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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 186/11 – juris). Laut einem Artikel aus der Welt-Zeitung sind 12,5 Prozent aller Webseitenaufrufe in Deutschland solche mit pornografischen Inhalt. Damit liegen die Deutschen weltweit auf Platz Eins. Zweifelsohne hat so etwas nichts am Arbeitsplatz zu suchen. Der Arbeitsnehmer hat keinen Anspruch darauf, den betrieblichen Internetanschluss für privaten Zwecke zu nutzen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber ausdrücklich die private Internetnutzung verboten hat. Es liegt somit in der Hand des Arbeitgebers, inwiefern er so ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine Lehrerin hat einem Bericht von Spiegelonline zufolge über mehrere Jahre hinweg insgesamt 237.000 € zu viel Arbeitsentgelt erhalten. Beim Landesamt für Besoldung wurde man auf den Fehler nicht aufmerksam. Die Lehrerin wurde wegen Betrugs vor dem Amtsgericht angeklagt, gab aber an, den Fehler ebenfalls nicht bemerkt zu haben. Sofern die Lehrerin das Geld nun zurückzahlt, soll die Sache aber wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Trennung von Rückforderung nach Zivilrecht und Strafbarkeit Bei einer Konstellation wie der beschriebenen, also wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu viel ... weiter lesen
Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe. Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Verhaltensbedingte Kündigung, wenn Arbeitnehmer Pflichten verletzt: Bei Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers können Arbeitgeber zu einer verhaltensbedingten Kündigung greifen. In der Regel muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer aber vorher abgemahnt haben, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Eine Abmahnung kann jedoch entbehrlich sein, wenn es sich um eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung des Arbeitnehmers handelt. Ein solcher Fall kann etwa bei Straftaten gegenüber dem Arbeitgeber, wie z.B. Diebstahl oder Betrug, gegeben sein. Sind die Verstöße dagegen nur von geringfügiger Natur, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 10 AZR 649/10 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. Oktober 2010 - 3 Sa 854/10 - Das Bundesarbeitsgericht hat im Rahmen dieser Entscheidung Ansprüche der Arbeitnehmerin auf Bonuszahlung in voller Höhe bestätigt. Die Ansprüche der Arbeitnehmerin fielen in den Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung „Bonus im Tarif“. Nach dieser Betriebsvereinbarung sollte die Festsetzung eines Bonuspools durch den Vorstand für das jeweilige Geschäftsjahr erfolgen. Die Betriebsvereinbarung regelte dann weiter, in welcher Höhe die einzelnen ... weiter lesen
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, muss er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben, wenn er eine Abfindung erhalten will. Aber welches Gericht ist zuständig? Man unterscheidet zwischen der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin) und der örtlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam). Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt, also wenn es z.B. um eine (fristlose oder ordentliche) Kündigung des Arbeitgebers, ein schlechtes Zeugnis, nicht erfüllte ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 2 Abs.2 Satz 1 Beschäftigtenschutzgesetz (BSchG) ist eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt. Nach Satz 2 Nr. 2 dieser Norm gehören dazu sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie das Zeigen und sichtbare Anbringen pornographischer Darstellungen, die von den Betroffenen erkennbar abgelehnt werden. Durch eine solche sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz verletzt der Arbeitnehmer nach § 2 Abs.3 BSchG seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Deshalb kann die sexuelle Belästigung einer Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz durch ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der ... weiter lesen
Vereinbarung über 80 Prozent Anteil Provision am Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann zu viel, wenn der Arbeitnehmer, die Entstehung des Provisionsanspruches nicht beeinflussen kann. Eine entsprechende Vereinbarung ist unwirksam (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. April 2013 – 1 Sa 290/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Häufig übersehen Arbeitgeber bei der Vereinbarung von Provisionen, dass diese Vereinbarungen nur in einem bestimmten Verhältnis übrigen Vergütung zulässig geregelt werden können. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer auf die Entstehung des Anspruchs keinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es geht weiter mit den Streiks. Nach Bahnstreik und Kitastreik geht es nun also mit dem Poststreik weiter. Dieser wiederum birgt nun aber auch noch in anderer Hinsicht als die bisherigen Streiks Probleme. Es stellt sich nun nämlich die Frage, wie dennoch wichtige Fristen, etwa bei einer Kündigung, eingehalten werden können. Schriftform nicht vorgeschrieben – keine Probleme: In solchen Fällen, in denen die Schriftform nicht zwingend erforderlich ist, bestehen vergleichsweise wenige Probleme. Etwaige Widerrufe oder Kündigungen können hier auch per E-Mail oder Fax gesendet werden. Allein der ... weiter lesen
Ausgangslage Wenn in einem Betrieb ein Arbeitszeitkonto geführt wird, ergibt sich häufig zum Ende von Abrechnungsperioden, spätestens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Schwierigkeit, dass das Arbeitszeitkonto ein Minus aufweist und aufgrund der Beendigung diese Stunden tatsächlich nicht mehr nachgeholt werden können. Es stellt sich dann die Frage, inwieweit die Verrechnung mit der Vergütung für die nicht geleisteten Arbeitsstunden zulässig ist. Voraussetzung: der Eingriff in das Arbeitszeitkonto muss erlaubt sein Dem Arbeitgeber muss es grundsätzlich erlaubt sein, in das Arbeitszeitkonto einzugreifen. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Arbeitsvertrag, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In seinem Urteil vom 24.01.2013 (Az.: 2 AZR 140/12) entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) wohl, dass eingesetzte Leiharbeiter für die Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes relevant sein können, wenn diese für das Unternehmen arbeiten, weil sie einen "in der Regel" bestehenden Personalbedarf abdecken. Demnach mache es bei der Berechnung der Betriebsgröße im Sinne des § 23 KSchG keinen Unterschied, ob der Arbeitnehmer ein eigener Arbeitnehmer des Betriebes oder ein entliehener Arbeitnehmer ... weiter lesen