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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin ...wenn aufgrund fehlender Messgeräte eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht möglich ist? Der Bundesgerichtshof hat dem Mieter einen Schadensersatzanspruch zugebilligt. Der Mieter kann grundsätzlich den Schaden geltend machen, der ihm durch die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung entsteht (so der BGH zuletzt in einem Urteil v. 31.10.07, Az. VIII ZR 261/06). Im entschiedenen Fall war vertraglich eine Abrechnung der Kosten von 70 % nach Verbrauch und 30 % nach Wohnfläche vereinbart. Da die Kosten nicht erfasst wurden, konnte der Vermieter nicht vertragsgemäß abrechnen. Der BGH ... weiter lesen
Zur Haftung des Vermieters, wenn er dem Mieter den zu den angemieteten Räumen gehörenden Lastenaufzug entzieht. Kurzfassung Ein Fahrstuhl, mit dem (Geschäfts-) Mieträume erreicht werden können, gilt in der Regel als mitvermietet. Hindert der Vermieter seinen Mieter grundlos, den Aufzug zu benutzen, kann es für ihn teuer werden. Muss der Mieter hierdurch die täglichen Warenlieferungen zeitaufwändig über eine Treppe transportieren, hat ihm der Vermieter den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Der Vermieter habe eigenmächtig gehandelt, befand das Landgericht Coburg. Und verurteilte einen Vermieter, den dem Mieter durch den Lift-Entzug entstandenen Umsatzverlust von rund 4.300 € zu ersetzen. Sachverhalt Der ... weiter lesen
Kündigung wegen Eigenbedarf: Das Gericht hat nicht die Angemessenheit des vom Vermieter zu Grunde gelegten Bedarfs an Wohnfläche zu überprüfen (AG Ahrensburg, Urteil vom 27. September 2012 – 45 C 477/12 –, juris). Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Wenn der Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, setzen sich Mieter nicht selten mit dem Argument zur Wehr, der geltend gemachte Eigenbedarf des Vermieters sei überhöht. Der Vermieter benötige insbesondere nicht dermaßen viel Wohnfläche für sich. Allein mit diesem Argument, wird ein Mieter selten durchdringen. Es ist ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 23.9.2009, Az. VIII ZR 300/08) hat in einer jüngeren Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei einer Lärmbelästigung nicht ohne weiteres von einem Mangel der gesamten Wohnung auszugehen ist. Jeweils für die einzelnen Räume und die Nutzungsmöglichkeiten ist die konkrete Beeinträchtigung festzustellen. Bei bloßen Funktionsräumen sind Lärmeinwirkungen noch nicht ohne weiteres als Mangel anzusehen. Bei Wohn- und Schlafräumen können hingegen schon geringere Einwirkungen einen Mangel der Mietsache und damit eine Minderung der Miete begründen. Das ist konsequent: Was stört den Staubsauger in der Besenkammer der Lärm einer ... weiter lesen
Ein Interview von Anne-Kristin Wolff mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen . Anne-Kristin Wolff: Herr Bredereck, erst kürzlich hat der BGH wieder eine Entscheidung zum Zutrittsrecht des Vermieters in die Wohnung des Mieters getroffen. Die Entscheidung betrifft jedoch speziell das Zutrittsrecht bezüglich Instandsetzungsmaßnahmen durch den Vermieter. Gibt es allgemeine Regeln? Alexander Bredereck: Grundsätzlich bewegen wir uns hier ja im Spannungsfeld zwischen Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung für den Mieter) und Art. 14 GG (Eigentumsgarantie bezüglich des Vermieters). Der Mieter kann also nach vollständiger Übergabe der ... weiter lesen
Abgrenzung zum Pachtvertrag: Im Gewerberaummietrecht spielt gelegentlich die Abgrenzung zum Pachtvertrag eine Rolle. Der Pachtvertrag ist in § 581 Abs. 1 BGB geregelt. Bei dem Pachtvertrag geht es dem Mieter, zusätzlich zu den im Gewerberaummietvertrag verfolgten Interessen, um das sogenannte Fruchterzielungsinteresse. Und Pachtobjekte haben regelmäßig die Beschaffenheit, Eigenart, Einrichtung und Ausstattung, um als unmittelbare Quelle für Erträgnisse zu dienen. Für die Abgrenzung ist entscheidend, ob unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Überlassung zusätzlicher Geschäftswerte neben der Überlassung der Räume eine annähernd gleichwertige Rolle ... weiter lesen
