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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen.
Die Mietpreisbremse im Hinblick auf die Maklergebühren gilt ab heute (1.6.2015). Nachdem bisher regelmäßig der Vermieter den Makler bestellt hatte und bei erfolgreicher Vermittlung der Mieter dann den Lohn zu zahlen hatte, wird nun das sog. Bestellerprinzip eingeführt: wer bestellt, der zahlt. Demnach muss künftig in der Regel der Vermieter den Makler bezahlen.
Davon kann es aber unter gewissen Umständen auch Ausnahmen geben: Wird der Makler vom Mieter beauftragt und daraufhin dann tatsächlich tätig, indem er etwa Anzeigen schaltet, um eine Wohnung für den Mieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.05.2017 – 67 S 119/17 .
Mieter nimmt Lebensgefährtin ohne Kenntnis des Vermieters auf
In einem aktuellen Beschluss hat das Landgericht Berlin zum Fall eines Mieters Stellung bezogen, der seine Lebensgefährtin bei sich in die Wohnung aufgenommen hat. Das Mietverhältnis mit dem Vermieter bestand zu diesem Zeitpunkt bereits über viele Jahre, ohne dass es zu Beanstandungen gekommen wäre. Die Vermieterin hatte der Mieter allerdings weder um Erlaubnis gebeten noch hatte er sie überhaupt über ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Viele Vermieter lauern auf Kündigungsgrund
Mieter, die schon eine längere Zeit in ihrer Wohnung leben und dementsprechend eine vergleichsweise günstige Miete haben, sind Vermietern angesichts der hohen Nachfrage in Ballungszentren oftmals ein Dorn im Auge. Vermieter schauen dann besonders genau hin, ob der Mieter ihnen möglicherweise einen Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses liefert. In der Folge könnte dann die Wohnung nämlich vielfach zu einer höheren Miete weiter vermietet werden. Mieter wiederum sollten darauf ... weiter lesen
Der Mieter vermutet Schimmel in der Wohnung. Er will Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Raumluftgutachter beauftragen. Wer trägt die Kosten?
Der Vermieter muss dem Mieter nur dann die Kosten des vereidigten Sachverständigen oder einer (preiswerteren) Feuchtigkeitsmessung bezahlen, wenn er zuvor Gelegenheit hatte, mit eigenen Mitteln den Schimmelpilzbefall zu untersuchen. Der Vermieter darf nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Der Vermieter muss den Vorrang bei der Beseitigung Schimmelpilze haben. Erst wenn der Vermieter nicht reagiert und den Schimmelbefall nicht untersucht, darf der Mieter grundsätzlich für Feuchtigkeitsmessungen oder einen vereidigten Sachverständigen für ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.
Schimmel in der Mietwohnung kann für den Vermieter teuer werden. Der Mieter wird unter Umständen das volle Programm aus Instandsetzungsansprüchen, Mietminderung und Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend machen. Deshalb ist es für Vermieter wichtig, einige grundsätzliche Hinweise zu berücksichtigen, wenn es um das Thema Schimmel in der Mietwohnung geht.
Baumängel überprüfen lassen: Kommt es zum Streit über den Schimmel und seine Ursachen, ist es nach der Rechtsprechung zunächst am Vermieter darzulegen und zu beweisen, dass keine Baumängel für den ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen zum Urteil des Amtsgerichts Siegburg (AG Siegburg, Urteil vom 16. Januar 2013 – 123 C 109/12 –, juris)
Ausgangslage:
Immer wieder kommt es zu Störungen des Hausfriedens durch einzelne Mieter. Die Nachbarn beschweren sich bei den Ämtern und schließlich auch beim Vermieter. Hilft der Vermieter nicht ab, können die gestörten Mieter unter Umständen berechtigt sein, die Miete zu mindern.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs:
Im vorliegenden Fall hatte das Amtsgericht den störenden Mieter auf Räumung der Mietsache verurteilt. Der Vermieter hatte wiederholt abgemahnt. ... weiter lesen
Es kommt in der Praxis nicht selten vor, dass der Vermieter bei Ende des Mietverhältnisses verjährte Mietforderungen entdeckt. Dann stellt sich die Frage, ob er mit der Kaution aufrechnen kann. Grundsätzlich ja! Normen des Bürgerlichen Gesetzbuchs erlauben grundsätzlich die Aufrechnung mit einer bereits verjährten Forderung. Bislang war strittig, ob eine verjährte Mietzinsforderung auch gegen ein verpfändetes Sparbuch aufgerechnet werden kann. Eine Entscheidung des Berliner Kammergerichts vom 8.2.2010 (Az. 20 U 167/08) hatte dies noch bejaht. Der Vermieter konnte das Sparbuch in Höhe seiner verjährten Mietzinsforderung abschöpfen. Kammergericht aktuell: Das höchste ... weiter lesen
Das Gesetz geht eigentlich davon aus, dass der Vermieter sämtliche Nebenkosten zu tragen hat. Daher gibt es in fast jedem Mietvertrag eine Vereinbarung dahingehend, dass der Mieter diese übernimmt. Unklarheiten hierbei führen dann oft zu Auseinandersetzungen, insbesondere wenn der Vermieter bei Erteilung der Abrechnung noch eine Nachzahlung verlangt. Vielfach steht dann auch die Frage im Raum, ob die jeweilige Betriebskostenart im Mietvertrag eindeutig bezeichnet ist.
