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er Vermieter will modernisieren und dabei den Grundriss der Wohnung wesentlich ändern. Was muss der Mieter dulden? Grundsätzlich muss der Mieter Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache dulden, die den Gebrauchs- und Substanzwert der Räume erhöhen und eine bessere Benutzung ermöglichen. Bei der Frage, ob dies der Fall ist, stellt der Bundesgerichtshof regelmäßig darauf ab, ob potentielle Mieter die Wohnung nach Durchführung der Baumaßnahmen eher anmieten würden als vorher. Der BGH hat das zum Beispiel für den Fall bejaht, dass bei einer 4-Zimmer-Wohnung Bad und Toilette getrennt werden und dieser Trennung die zuvor vorhandene Speisekammer zum Opfer fällt (BGH, Urteil ... weiter lesen
Ein zeitlich befristeter Gewerbemietvertrag muss aufgrund § 550 BGB der gesetzlichen Schriftform entsprechen. Falls die Schriftform nicht eingehalten ist, führt dies zur Unwirksamkeit der zeitlichen Befristung. Dies wiederum hat zur Folge, dass dann statt eines befristeten ein unbefristetes Gewerbemietverhältnis vorliegt. Ein solches – unbefristetes – Gewerbemietverhältnis kann entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ordentlich mit einer Frist von wenigen Monaten gekündigt werden. Folgende Gründe können regelmäßig eine Verletzung der Schriftform zur Folge haben: • Keine vollständige Bezeichnung der Vertragsparteien • Keine Angabe des ... weiter lesen
Erhält der Vermieter die Wohnung oder Gewerberäume in mangelhaftem Zustand zurück, ist Eile geboten. Bei Rückgabe des Mietobjekts beginnt eine sechsmonatige Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Vermieters wegen Veränderung und Verschlechterung der Mietsache. Der BGH hat in einem relativ aktuellen Urteil (BGH, Urteil vom 23.6.2010, AZ: II ZR 52/08) noch einmal klargestellt, dass diese Verjährung umfassend wirkt. Alle Ansprüche, die einen hinreichenden Bezug zum Mietobjekt aufweisen, werden erfasst. Beschädigt der Mieter zum Beispiel den mitvermieteten Kühlschrank, verjähren auch diese Schadensersatzansprüche innerhalb eines halben Jahres nach Rückgabe. In ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Das Bundesarbeitsgericht sagt: „Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist eine Kündigung nicht gerechtfertigt, wenn es mildere Mittel gibt, eine Vertragsstörung zukünftig zu beseitigen. Einer Abmahnung bedarf es in Ansehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn eine Verhaltensänderung in Zukunft selbst nach Abmahnung nicht zu erwarten steht oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich – auch für den Arbeitnehmer erkennbar – ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Bauarbeiten können speziell in Großstädten zu einer erheblichen Belastung für Mieter werden. Ist es der Vermieter selbst, der Bauarbeiten vornimmt, bestehen die Ansprüche in der Regel problemlos. Doch wie sieht es aus, wenn Dritte nahe der Wohnung am Bauen sind?
Verursacher des Lärms ausfindig machen:
Der erste Schritt ist immer, herauszufinden, wer eigentlich den Lärm durch die Bauarbeiten verursacht. Wenn es sich dabei nicht um den Vermieter handelt, können Mieter nicht ohne weiteres Ansprüche gegen diesen geltend machen.
Baulückenrechtsprechung: ... weiter lesen
Ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf muss sich bei einheitlichen Mischmietverhältnissen nur auf die Wohnräume beziehen. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2015 (VIII ZR 14/15) ein Beitrag von Philipp Modrach , wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Ausgangslage:
Bei der Einstufung eines Mietverhältnisses in ein Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis kann es durchaus dazu kommen, dass der Vertragsgegenstand ein einheitliches Mischmietverhältnis ist. Das bedeutet, dass die Nutzung der Mietsache teils zu Wohnzwecken und teils gewerblich, zum Beispiel durch den Betrieb eines Ladengeschäfts, ... weiter lesen
München (jur). Üben Mieter ihre sexuellen Praktiken lautstark nachts an einer aufgehängten Kettenschaukel aus, können die Lärmbelästigungen eine Mietkündigung begründen. Nächtliche Lärmstörungen durch „sexuelle, sportliche und quietschende Geräusche“ entsprechen weder dem normalen Mietgebrauch noch sind sie sozialadäquat, entschied das Amtsgericht München in einem am Freitag, 22. August 2014, veröffentlichten Urteil (Az.: 417 C 17705/13).
