. Einen Tag zuvor sei ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht des Amtsgerichts München bestellt worden. Dieser, zugleich auch als Insolvenzgutachter bestellt, verschaffe sich nun einen Überblick über die komplexe Geschäftslage der DCM AG und ihrer Tochtergesellschaften. Die DCM AG ist allerdings kein kleines Unternehmen. So soll sie seit ihrer Gründung im Jahr 1989 eine ... weiter lesen
Mit Wirkung zum 01.07.2010 ist das sog. Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto oder Bürgerkonto genannt, gemäß § 850 k ZPO eingeführt worden. Wird ein solches Konto von einem Gläubiger gepfändet, kann der Inhaber automatisch über einen bestimmten pfändungsfreien Betrag verfügen, ohne dass er wie vorher gegen den Pfändungsbeschluss Beschwerde einlegen und per Gericht die Freigabe seines Kontos erwirken muss mit dem Argument, dass sich auf dem Konto unpfändbares Arbeitseinkommen oder auch Sozialleistungen befunden haben. So wurden die Gerichte entlastet, die Banken haben allerdings jetzt einen höheren Verwaltungsaufwand.
Dies wurde seitens der Banken zum Anlass ... weiter lesen
Viele Schuldner stecken sprichwörtlich den „Kopf in den Sand“, ignorieren ihre Post und sind gerne auch einmal nicht postalisch erreichbar. Dies muss sich ändern, wenn sie ihre Situation bereinigen und ein Insolvenzverfahren beantragen möchten. Denn nach Einreichung des Insolvenzantrags müssen sie dem Insolvenzverwalter und dem Insolvenzgericht gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO Auskünfte erteilen, wozu auch der Wechsel des Wohnsitzes gehört. Dieselbe Pflicht ordnet § 295 Abs. 1 Nr. 3 InsO für die sog. Wohlverhaltensphase nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens an. Hier muss ein Wohnsitzwechsel innerhalb von zwei Wochen angezeigt werden.
Zieht der Schuldner um und ... weiter lesen
Zu den Folgen, wenn eine Schuldnerin trotz bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit zur Abwendung der Zwangsvollstreckung bezahlt
Kurzfassung
Wenn eine klamme Firma zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen doch noch eine Schuld bezahlt, sollte sich der Geldempfänger nicht zu früh freuen. Beantragt sie nämlich binnen drei Monaten nach der Zahlung die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, muss das Geld eventuell an den Insolvenzverwalter zurück bezahlt werden.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg jetzt rechtskräftig entschiedener Fall. Weil die spätere Pleitefirma bei Begleichung der Forderung schon weitgehend zahlungsunfähig war, musste das vom Insolvenzverwalter beklagte Unternehmen bereits sicher geglaubte ... weiter lesen
Wenn ich einen Arbeitnehmer eines insolventen Unternehmens berate, teile ich ihm immer mit, dass der Insolvenzverwalter ihn bezahlen muss, wenn er ihn nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens arbeiten lässt, um den Betrieb fortzuführen. Mit dem Tag der Insolvenzeröffnung tritt der Verwalter in die Arbeitsverhältnisse ein und muss sich behandeln lassen wie jeder andere Arbeitgeber auch. Er kann lediglich verkürzte Kündigungsfristen und noch einige Besonderheiten beim Personalabbau in Anspruch nehmen, die an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden sollen.
