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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Mieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, den Mietvertrag deshalb fristlos zu kündigen oder anzufechten, weil sich in dem Mietobjekt in früherer Zeit ein Mord ereignet hat.
Die Beklagten schlossen mit der Klägerin am 13.08.2003 einen auf drei Jahre (bis 01.09.2006) befristeten Mietvertrag über eine Doppelhaushälfte in München-Pullach zu einem Mietpreis von € 1.750,00/Monat. In dem Pullacher Anwesen Str. X hatte sich im Sommer 2001 ein Mord zugetragen: Der damalige Bewohner hatte seine Ehefrau erschlagen (sogenannter „Pullacher-Hammermord“).
Bei dem Vertragsschluss kam die Vorgeschichte nicht zur Sprache. Am 27.08.2003 wurde den Beklagten das Haus übergeben. Am Tag darauf erfuhren sie von der Vorgeschichte des Hauses. ... weiter lesen
Eine Mietsicherheit darf im laufenden Mietverhältnis nicht verwertet werden - Urteil des BGH vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13
Die meisten Mieter bekommen ihre Kaution beim Ende des Mietverhältnisses zurück oder müssen sich mit dem Vermieter wegen ausstehender Nebenkostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder Schäden am Objekt um die Auszahlung streiten. Die Kaution darf aber selbst wenn dies so vereinbart ist nicht dazu verwendet werden, streitige Forderungen des Vermieters während der Mietzeit zu bedienen. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13 ausdrücklich klargestellt.
Der Fall mit der Mietsicherheit
Im Mietvertrag verpflichtete sich die Mieterin dazu, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Beschluss vom 03. Februar 2015 – 67 T 29/15 -, juris.
Ausgangslage:
Das Internet macht es vielen Mietern einfach, ihre Mietwohnung an Touristen „weiterzuvermieten“.
Fall:
Der Beklagte (Mieter) vermietete seine Wohnung über eine Internetplattform an Touristen. Nachdem der Vermieter ihn erstmals abgemahnt hatte und ihn dazu aufgefordert hatte, die Wohnung nicht mehr im Internet anzubieten, trotzte der Mieter der Warnung und bot weiterhin seine Wohnung als Ferienwohnung an. Der Kläger (Vermieter) kündigte daraufhin die Wohnung ... weiter lesen
Zur Vermeidung von Streitigkeiten empfehlen sich im Gewerberaummietvertrag klare Regelungen zum Konkurrenzschutz.
Auch ohne eine vertragliche Regelung kann ein so genannter vertragsimmanenter Konkurrenzschutz zugunsten des Mieters bestehen. Das gilt z.B. dann, wenn der Mieter bei Anmietung einziger Anbieter einer bestimmten Leistung in einem größeren Objekt ist.
Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz kann im Gewerberaummietvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen werden. Vertragsimmanenter Konkurrenzschutz ist auch ohne ausdrückliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Mieter in Kenntnis einer bereits bestehenden Wettbewerbssituation neu anmietet. Aus der ... weiter lesen
Lüneburg/Berlin (DAV). Wenn ein Mieter eine nichttragende Wand abreißt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Aber: Wenn der Vermieter diesen Umbau vier Jahre lang geduldet hat, darf er jedoch nicht mehr kündigen. Dies entschied das Landgericht Lüneburg am 14. November 2012 (AZ: 6 S 80/12), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Nach ihrem Einzug in ein Einfamilienhaus 2006 entfernten die Mieter im Erdgeschoss eine nichttragende Wand. Sie erneuerten dabei auch den Fußboden, wofür der Vermieter die Kosten übernahm. Nach Fertigstellung besichtigte er den Umbau. Anfang 2011 verlangte er von den Mietern den sofortigen Rückbau. Nach zwei weiteren erfolglosen Aufforderungen ... weiter lesen
Artikelserie Immobilienerwerb: Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Aktuellen Medienberichten zufolge steigen die Mieten insbesondere in den Berliner Bezirken Prenzlauer Berg, Berlin-Mitte, Charlottenburg, Friedrichshain, Kreuzberg und in Teilen von Neukölln zum Teil um 10-14 % jährlich an. Unter anderem hierdurch wird der Immobilienmarkt beflügelt. Medienberichten zufolge erwartet die Immobilienbranche eine Preissteigerung der jetzt in Berlin erworbenen Immobilien in der Zukunft. Der Spiegel zitiert in seiner Ausgabe vom 12. September 2011 einen Immobilieninvestor mit den Worten: „Berlin ist der aufregendste Wohnungsmarkt in ... weiter lesen
Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses verjährte Mietforderungen entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob er mit der Kaution aufrechnen kann. Grundsätzlich ja! Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlauben grundsätzlich die Aufrechnung mit einer bereits verjährten Forderung.