Damit muss ein Mieter sein Appartement in München-Moosach räumen. Eine Nachbarin hatte sich über den Mann bei der Vermieterin beschwert. Seit Dezember 2012 lärme der Mann drei bis viermal ... weiter lesen
Ferienwohnungen im innerstädtischen Wohnraum – ein Modell mit wenig Zukunft, wenn es nach dem Land Berlin geht. Das Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum wird nun umgesetzt. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Nach einer Pressemitteilung vom 21.01.2014 aus der Sitzung des Berliner Senats am 21. Januar 2014 wird nun mit der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Verordnung) das Zweckentfremdungsverbots-Gesetz vom Dezember 2013 umgesetzt. Das Zweckentfremdungsverbot wird für das gesamte Stadtgebiet Berlins als anwendbar erklärt. Allerdings ist die Verordnung damit noch nicht in Kraft ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 344/08) hält eine Klausel, die dem Mieter vorschreibt, in welcher Farbe er die Wohnung zu streichen hat, für unwirksam. Der Mieter braucht dann gar nicht zu renovieren, Er kann die Renovierung sogar vom Vermieter verlangen.
Tipp Mieter: Wer heute noch renoviert, ohne vorab die Wirksamkeit der entsprechenden Klauseln im Mietvertrag prüfen zu lassen, läuft Gefahr viel Geld zu verschenken. Starre Fristen, die die Renovierung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorschreiben, sind ebenso unwirksam wie Klauseln, die eine bestimmte Art und Weise der Renovierung fordern.
Tipp Vermieter: Schreiben Sie in den Mietvertrag: „Die Schönheitsreparaturen ... weiter lesen
Artikelserie zum mietrechtlichen Dauerproblem Schimmel in der Wohnung. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor über die wichtigsten Fragen rund um Mietminderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Schimmel in der Wohnung. Viele Mieter kennen das Problem: Immer mehr Wohnungen und Häuser werden mit hoch isolierenden Fenstern ausgestattet. Durch neue technische Möglichkeiten wird der Luftzug durch Fensterrahmen und Fensterläden und Haus- und Wohnungstüren auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Energiesparen ist derzeit das höchste Gebot. Ohne ausreichende Belüftung der Wohnung entsteht aber häufig Schimmel. Die ... weiter lesen
Schlechte Nachrichten für Mieter: Der Bundesgerichtshof erweitert die Möglichkeiten für Vermieter, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen, drastisch. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 04. März 2015 – VIII ZR 166/14 –, juris, ein Kommentar von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Der gesetzliche Schutz von Mietern gegen Eigenbedarfskündigungen des Vermieters ist unzureichend. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ein Großteil der Eigenbedarfskündigungen vorgeschoben ist. Es gibt kein besseres Mittel, eine günstig vermietete Wohnung zu entmieten. Umgekehrt sparen Käufer von vermietetem ... weiter lesen
Für die wirksame Kündigung wegen Eigenbedarfs muss nicht nur die Schriftform gewahrt sein. Das Kündigungsschreiben selbst muss einen bestimmten Inhalt haben.
Schreibt der Vermieter an den Mieter ein kurzes Schreiben, dass dieser den Wohnraum zu einem bestimmten Termin wegen Eigenbedarfs verlassen soll, reicht dies für die Wirksamkeit der Kündigung nicht aus. Im Gesetz steht nämlich, dass die Gründe für eine Eigenbedarfskündigung im Kündigungsschreiben angegeben werden müssen. Der Mieter soll nämlich bei Kündigung einschätzen können, ob der Eigenbedarf tatsächlich besteht. Er soll die Chancen eines Folgeprozesses einschätzen können. Ein ... weiter lesen