Wenn der Insolvenzverwalter aber erkennt, dass es keinen Sinn mehr macht den Betrieb fortzuführen, etwa weil keine Aufträge ... weiter lesen
In seinen beiden Urteilen vom 20.07.2010, IX ZR 37/09 und XI ZR 236/09, hatte der Bun-desgerichtshof bereits die Möglichkeiten des Insolvenzverwalters eingeschränkt, Lastschriften zu widerrufen. Beispiele für eine schlüssige Genehmigung von Zahlungen können den im Nachgang ergangenen Entscheidungen entnommen werden: In dem Urteil vom 26. 10. 2010, XI ZR 562/07 führte der BGH aus, dass Lastschriften, die mangels Deckung des Kontos nicht ausgeführt worden waren und erst durch Einzahlungen oder Überweisungen des Schuldners, die das Konto mit der notwendigen Deckung versahen, ermöglicht wurden, bereits schlüssig durch das insolvente Unternehmen genehmigt worden sind, so dass der Widerruf ... weiter lesen
Der u.a. für Insolvenzsachen zuständige IX. Zivilsenat hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) bei masselosen Verfahren geltende regelmäßige Mindestvergütung den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht wird. Gemäß § 2 Abs. 2 InsVV soll die Vergütung des Insolvenzverwalters in der Regel mindestens 500,00 € betragen. § 13 Abs. 1 Satz 3 InsVV sieht für den Treuhänder eine Mindestvergütung von 250,00 € vor. In den zugrunde liegenden Verfahren haben Insolvenzverwalter und Treuhänder geltend gemacht, daß die Vergütung angesichts des entstandenen Bearbeitungsaufwandes bei weitem nicht kostendeckend sei. Bei den Gerichten der Vorinstanzen hatten sie damit keinen Erfolg. ... weiter lesen
Wenn der Arbeitgeber insolvent wird, sind oft auch die Löhne nicht bezahlt, manchmal sogar über mehrere Monate. Arbeitnehmer können dann bei der Agentur für Arbeit für die letzten drei offenen Gehälter Insolvenzausfallgeld beantragen und ihren Ausfall kompensieren. In größeren Insolvenzverfahren ist der vorläufige Insolvenzverwalter oft auch in der Lage, mit einer Bank oder Sparkasse eine Vorfinanzierung zu vereinbaren, so dass die Gehälter zeitnah ausgezahlt werden können und der Arbeitnehmer nicht mehrere Monate warten muss, bis die Arbeitsagentur seinen Antrag geprüft hat. Was ist aber eigentlich mit Geschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern, die ... weiter lesen
Schuldnern dürfte es bereits bekannt sein: Sie haben im Insolvenzverfahren umfassend mitzuwirken und dem Insolvenzverwalter die notwendigen Auskünfte zu erteilen. Die Verletzung dieser Pflicht führt regelmäßig zur Versagung der Restschuldbefreiung. Die Schuldner werden ihre Schulden also nicht los und müssen auch nach Abschluss des Insolvenzverfahren noch Pfändungen usw. hinnehmen. Bis ein neues Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, ist eine Frist von mehreren Jahren abzuwarten.
Im Regelinsolvenzverfahren ist allerdings manchmal möglich, die Restschuldbefreiung auch während des Insolvenzverfahrens noch zu retten, wenn man die falschen Auskünfte korrigiert bzw. die fehlenden ... weiter lesen
Viele Forderungen gegen Schuldner sind bereits vor Insolvenzantragstellung tituliert, d.h. in einem Urteil, Vergleich oder auch Vollstreckungsbescheid rechtskräftig festgestellt. Geht der Gläubiger dann in Insolvenz, nehmen sie regelmäßig an der Restschuldbefreiung teil, der Gläubiger kann also keine Zahlung mehr verlangen. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind gemäß § 302 Abs. 1 Nr. 1 InsO Forderungen aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung. In diesem Fall ist eine Vollstreckung nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch möglich.
Gläubiger einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung müssen diese Eigenschaft bei der ... weiter lesen
Deikon GmbH i.L. – anlegerfreundliche Urteile gegen die Sicherheitentreuhänderin
OLG Dresden, Urteil vom 13.04.2015, Az. I-9 U 175/13
Bereits mehrfach hat das Oberlandesgericht Dresden die Kanzlei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB als Sicherheitstreuhänderin der Deikon Anleihen zu Schadensersatz verurteilt.Das Oberlandesgericht Dresden hatte entschieden, dass diese Beklagte gemäß §§ 328, 311 Abs. 2 Nr. 1, 280 Abs. 1 BGB auf Ersatz des Zeichnungsschadens unter Anrechnung der Zinsausschüttungen sowie auf entgangenen Gewinn und Ersatz von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten haftet, weil sie nicht für die ... weiter lesen
Das Amtsgericht Würzburg hat am 01. Juli 2015 über das Vermögen der der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (Az.: IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (Az.: IN 56/15) wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Bereits mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Insolvenzverfahren über die Deltoton GmbH (Az.: IN 27/15), sowie am 01. Juni 2015 über die CSA Verwaltungs-GmbH (Az.: IN 54/15) ebenfalls wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde vom Gericht Herr Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler bestellt. Die Gläubiger der Beteiligungsgesellschaften (Insolvenzgläubiger der CSA 4, CSA 5 und der Deltoton GmbH) ... weiter lesen