Infos zum Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Das Insolvenzrecht wird in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und befasst sich als Teil des Zivilrechts mit den Rechtsinhalten, die aus einer drohenden oder bestehenden Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung des Schuldners resultieren. Dabei erfolgt im Rahmen eines Insolvenzverfahrens die gleichmäßige Verteilung der noch vorhandenen Vermögenswerte des Schuldners an alle Gläubiger. Dabei wird im Insolvenzrecht zwischen zwei Insolvenzverfahren unterschieden. Das Regelinsolvenzverfahren (früher auch Konkursverfahren genannt) findet neben Unternehmen und Firmen auch bei freiberuflich oder selbständig tätigen Personen Anwendung, während das Verbraucherinsolvenzverfahren nur bei Schuldnern zum Tragen kommt, die nicht gewerblich tätig sind.
Damit das Regelinsolvenzverfahren frühzeitig eröffnet werden kann und möglicherweise eine Sanierung des Unternehmens möglich wird, muss ein Eröffnungsgrund vorliegen. Gemäß § 18 InsO reicht dafür bereits beim Schuldner eine anstehende Zahlungsunfähigkeit aus, damit das Eröffnungsverfahren vom Schuldner selbst oder einem seiner Gläubiger beantragt werden kann. Ein Gutachter prüft dann einerseits, ob es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um den Schuldner bzw. einen seiner Gläubiger handelt, anderseits aber auch, ob hinsichtlich der Insolvenzmasse eine begründete Insolvenz besteht. Dabei zählt zur Insolvenzmasse gemäß § 35 InsO sämtliches Vermögen, welches der Schuldner einerseits zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung besaß, wie
-
Lebensversicherungen,
-
Grundstücke und Immobilien,
-
Schmuck, Geld,
-
sonstige Vermögenswerte,
andererseits aber auch Vermögenswerte, die der Schuldner während des Insolvenzverfahrens erhält, wie eine Erbschaft oder ein Lottogewinn. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie die Bestellung eines Insolvenzverwalters. Die Gläubiger werden vom Gericht aufgefordert, ihre gegen den Schuldner bestehenden Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Nach gerichtlicher Forderungsüberprüfung können die Gläubiger dann entscheiden, ob sie einer Sanierung des Unternehmens mit Aufstellung des Insolvenzverfahrens oder der Zerschlagung des Unternehmens mit Verteilung der vorhandenen Insolvenzmasse zustimmen.
Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht unterstützt seine Mandanten nicht nur in einem Regelinsolvenzverfahren. Auch einem Schuldner, der nicht gewerblich tätig ist, kann der Anwalt für Insolvenzrecht während der Verbraucherinsolvenz kompetent zur Seite stehen und ihm die vereinfachte Entschuldung ermöglichen, wenn nicht mehr als 20 Gläubiger vorhanden sind. Der Rechtsanwalt im Insolvenzrecht verfügt über umfangreiches Fachwissen und praktische Erfahrungen. Er ist bestens mit der Materie des Insolvenzrechts vertraut und kennt sämtliche Verfahrensabläufe und kann auch als Schuldnerberater für Privatpersonen oder Insolvenzverwalter für Unternehmen tätig werden.