Bislang war strittig, ob eine verjährte Mietzinsforderung auch gegen ein verpfändetes Sparbuch aufgerechnet werden kann. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 8.2.2010 (Az. 20 U 167/08) hatte dies noch bejaht. Der Vermieter konnte das Sparbuch in Höhe seiner verjährten Mietzinsforderung abschöpfen.
Kammergericht aktuell: Das höchste ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Schönheitsreparaturklauseln im Mietvertrag verpflichten den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in der Wohnung. Schönheitsreparaturen sind die Beseitigung der Gebrauchsspuren und der Abnutzung an der Wohnung durch den Mietgebrauch. Sie umfassen das Streichen der Wände, Innentüren, Fensterrahmen, Heizungsrohre, etc. Ältere Mietverträge (bis in die frühen 2000er) sahen vor, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen nach Zeiträumen bemessen durchführen musste. Der damals gängigste Zeitraum war, dass Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss aufgrund § 550 BGB der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls die Schriftform nicht eingehalten ist, führt dies zur Unwirksamkeit der zeitlichen Befristung. Dies wiederum hat zur Folge, dass dann statt eines befristeten ein unbefristetes Gewerbemietverhältnis vorliegt. Ein solches – unbefristetes – Gewerbemietverhältnis kann entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ordentlich mit einer Frist von wenigen Monaten gekündigt werden. Folgende Gründe können regelmäßig eine Verletzung der Schriftform zur Folge haben: • Keine vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien • Keine Angabe des ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen .
Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, erst kürzlich hat der BGH wieder eine Entscheidung zum Zutrittsrecht des Vermieters in die Wohnung des Mieters getroffen. Die Entscheidung betrifft jedoch speziell das Zutrittsrecht bezüglich Instandsetzungsmaßnahmen durch den Vermieter. Gibt es allgemeine Regeln?
Alexander Bredereck: Grundsätzlich bewegen wir uns hier ja im Spannungsfeld zwischen Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung für den Mieter) und Art. 14 GG (Eigentumsgarantie bezüglich des Vermieters). Der Mieter kann also nach vollständiger Übergabe der ... weiter lesen
Quotenabgeltungsklauseln und Klauseln über die Durchführung von Schönheitsreparaturen bei unrenovierten Wohnungen möglicherweise unwirksam – Beschluss des BGH vom 22.01.2014, VIII ZR 143/06
Es ist schon oft vorgekommen – der BGH fällt eine Entscheidung, mit der er seine bisherige Rechtsprechung ändert, und etliche Klauseln in Mietverträgen sind nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden. Dies könnte in Bezug auf Klauseln über die Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter sowie sog. Quotenabgeltungsklauseln bald wieder geschehen, wie einem aktuellen Hinweisbeschluss des BGH zu entnehmen ist.
Gesetz regelt keine ... weiter lesen
Mehrere Mieter eines Mietobjekts haften gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann sich aussuchen, wen er auf Mietforderungen in Anspruch nimmt.
In einem aktuell vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Urteil vom 16.12.2009, XII ZR 146/07) wurde noch einmal klargestellt, dass ein Gläubiger grundsätzlich frei wählen kann, welchen der Gesamtschuldner er in Anspruch nehmen will. Eine Ausnahme hiervon besteht nur in engen Grenzen, wenn das Vorgehen als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist.
Beispielsfall: Mieter A und B eines Mietobjekts zahlten jeweils die Hälfte der Miete an den Vermieter. A zahlte regelmäßig, B zahlte ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr. Der ... weiter lesen