Die Kosten eines Wachdienstes jedenfalls müssen nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27.03.2012, I-24 U 123/11 im Mietvertrag ausdrücklich genannt und können nicht unter den pauschalen Begriff der „sonstigen ... weiter lesen
Kaum ist es mehr als ein Jahr her, dass Sie als Mieter in Ihre neue Mietwohnung gezogen sind, schon finden Sie in Ihrem Briefkasten eine Mieterhöhung, der Sie zu stimmen sollen. Und immer wieder beruft sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Wenn Sie sich auch fragen, ob Sie verpflichtet sind, zuzustimmen, dann lesen Sie weiter:
Der Vermieter ist gesetzlich dazu berechtigt, wenn er keine Staffelmiete oder Indexmiete mit Ihnen vertraglich vereinbart hat, die Nettokaltmiete in regelmäßigen Abständen zu erhöhen. Das ist in § 558 BGB geregelt. Dabei bleiben Mieterhöhungen wegen der Erhöhung der Betriebskosten und Modernisierungen außer Betracht. Bei der Erhöhung ... weiter lesen
Der u.a. für das gewerbliche Miet- und Pachtrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Wirksamkeit einer auf Gesundheitsgefährdung gestützten fristlosen Kündigung des Hauptmietvertrages durch den (gewerblichen) Zwischenvermieter zu beurteilen.
Nach § 544 BGB a.F. (jetzt: §§ 569 Abs. 1, 578 Abs. 2 Satz 2 BGB) kann der Mieter einer Wohnung oder anderer zum Aufenthalt von Menschen bestimmter Räume das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn die Nutzung der Mieträume gesundheitsgefährdend ist (hier: wegen Feuchtigkeit und Schimmelbildung). Dem Vermieter steht dieses Recht nicht zu.
Das Oberlandesgericht Köln hatte entschieden, daß dieses Kündigungsrecht nur dem Untermieter, nicht aber dem Zwischenmieter ... weiter lesen
• Man unterscheidet zwei Arten von Optionen. Die Begründungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei ein bestimmtes Mietverhältnis (erstmalig) in Kraft zu setzen. Die Verlängerungsoption berechtigt die begünstigte Vertragspartei, durch einseitige Erklärung das Vertragsverhältnis zu verlängern. • Bei einer Begründungsoption behält sich eine Partei die Entscheidung vor, ob und wann der Mietvertrag in Kraft gesetzt wird, z.B. weil noch behördliche Genehmigungen für die Aufnahme des Gewerbebetriebes fehlen oder noch Umbaumaßnahmen vorzunehmen sind. • Die Vereinbarung einer Option, mit der eine Vertragsbindung von mehr als einem Jahr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Berlin-Mitte vom 28. Mai 2009 – 12 C 234/05 –, juris.
Die Ausgangslage:
Im Zusammenhang mit der Bildung von Schimmelpilz wird auch vor Gericht immer wieder das erforderliche Lüftungsverhalten des Mieters diskutiert. Ist das Lüftungsverhalten nicht ausreichend, kommt eine Mitverantwortlichkeit oder sogar eine ausschließliche Verantwortlichkeit für die folgende Schimmelpilzbildung in Betracht. Das gilt umso mehr dann, wenn Baumängel ausgeschlossen werden können. Die Anforderungen, die von einzelnen Gerichten an das Lüftungsverhalten der ... weiter lesen