Vorliegend lesen Sie Teil 5 einer Artikelserie zum Thema „Darlegungs- und Beweislast am Beispiel der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Schimmelpilz durch den Mieter im Mietprozess". Die Fortsetzungen erscheinen in loser Folge in den nächsten Wochen. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. 5. Möglichkeiten im Falle unrichtiger Entscheidungen des Gerichts bzw. überspannter Anforderungen des Gerichts an die Darlegungs- und Beweislast. (Spätestens) im Rahmen der Berufungsbegründung sollte nochmals umfassend auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Darlegungs- und Beweislast eingegangen ... weiter lesen
Für Mängel in der Wohnung wegen Schimmel gelten folgende Kategorien: Es gibt wahrnehmbaren und nicht wahrnehmbaren Schimmel; und es gibt giftigen (toxischen) und ungiftigen (nicht-toxischen) Schimmel. Für eine Mietminderung wegen Mängel in der Wohnung irrelevant ist nur derjenige Schimmel, der nicht wahrnehmbar und nicht giftig ist. Alle anderen Schimmelsorten kommen für eine Mietminderung wegen Schimmel zunächst einmal grundsätzlich in Frage. Die Miete kann wegen wahrnehmbaren und nicht-giftigen Schimmels gemindert sein. Die Miete kann auch wegen nicht wahrnehmbaren und giftigen Schimmels und natürlich auch wegen wahrnehmbaren und giftigen Schimmels gemindert sein. In den 3 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 29. März 2017, Az. VIII ZR 44/16 . Die Eigenbedarfskündigung ist in der Praxis ein beliebtes Mittel von Vermietern, um den Mieter aus der Wohnung zu bekommen. Besonders dann, wenn der jeweilige Mieter über längere Zeit zu günstigen Konditionen dort gewohnt hat, sind Vermieter an einer Kündigung interessiert, um anschließend zu einer höheren Miete neu vermieten zu können. Deshalb dürften nicht wenige Eigenbedarfskündigungen in der Praxis vorgetäuscht sein. Davor werden Mieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin. Durch die Mietpreisbremse wird das Bestellerprinzip bei Maklerverträgen im Wohnraummietrecht eingeführt. Künftig bezahlt der, der den Makler beauftragt hat. Bisher wäre das in der Regel der Vermieter gewesen. Künftig ist zu erwarten, dass viele Vermieter das Geld sparen und selbst nach Mietinteressenten suchen werden. Dabei könnte Smmove wertvolle Hilfe leisten. Umgekehrt sind zumindest derzeit noch diverse Fragen offen. Probleme sind ebenfalls bereits erkennbar. Nachfolgend nehme ich aus mietrechtlicher Sicht zum Thema Online-Plattform für die Mietersuche Stellung. Meine Ausführungen sind ... weiter lesen
Zum Urteil des Landgerichts Limburg vom 05. Dezember 1990 – 7 S 153/90 – ein Kommentar von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Ist die Eigenbedarfskündigung nicht vertraglich ausgeschlossen und greift keine Sperrfrist aufgrund von Umwandlung der Wohnung in Wohnungseigentum, hat es der Vermieter bei bestehendem Eigenbedarf mit der Durchsetzung einer Eigenbedarfskündigung relativ leicht. Wenn Vermieter allerdings allzu offensichtlich ihren Mieter loswerden wollen, kann es Probleme geben. Es liegt nahe zu anderen Mitteln zu greifen, wenn man als Vermieter zunächst eine Mieterhöhung oder ein Modernisierungsverlangen nicht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wegen Ruhestörung, Lärmbelästigung, Drohung von Mitmietern oder Vermüllung des Treppenhauses ist die Miete der Hausbewohner, die Störungen erdulden müssen, gemindert. Die Mieten sind solange reduziert, bis die Störungen aufhören. Dies gilt auch, wenn der Vermieter für die Störungen Dritter nichts kann und (erfolglos) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um den störenden Mieter zur Raison zu bringen. Der Vermieter hat wegen der Mietminderungen einen Mietausfallschaden und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den ... weiter lesen